Bekanntmachung Sample Clauses

Bekanntmachung. Jede Ersetzung der Emittentin ist gemass ss. 10 bekannt zu machen. Die Ersetzung tritt durch eine derartige Bekanntmachung in Kr▇▇▇. ▇ie Emittentin (und im Falle einer wiederholten Anwendung dieses ss. 8, jede vorherige Nachfolgeschuldnerin) ist mit dem Datum der Veroffentlichung der Ersetzung von allen Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen befreit.
Bekanntmachung. Alle Bekanntmachungen, die die Schuldverschreibungen betreffen, werden entweder (a) in folgenden Zeitungen veroffentlicht: in einer fuhrenden Tageszeitung mit allgemeiner Verbreitung in Deutschland (voraussichtlich die Borsen-Zeitung) und in einer in englischer Sprache erscheinenden und in New York allgemein verbreiteten fuhrenden Tageszeitung (voraussichtlich das Wall Street Journal), oder (b) durch eine andere Form der Veroffentlichung, die im Falle der Notierung der Schuldverschreibungen an einer Borse mit den Regeln einer solchen Borse ubereinstimmt. Jede derartige Bekanntmachung gilt am dritten Tag nach dem Tag der Veroffentlichung (oder bei mehreren Veroffentlichungen am dritten Tag nach dem Tag der ersten solchen Veroffentlichung) als wirksam erfolgt.
Bekanntmachung. Alle Bekanntmachungen, die die Schuldverschreibungen betreffen, werden in folgenden Zeitungen veroffentlicht: (a) in mindestens einer fuhrenden Tageszeitung mit allgemeiner Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland [,] [und] [Luxemburg] [und] [andere Staaten einfugen]] (voraussichtlich die Borsen-Zeitung [,] [und] [das Luxemburger Wort] [das Tageblatt][und [andere Tageszeitungen mit allgemeiner Verbreitung hier einfugen]]) und (b) in einer in englischer Sprache erscheinenden und in New York allgemein verbreiteten fuhrenden Tageszeitung (voraussichtlich das Wall Street Journal). Samtliche Bekanntmachungen werden wirksam am dritten Tag, der auf die Veroffentlichung folgt oder, sofern die Veroffentlichung mehr als einmal oder an verschiedenen Tagen erfolgt, am dritten Tag, der auf die erste Veroffentlichung folgt.
Bekanntmachung. Jede solche Ersetzung ist gema(beta) ss. 18 bekanntzum▇▇▇▇n und wird mit der Bekanntmachung wirksam.