Geltendmachung von Ansprüchen. Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin beteiligt sind, im eigenen Namen seine Rechte aus den ihm zustehenden Schuldverschreibungen unter Vorlage folgender Unterlagen wahrnehmen und durchsetzen: (a) einer Bescheinigung seiner Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet, (ii) einen Nennbetrag von Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind, und (iii) bestätigt, dass die Depotbank der DTC sowie der Registerstelle eine schriftliche Mitteilung gemacht hat, die die Angaben gemäß (i) und (ii) enthält, und Bestätigungsvermerke der DTC sowie des betroffenen DTC-Teilnehmers trägt, sowie (b) von einem Vertretungsberechtigten der DTC oder der Registerstelle beglaubigte Ablichtungen der Globalurkunden. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist “Depotbank” ein Bank- oder sonstiges Finanzinstitut (einschließlich DTC und ihrer Teilnehmer, einschließlich jedes anderen Clearing Systems, das DTC Teilnehmer ist) von allgemein anerkanntem Ansehen, das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren lässt.
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Samples: Subscription Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW)
Geltendmachung von Ansprüchen. Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin beteiligt sind, im eigenen Namen seine Rechte aus den ihm zustehenden Schuldverschreibungen unter Vorlage folgender Unterlagen wahrnehmen und durchsetzen: (a) einer Bescheinigung seiner Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet, (ii) einen Nennbetrag Gesamtnennbetrag von Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind, und (iii) bestätigt, dass daß die Depotbank der DTC sowie der Registerstelle eine schriftliche Mitteilung gemacht hat, die die Angaben gemäß (i) und (ii) enthält, und Bestätigungsvermerke der DTC sowie des betroffenen DTC-Teilnehmers trägt, sowie (b) von einem Vertretungsberechtigten der DTC oder der Registerstelle beglaubigte Ablichtungen der Globalurkunden. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist “Depotbank” ein Bank- oder sonstiges Finanzinstitut (einschließlich DTC und ihrer Teilnehmer, einschließlich jedes anderen Clearing Systems, das DTC Teilnehmer ist) von allgemein anerkanntem Ansehen, das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren lässtläßt.
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Samples: Agreement (KFW International Finance Inc), Agency Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW)
Geltendmachung von Ansprüchen. Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin beteiligt sind, im eigenen Namen seine Rechte aus den ihm zustehenden Schuldverschreibungen unter Vorlage folgender Unterlagen wahrnehmen und durchsetzen: (a) einer Bescheinigung seiner Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet, (ii) einen Nennbetrag von Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind, und (iii) bestätigt, dass die Depotbank der DTC sowie der Registerstelle CBF eine schriftliche Mitteilung gemacht hat, die die Angaben gemäß (i) und (ii) enthält, und Bestätigungsvermerke der DTC CBF sowie des betroffenen DTC-Teilnehmers Kontoinhabers trägt, sowie (b) einer von einem Vertretungsberechtigten der DTC oder CBF beglaubigten Ablichtung der Registerstelle beglaubigte Ablichtungen der GlobalurkundenGlobalurkunde. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist “Depotbank” ein Bank- oder sonstiges Finanzinstitut (einschließlich DTC der CBF und ihrer Teilnehmer, einschließlich jedes anderen Clearing Systems, das DTC Teilnehmer isteine Kontenverbindung mit der CBF unterhält) von allgemein anerkanntem Ansehen, das eine Genehmigung für berechtigt ist, das Wertpapier-Depotgeschäft hat Wertpapierverwahrungsgeschäft zu betreiben, und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren lässt.
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Samples: Subscription Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW)
Geltendmachung von Ansprüchen. Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin beteiligt sind, im eigenen Namen seine Rechte aus den ihm zustehenden Schuldverschreibungen unter Vorlage folgender Unterlagen wahrnehmen und durchsetzen: (a) einer Bescheinigung seiner Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet, (ii) einen Nennbetrag von Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind, und (iii) bestätigt, dass daß die Depotbank der CBF oder der DTC sowie der Registerstelle eine schriftliche Mitteilung gemacht hat, die die Angaben gemäß (i) und (ii) enthält, und Bestätigungsvermerke der CBF oder der DTC sowie des betroffenen CBF-Kontoinhabers oder DTC-Teilnehmers trägt, sowie (b) einer von einem Vertretungsberechtigten der CBF oder der DTC oder der Registerstelle beglaubigte Ablichtungen beglaubigten Ablichtung der GlobalurkundenCBF-Globalurkunde oder der DTC-Globalurkunde. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist “Depotbank” ein Bank- oder sonstiges Finanzinstitut (einschließlich CBF, DTC und ihrer Teilnehmer, einschließlich jedes anderen Clearing Systems, das DTC eine Kontenverbindung mit CBF unterhält oder DTC-Teilnehmer ist) von allgemein anerkanntem Ansehen, das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren lässt.
