Substitution der Zahlstelle. Die Zahlstelle ist berechtigt, sich hinsichtlich ihrer Aufgaben und Verpflichtungen nach § 5 Abs. 1(a), (b) und (c) durch die mit ihr verbundene Gesellschaft DBTCA zu substituieren.
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Samples: Agency Agreement (KfW), Agency Agreement (KFW International Finance Inc)
Substitution der Zahlstelle. Die Zahlstelle ist berechtigt, sich hinsichtlich ihrer Aufgaben und Verpflichtungen nach § 5 Abs. 1(a), (b) und (c) durch die mit ihr verbundene Gesellschaft DBTCA zu substituieren, sofern, soweit gesetzlich erforderlich, eine zusätzliche Zahlstelle in der Bundesrepublik Deutschland aufrecht erhalten wird.
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Substitution der Zahlstelle. Die Zahlstelle ist berechtigt, sich hinsichtlich ihrer Aufgaben und Verpflichtungen nach § Section 5 Abs. 1(a), (b) und (c) durch die mit ihr verbundene Gesellschaft DBTCA zu substituieren.
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