Zahlungen Sample Clauses

Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in § 5(4) unten beschrieben) in United States Dollars an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in § 5(2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist oder nach dessen Order. Die Beträge werden durch die jeweiligen DTC-Teilnehmer an die Anleihegläubiger zum Stichtag verteilt.
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Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (Absatz (4)) in United States Dollars an die Person, die bei Geschäftsschluß am jeweiligen Stichtag (Absatz 2) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist oder nach deren Order. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der Globalurkunden bei der Zahlstelle (§ 8).
Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (Absatz (4)) an die CBF in Euro und an den eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde in US-Dollar oder Euro nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF einerseits und den eingetragenen Inhaber der DTC-Globalurkunde andererseits bemißt sich nach der Höhe des Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so wxx xx durch die Registerstelle (§ 8) bei Geschäftsschluß am jeweiligen Stichtag (Absatz (2)) festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (§ 8).
Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in § 5(3) unten beschrieben) in Euro an die CBF oder nach deren Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber bei der CBF.
Zahlungen. Rechnungen von AVEPOINT an den KUN- DEN sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der entsprechenden Rechnung beim KUNDEN zu zahlen. Der KUNDE erklärt sich bereit, Rechnungen in elektronischer Form zu er- halten. AVEPOINT wird dem KUNDEN Rechnungen in elektroni- scher Form in einem geeigneten und üblichen Format (z. B. als PDF-Datei) zusenden.
Zahlungen. Rechnungen von AVEPOINT an den KUNDEN sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der entsprechenden Rechnung beim KUNDEN zu zahlen.
Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in § 5(5) unten beschrieben) an die Eingetragenen Gläubiger, die bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in § 5(3) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen sind, oder nach deren Order. Zahlungen an den ICSD Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order erfolgen in [INSERT DESIGNATED CURRENCY]. Zahlungen an den DTC Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order erfolgen in US-Dollar oder [INSERT DESIGNATED CURRENCY] nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen einerseits an den ICSD Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order und andererseits an den DTC Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die ICSD-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der ICSD-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert).
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Zahlungen. 8.1 Alle Zahlungen sind in Euro zu xxxxxxx, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. 8.2 Bei Internetbestellungen ist der Kaufpreis zu dem Zeitpunkt und in der Xxxxx zu entrichten, wie dies auf der jeweiligen Website beschrieben ist. Rechnungen für alle anderen Bestellungen werden innerhalb 30 Tagen nach Zugang fällig; Zahlungen sind auf das auf der Vorderseite von Luffts Rechnung angegebene Konto zu entrichten. Bei Käufern ohne bekannten Bonitätsstatus darf Lufft bei
Zahlungen a) Der monatliche Gesamtbetrag nach § 4 des Mietvertrages wird mittels Bankeinzug von einem ggf. von der Mietpartei einzurich- tenden Konto des Mieters oder der Mieterin bei einem Geldinsti- tut abgebucht. Der Mieter oder die Mieterin erteilt eine Ermäch- tigung zum Einzug für alle aus dem Mietverhältnis entstehenden Forderungen. Er oder sie hat ab dem 3. Werktag eines jeden Monats (Fälligkeit der Miete) für die erforderliche Deckung auf dem Konto zu xxxxxx.
Zahlungen. Der Xxxxx wird alle Ventiv im Rahmen des vorliegenden Vertrages geschuldeten Gebühren wie im Bestellschein dargelegt, in EURO bezahlen („Gebühren“).
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