Software Musterklauseln

Software. Umfassen die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten auch Software, so wird dem Besteller vorbehaltlich anderweitiger Abrede das nicht ausschliessliche Recht zur Benutzung der Software zusammen mit dem Liefergegenstand eingeräumt. Der Besteller ist nicht zur Herstellung von Kopien (es sei denn zu Archivzwecken, zur Fehlersuche oder zum Ersatz fehlerhafter Datenträger) oder zur Bearbeitung der Software berechtigt. Insbesondere darf der Besteller die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten weder disassemblieren, dekompilieren, entschlüsseln noch zurückentwickeln. Im Verletzungsfall kann der Lieferant das Benutzungsrecht widerrufen. Bei Drittsoftware gelten die Nutzungsbedingungen des Lizenzgebers, der zusätzlich zum Lieferanten im Verletzungsfall Ansprüche geltend machen kann.
Software. Microsoft gewährleistet, dass die zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Kunden aktuelle Version der Software ein Jahr lang ab dem Datum, an dem der Kunde eine Lizenz für diese Version erwirbt, im Wesentlichen wie in der entsprechenden Produktdokumentation beschrieben funktioniert. Wenn dies nicht der Fall ist und der Kunde Microsoft innerhalb der Garantiefrist benachrichtigt, wird Microsoft nach eigenem Ermessen (1) den Betrag, den der Kunde für die Softwarelizenz bezahlt hat, oder einen anteiligen Teil der entsprechenden Abonnementgebühr erstatten oder (2) die Software reparieren oder ersetzen.
Software. 5.1.1 Der Anbieter wird im Rahmen der Softwarepflege während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden unter Vergabe einer Kennung entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Auf Wunsch des Kunden bestätigt der Anbieter dem Kunden den Eingang der Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
Software. Soweit zum Lieferumfang nicht-standardisierte Software gehört, erklärt sich der Lieferant für die Dauer von 5 Jahren ab Lieferung des Liefergegenstandes bereit, nach unseren Vorgaben Veränderungen/Verbesserungen der Software gegen angemessene Kostenerstattung vorzunehmen. Soweit die Software von Vorlieferanten stammt, wird er diese entsprechend verpflichten.
Software. Möglicherweise enthält die Software
Software. Oberbegriff für Standardsoftware und Individualsoftware.
Software. Die Software umfasst • Serversoftware und • zusätzliche Software, die nur mit der Serversoftware direkt oder indirekt über andere zusätzliche Software verwendet werden darf.
Software. Gegenstand dieses Vertrags ist die Softwarelösung AMTANGEE, AMTANGEE All-In, AMTANGEE E-Mail-Archivierung, AMTANGEE Mobile, AMTANGEE Mobile CRM und/oder AMTANGEE Branch Office, nachfolgend als „Software“ bezeichnet, sowie das Benutzerhandbuch in elektronischer Form. Software ist das Programm mit dem Handbuch.
Software. Diese Softwarebedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unterneh- men und zwar für die Lieferung von Software und sinngemäß auch für die Erbringung von Software-Leistungen. Software im Sinne dieser Bedingungen sind standardmäßig vertriebene oder individuell für den Lizenznehmer entwi- ckelte oder adaptierte Computerprogramme im Sinne des § 40a Urheber- rechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektro- technischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließ- lich hierfür überlassener Unterlagen gemäß Punkt 3.