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Samples: Subscription Agreement (KfW), Agreement (KfW), Subscription Agreement (KfW)
Geltendmachung von Ansprüchen. Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin beteiligt sind, im eigenen Namen seine Rechte aus den ihm zustehenden Schuldverschreibungen unter Vorlage folgender Unterlagen wahrnehmen und durchsetzen: (a) einer Bescheinigung seiner Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet, (ii) einen Nennbetrag Gesamtnennbetrag von Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind, und (iii) bestätigt, dass daß die Depotbank der CBF oder der DTC sowie der Registerstelle eine schriftliche Mitteilung gemacht hat, die die Angaben gemäß (i) und (ii) enthält, und Bestätigungsvermerke der CBF oder der DTC sowie des betroffenen CBF-Kontoinhabers oder DTC-Teilnehmers trägt, sowie (b) einer von einem Vertretungsberechtigten der CBF oder der DTC oder der Registerstelle beglaubigte Ablichtungen beglaubigten Ablichtung der GlobalurkundenCBF-Globalurkunde oder der DTC-Globalurkunde. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist “Depotbank” ein Bank- oder sonstiges Finanzinstitut (einschließlich CBF, DTC und ihrer Teilnehmer, einschließlich jedes anderen Clearing Systems, das DTC Teilnehmer isteine Kontenverbindung mit CBF unterhält) von allgemein anerkanntem Ansehen, das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren lässtläßt.
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Samples: Agreement (KFW International Finance Inc), Agency Agreement (KfW)
Geltendmachung von Ansprüchen. Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin beteiligt sind, im eigenen Namen seine Rechte aus den ihm zustehenden Schuldverschreibungen unter Vorlage folgender Unterlagen wahrnehmen und durchsetzen: (a) einer Bescheinigung seiner Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet, (ii) einen Nennbetrag Gesamtnennbetrag von Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind, und (iii) bestätigt, dass die Depotbank der DTC sowie der Registerstelle eine schriftliche Mitteilung gemacht hat, die die Angaben gemäß (i) und (ii) enthält, und Bestätigungsvermerke der DTC sowie des betroffenen DTC-Teilnehmers trägt, sowie (b) von einem Vertretungsberechtigten der DTC oder der Registerstelle beglaubigte Ablichtungen der Globalurkunden. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist “Depotbank” ein Bank- oder sonstiges Finanzinstitut (einschließlich DTC und ihrer Teilnehmer, einschließlich jedes anderen Clearing Systems, das DTC Teilnehmer ist) von allgemein anerkanntem Ansehen, das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren lässt.
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Geltendmachung von Ansprüchen. Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin beteiligt sind, im eigenen Namen seine Rechte aus den ihm zustehenden Schuldverschreibungen unter Vorlage folgender Unterlagen wahrnehmen und durchsetzen: (a) einer Bescheinigung seiner Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet, (ii) einen Nennbetrag Gesamtnennbetrag von Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind, und (iii) bestätigt, dass die Depotbank der DTC sowie der Registerstelle eine schriftliche Mitteilung gemacht hat, die die Angaben gemäß (i) und (ii) enthält, und Bestätigungsvermerke der DTC sowie des betroffenen DTC-Teilnehmers trägt, sowie (b) von einem Vertretungsberechtigten der DTC oder der Registerstelle beglaubigte Ablichtungen der Globalurkunden. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist “Depotbank” ein Bank- oder sonstiges Finanzinstitut (einschließlich DTC und ihrer Teilnehmer, einschließlich jedes anderen Clearing Systems, das DTC Teilnehmer ist) von allgemein anerkanntem Ansehen, das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren lässt.
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Geltendmachung von Ansprüchen. Jeder Anleihegläubiger kann in Rechtsstreitigkeiten gegen die Emittentin oder in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Anleihegläubiger und die Emittentin beteiligt sind, im eigenen Namen seine Rechte aus den ihm zustehenden Schuldverschreibungen unter Vorlage folgender Unterlagen wahrnehmen und durchsetzen: (a) einer Bescheinigung seiner Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet, (ii) einen Nennbetrag Gesamtnennbetrag von Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind, und (iii) bestätigt, dass daß die Depotbank der DTC sowie der Registerstelle eine schriftliche Mitteilung gemacht hat, die die Angaben gemäß (i) und (ii) enthält, und Bestätigungsvermerke der DTC sowie des betroffenen DTC-Teilnehmers trägt, sowie (b) von einem Vertretungsberechtigten der DTC oder der Registerstelle beglaubigte Ablichtungen der Globalurkunden. Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist 51 “Depotbank” ein Bank- oder sonstiges Finanzinstitut (einschließlich DTC und ihrer Teilnehmer, einschließlich jedes anderen Clearing Systems, das DTC Teilnehmer ist) von allgemein anerkanntem Ansehen, das eine Genehmigung für das Wertpapier-Depotgeschäft hat und bei dem der Anleihegläubiger Schuldverschreibungen im Depot verwahren lässtläßt.
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