Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4) unten beschrieben) an die CBF in Euro und an den Eingetragenen Gläubiger der DTC-Globalurkunde, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz (2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, oder nach dessen Order in US-Dollar oder Euro nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Betrag der Zahlungen an die CBF einerseits und den Eingetragenen Gläubiger oder nach dessen Order andererseits bemisst sich nach der Höhe des Nennbetrages der Schuldverschreibungen, die durch die CBF-Globalurkunde und die DTC-Globalurkunde verbrieft werden, so xxx xx durch die Registerstelle (wie in § 8 definiert) bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag festgestellt wird. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der CBF-Globalurkunde und der DTC-Globalurkunde bei der Zahlstelle (wie in § 8 definiert).
(b) Ein DTC-Anleihegläubiger erhält Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen in US-Dollar, soweit er nicht gemäß den nachfolgend beschriebenen Verfahren Zahlungen in Euro wählt. Soweit DTC-Anleihegläubiger für eine Zahlung von Kapital oder Zinsen keine derartige Xxxx getroffen haben, wird der für alle diese DTC-Anleihegläubiger bei dieser Zahlung bestimmte Gesamtbetrag (der “Euro-Umtauschbetrag”) von der Zahlstelle in US-Dollar umgetauscht und durch Überweisung in gleichtägig verfügbaren Mitteln an den Eingetragenen Gläubiger oder dessen Order zur Auszahlung über das Abrechnungssystem der DTC an die betreffenden DTC-Teilnehmer gezahlt. Alle Kosten eines derartigen Umtauschs werden von diesen Zahlungen abgezogen. Jeder derartige Umtausch basiert auf dem Ankaufskurs der Zahlstelle vor oder um 11.00 Uhr (New Yorker Zeit) am zweiten Umtausch-Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag für den Kauf des Euro-Umtauschbetrages durch die Zahlstelle gegen US-Dollar zur Abrechnung an diesem Zahlungstag. “Umtausch-Geschäftstag” ist ein Tag, der zugleich ein New Yorker Geschäftstag und ein Frankfurter Geschäftstag ist (wie jeweils in Absatz (3) unten beschrieben). Falls es einen derartigen Ankaufskurs nicht gibt, wird die Zahlstelle von einer im Devisenhandel führenden Bank in New York City, die von der Zahlstelle zu diesem Xxxxx ausgewählt wird, einen Ankaufskurs einholen. Falls kein Ankaufskurs einer im Devisenhandel führenden Bank erhältlich ist, erfolgt die Zahlung des Euro-Umtaus...
Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in § 5(4) unten beschrieben) in United States Dollars an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag (wie in § 5(2) unten beschrieben) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist oder nach dessen Order. Die Beträge werden durch die jeweiligen DTC-Teilnehmer an die Anleihegläubiger zum Stichtag verteilt.
(b) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluss am jeweiligen Stichtag eingetragen ist, oder nach dessen Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.
Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (Absatz (4)) in United States Dollars an die Person, die bei Geschäftsschluß am jeweiligen Stichtag (Absatz 2) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist oder nach deren Order. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der Globalurkunden bei der Zahlstelle (§ 8).
(b) Zahlungen der Emittentin an die Person, die bei Geschäftsabschluß am jeweiligen Stichtag in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist, oder nach deren Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.
Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in § 5(3) unten beschrieben) in Euro an die CBF oder nach deren Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber bei der CBF.
(b) Zahlungen der oder im Namen der Emittentin an die CBF oder nach deren Order befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.
Zahlungen. Rechnungen von AVEPOINT an den KUN- DEN sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der entsprechenden Rechnung beim KUNDEN zu zahlen. Der KUNDE erklärt sich bereit, Rechnungen in elektronischer Form zu er- halten. AVEPOINT wird dem KUNDEN Rechnungen in elektroni- scher Form in einem geeigneten und üblichen Format (z. B. als PDF-Datei) zusenden.
Zahlungen. Rechnungen von AVEPOINT an den KUNDEN sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der entsprechenden Rechnung beim KUNDEN zu zahlen.
Zahlungen. Zahlungen von Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen erfolgen am jeweiligen Zahlungstag (wie in Absatz (4) unten definiert) an den Eingetragenen Gläubiger, der bei Geschäftsschluß am jeweiligen Stichtag (wie in Absatz 2 unten definiert) in das von der Registerstelle geführte Register eingetragen ist oder nach dessen Order in US- Dollar oder CAD nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der Globalurkunden bei der Zahlstelle (wie in § 8 unten definiert).
Zahlungen a) Der monatliche Gesamtbetrag nach § 4 des Mietvertrages wird mittels Bankeinzug von einem ggf. von der Mietpartei einzurich- tenden Konto des Mieters oder der Mieterin bei einem Geldinsti- tut abgebucht. Der Mieter oder die Mieterin erteilt eine Ermäch- tigung zum Einzug für alle aus dem Mietverhältnis entstehenden Forderungen. Er oder sie hat ab dem 3. Werktag eines jeden Monats (Fälligkeit der Miete) für die erforderliche Deckung auf dem Konto zu xxxxxx.
b) Der Mieter oder die Mieterin hat dem Studentenwerk die Kosten für die Nichteinlösung einer LastschriG in vollem Umfang zu erset- zen, sofern der Bankeinzug vom Konto zu Recht aufgrund eines bestehenden Mietverhältnisses erfolgt. Gleiches gilt, wenn vom Mieter Beträge zurückgerufen werden, obwohl das Mietverhältnis noch besteht oder wenn das Konto gelöscht wird, ohne dass dies dem Xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx x0 Tage vor Änderung oder Löschung schriGlich mitgeteilt wurde.
c) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrech- nung mit einer Mietzinsforderung ist unbeschadet der Rechte aus § 556 b Abs. 2 BGB nur bei einem unbestrittenen oder rechtskräf- tig festgestellten Anspruch des Mieters oder der Mieterin zulässig.
d) Der Vermieter kann ab der 2. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von je 2,50 € erheben.
e) Sonstige Zahlungen können auf das Konto Nr. 7 45 0000 bei der Bank für SozialwirtschaG in Hannover (BLZ 25ł 205 ł0) vorgenommen werden.
Zahlungen. (a) Zahlungen von Kapital [im Falle von Schuldverschreibungen, die keine Nullkupon Schuldverschreibungen sind, einfugen: und Zinsen] auf die Schuldverschreibungen erfolgen an den eingetragenen Inhaber der Globalurkunden in US-Dollar [im Falle von nicht in US-Dollar denominierten Schuldverschreibungen einfugen: oder der Designierten Wahrung nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen]. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der Globalurkunden bei der Zahlstelle (ss. 6). [Im Falle von nicht in US-Dollar denominierten Schuldverschreibungen einfugen:
Zahlungen. (x) Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxx xxx Xxxxxx xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxen am jeweiligen Zahlungstag (Absatz (4)) in United States Dollars an die Person, die bei Geschaftsschluss am jeweiligen Stichtag (Absatz 2) in das von der Registerstelle gefuhrte Register eingetragen ist oder nach deren Order. Zahlungen von Kapital erfolgen gegen Einreichung der Globalurkunden bei der Zahlstelle (section 8).
(b) Zahlungen der Emittentin an die Person, die bei Geschaftsabschluss am jeweiligen Stichtag in das von der Registerstelle gefuhrte Register eingetragen ist, oder nach deren Order befreien die Emittentin in Hohe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen.