Common use of Vertraulichkeit Clause in Contracts

Vertraulichkeit. (1) Die Parteien haben den Inhalt des Kaufvertrages sowie alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang mit dem Kaufvertrag erhalten bzw. erhalten haben (vertrauliche Informatio- nen) vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes (2) vertraulich zu behandeln und nicht of- fen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, die betroffene Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Kaufvertrages zu verwenden. (2) Jede Partei hat das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der anderen Par- teien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung offen zu legen • gegenüber einem mehrheitlich verbundenen Unternehmen, wobei unter „verbundene Unternehmen“ solche im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen sind, • gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesell- schaften, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Be- rufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Außerdem hat jede Partei das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der an- deren Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung in dem Umfang offen zu legen, wie diese vertraulichen Informationen • dem diese Informationen empfangenden Dritten zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese von der anderen Partei erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt sind, • bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Xxxxx als durch Tun oder Unterlassen der Partei zugänglich werden oder • von einer Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Anfrage offengelegt werden müssen; in diesem Fall hat die offenlegende Partei die anderen Parteien unverzüglich hierüber zu informieren.

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Samples: Purchase Agreement, Gas Storage Agreement

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Vertraulichkeit. (1) Die Parteien haben den Inhalt des Kaufvertrages sowie dieser Vereinbarung und alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Kaufvertrag dieser Vereinbarung erhalten bzw. erhalten haben sowie den Inhalt der in Anlage 1 „Speicherverträge“ aufgeführten Speicherverträge und alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesen Speicherverträgen erhalten bzw. erhalten haben (vertrauliche Informatio- nenInformationen) vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes Abs. (2) vertraulich zu behandeln und nicht of- fen offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, die betroffene Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Kaufvertrages dieser Vereinbarung zu verwenden. (2) Jede Partei hat das Recht, vertrauliche Informationen, die er sie von einer der anderen Par- teien Partei erhalten hat, ohne dessen deren schriftliche Genehmigung offen zu legen  wenn und soweit die Bestimmungen der REMIT, die Durchführungs-verordnung bzw. die deren Umsetzung dienenden Gesetze, Verordnungen oder sonstigen zwingenden Vorschriften einschließlich der ACER-Regularien die Offenlegung der betreffenden Informationen erfordern oder erlauben,  gegenüber dem zuständigen RRM, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und der zuständige RRM sich zuvor in xxxxxxxx Xxxxx zur Vertraulichkeit verpflichtet hat,  gegenüber einem mehrheitlich verbundenen Unternehmen, wobei unter „verbundene Unternehmen“ solche im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen sindsofern dieses in xxxxxxxx Xxxxx zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesell- schaftenVersicherungsgesellschaften, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Be- rufs Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Außerdem hat jede Partei das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der an- deren anderen Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung in dem Umfang offen zu legen, wie diese vertraulichen Informationen dem diese Informationen empfangenden Dritten zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese von der anderen Partei erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt sind, bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Xxxxx als durch Tun oder Unterlassen der Partei zugänglich werden oder von einer Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Anfrage offengelegt offen gelegt werden müssen; in diesem Fall hat die offenlegende der offen legende Partei die anderen Parteien unverzüglich hierüber zu informieren. (3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt – über die Beendigung dieser Vereinbarung bzw. über die Beendigung des jeweiligen Speichervertrages hinaus – für eine Xxxxx von sechzig (60) Kalendermonaten bestehen. (4) 6a Energiewirtschaftsgesetz bleibt unberührt.

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Samples: Remit Reporting Agreement

Vertraulichkeit. (1) Die Parteien haben den Inhalt des Kaufvertrages Vertrages sowie alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Vertrag erhalten bzw. erhalten haben (vertrauliche Informatio- nenInformationen) vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes (2) vertraulich zu behandeln und nicht of- fen offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, die betroffene Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen vertrau- lichen Informationen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Kaufvertrages Vertrages zu verwenden. (2) Jede Partei hat das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der anderen Par- teien Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung offen zu legen • gegenüber einem mehrheitlich verbundenen Unternehmen, wobei unter „verbundene Unternehmen“ solche im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen sindsofern dieses in xxxxxxxx Xxxxx zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, • gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesell- schaftenVersicherungs- gesellschaften, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Be- rufs Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Außerdem hat jede Partei das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der an- deren anderen Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung in dem Umfang offen zu legen, wie diese vertraulichen Informationen • dem diese Informationen empfangenden Dritten zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese von der anderen Partei erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt sind, • bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Xxxxx als durch Tun oder Unterlassen der Partei zugänglich werden oder von einer Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Anfrage offengelegt werden müssen; in diesem Fall hat die offenlegende Partei die anderen Parteien unverzüglich hierüber zu informieren.

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Samples: Consent to Assignment and Rendering of Services Agreement

Vertraulichkeit. Während der Laufzeit kann jede Partei bestimmte Informationen und Materialien bezüglich der Geschäfte, Technologien, Kunden und Produkte der anderen Partei erhalten (1) Die Parteien haben den Inhalt des Kaufvertrages sowie alle Informationendie „Empfangende Partei"), die sie im Zu- sammenhang mit dem Kaufvertrag erhalten bzw. erhalten haben für die andere Partei (vertrauliche Informatio- nen) vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes (2die „Offenlegende Partei") vertraulich zu und von erheblichem Xxxx sind. Die Empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen (wie nachstehend definiert) der Offenlegenden Partei nicht nutzen oder Dritten gegenüber offenlegen, außer in dem für die Durchführung dieses Vertrages oder für die Durchsetzung ihrer Bedingungen bei Vertragsbruch erforderlichen Maße; die Empfangende Partei darf eine solche Offenlegung nur denjenigen Personen gegenüber xxxxxx, die an Vertraulichkeitspflichten gebunden sind, die mindestens so einschränkend sind wie die in diesem Vertrag dargelegten (vorausgesetzt, die Empfangende Partei stimmt hiermit zu, dass sie bei Verstößen dieser Dritten gegen die Bestimmungen dieses Vertrags haftet). Die Empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen vertraulich behandeln und schützen, wobei sie nicht of- fen zu legen oder Dritten zugänglich zu machenweniger Sorgfalt xxxxxx xxxxxx wird, es sei denn, die betroffene Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Parteien verpflichten sichals beim Xxxxxx ihrer eigenen vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen (aber in keinem Fall unter einem angemessenen Grad an Sorgfalt) und sie sichert zu, die vertraulichen Informationen ausschließlich für keine Zwecke zu nutzen, außer soweit die Nutzung erforderlich ist, um ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen. Die vorstehenden Verpflichtungen beschränken die Empfangende Partei nicht xxxxx, vertrauliche Informationen der Durchführung des Kaufvertrages Offenlegenden Partei aufgrund eines Gerichtsbeschlusses eines zuständigen Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen Regierungsbehörde offenzulegen, vorausgesetzt, die Empfangende Partei teilt dies der Offenlegenden Partei im gesetzlich zulässigen Rahmen zuvor angemessen schriftlich mit, damit sie diesen Beschluss anfechten kann und, falls eine Offenlegung erforderlich ist, wird sie nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegen, zu verwenden.dessen Offenlegung sie nach Auffassung ihres Rechtsberaters gesetzlich verpflichtet ist. „Vertrauliche Informationen” sind (2a) Jede Partei hat das Rechtalle technischen Informationen oder Pläne in Bezug auf den Service, vertrauliche die Plattform oder jegliche Software oder sonstige Technologie im Zusammenhang mit Taboola oder den Webseiten; (b) Finanzdaten der jeweilig anderen Partei; (c) sonstige Informationen, die er von einer eine Partei der anderen Par- teien erhalten hatPartei gegenüber offenlegt, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder entsprechend den Umständen als vertraulich anzusehen sind; (d) der Inhalt dieses Vertrages. Vertrauliche Informationen sind keine Informationen: (i) die aus Xxxxxxx öffentlich bekannt sind oder werden, die nicht auf ein Fehlverhalten oder einen Verstoß seitens der die Informationen erhaltenden without an obligation of confidentiality; (iii) is independently developed by the Receiving Party without use of the Disclosing Party’s Confidential Information; or (iv) is rightfully obtained by the Receiving Party from a third party that has no duty of Confidentiality to the Disclosing Party. Partei zurückzuführen sind; (ii) die zum Zeitpunkt der Offenlegung der die Informationen erhaltenden Partei ohne dessen schriftliche Genehmigung offen zu legen • gegenüber einem mehrheitlich verbundenen Unternehmen, wobei unter „verbundene Unternehmen“ solche im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig bekannt sind, • gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, Beratern, Banken (iii) von der die Informationen erhaltende Partei unabhängig und Versicherungsgesell- schaften, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung ohne Nutzung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Be- rufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Außerdem hat jede Partei das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der an- deren Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung in dem Umfang offen zu legen, wie diese vertraulichen Informationen • dem diese der Offenlegenden Partei Kenntnis erlangte oder (iv) die die Informationen empfangenden Dritten zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese von der anderen erhaltende Partei rechtmäßig über eine dritte Partei erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt die der Offenlegenden Partei gegenüber nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, • bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Xxxxx als durch Tun oder Unterlassen der Partei zugänglich werden oder • von einer Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Anfrage offengelegt werden müssen; in diesem Fall hat die offenlegende Partei die anderen Parteien unverzüglich hierüber zu informieren.

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Samples: Publisher Agreement

Vertraulichkeit. (1) Die Parteien haben den Inhalt des Kaufvertrages sowie dieser Vereinbarung und alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Kaufvertrag dieser Vereinbarung erhalten bzw. erhalten haben sowie den Inhalt der in Anlage 1 „Speicherverträge“ aufgeführten Speicherverträge und alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesen Speicherverträgen erhalten bzw. erhalten haben (vertrauliche Informatio- nenInformationen) vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes Abs. (2) vertraulich zu behandeln und nicht of- fen offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, die betroffene Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Kaufvertrages dieser Vereinbarung zu verwenden. (2) Jede Partei hat das Recht, vertrauliche Informationen, die er sie von einer der anderen Par- teien Partei erhalten hat, ohne dessen deren schriftliche Genehmigung offen zu legen  wenn und soweit die Bestimmungen der REMIT, die Durchführungs- verordnung bzw. die deren Umsetzung dienenden Gesetze, Verordnungen oder sonstigen zwingenden Vorschriften einschließlich der ACER-Regularien die Offenlegung der betreffenden Informationen erfordern oder erlauben,  gegenüber dem zuständigen RRM, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und der zuständige RRM sich zuvor in xxxxxxxx Xxxxx zur Vertraulichkeit verpflichtet hat,  gegenüber einem mehrheitlich verbundenen Unternehmen, wobei unter „verbundene Unternehmen“ solche im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen sindsofern dieses in xxxxxxxx Xxxxx zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesell- schaftenVersicherungsgesellschaften, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Be- rufs Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Außerdem hat jede Partei das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der an- deren anderen Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung in dem Umfang offen zu legen, wie diese vertraulichen Informationen dem diese Informationen empfangenden Dritten zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese von der anderen Partei erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt sind, bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Xxxxx als durch Tun oder Unterlassen der Partei zugänglich werden oder von einer Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Anfrage offengelegt offen gelegt werden müssen; in diesem Fall hat die offenlegende der offen legende Partei die anderen Parteien unverzüglich hierüber zu informieren. (3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt – über die Beendigung dieser Vereinbarung bzw. über die Beendigung des jeweiligen Speichervertrages hinaus – für eine Xxxxx von sechzig (60) Kalendermonaten bestehen. (4) 6a Energiewirtschaftsgesetz bleibt unberührt.

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Samples: Remit Reporting Agreement

Vertraulichkeit. (1) Die Parteien haben den Inhalt des Kaufvertrages Vertrages sowie alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Vertrag erhalten bzw. erhalten haben (vertrauliche Informatio- nenInformationen) vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes (2) vertraulich zu behandeln und nicht of- fen offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, die betroffene Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen vertrau- lichen Informationen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Kaufvertrages Vertrages zu verwenden. (2) Jede Partei hat das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der anderen Par- teien Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung offen zu legen • gegenüber einem mehrheitlich verbundenen Unternehmen, wobei unter „verbundene Unternehmen“ solche im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen sindsofern dieses in xxxxxxxx Xxxxx zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, • gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesell- schaftenVersicherungs- gesellschaften, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Be- rufs Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Außerdem hat jede Partei das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der an- deren anderen Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung in dem Umfang offen zu legen, wie diese vertraulichen Informationen • dem diese Informationen empfangenden Dritten zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese von der anderen Partei erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt sind, • bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Xxxxx als durch Tun oder Unterlassen der Partei zugänglich werden oder von einer Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Anfrage offengelegt offen gelegt werden müssen; in diesem Fall hat die offenlegende Partei die anderen Parteien unverzüglich hierüber zu informieren.hat

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Samples: Consent to Assignment and Rendering of Services

AutoNDA by SimpleDocs

Vertraulichkeit. (1) Die Parteien haben den Inhalt des Kaufvertrages Vertrages sowie alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Vertrag erhalten bzw. erhalten haben (vertrauliche Informatio- nenInformationen) vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes (2) vertraulich zu behandeln und nicht of- fen offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, die betroffene Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen vertrau- lichen Informationen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Kaufvertrages Vertrages zu verwenden. (2) Jede Partei hat das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der anderen Par- teien Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung offen zu legen gegenüber einem mehrheitlich verbundenen Unternehmen, wobei unter „verbundene Unternehmen“ solche im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen sindsofern dieses in xxxxxxxx Xxxxx zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesell- schaftenVersicherungs- gesellschaften, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Be- rufs Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Außerdem hat jede Partei das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der an- deren anderen Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung in dem Umfang offen zu legen, wie diese vertraulichen Informationen dem diese Informationen empfangenden Dritten zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese von der anderen Partei erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt sind, bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Xxxxx als durch Tun oder Unterlassen der Partei zugänglich werden oder von einer Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Anfrage offengelegt werden müssen; in diesem Fall hat die offenlegende Partei die anderen Parteien unverzüglich hierüber zu informieren.

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Samples: Consent to Assignment and Rendering of Services Agreement

Vertraulichkeit. Während der Laufzeit kann jede Partei bestimmte Informationen und Materialien bezüglich der Geschäfte, Technologien, Kunden und Produkte der anderen Partei erhalten (1) Die Parteien haben den Inhalt des Kaufvertrages sowie alle Informationendie „Empfangende Partei"), die sie im Zu- sammenhang mit dem Kaufvertrag erhalten bzw. erhalten haben für die andere Partei (vertrauliche Informatio- nen) vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes (2die „Offenlegende Partei") vertraulich zu und von erheblichem Xxxx sind. Die Empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen (wie nachstehend definiert) der Offenlegenden Partei nicht nutzen oder Dritten gegenüber offenlegen, außer in dem für die Durchführung dieses Vertrages oder für die Durchsetzung ihrer Bedingungen bei Vertragsbruch erforderlichen Maße; die Empfangende Partei darf eine solche Offenlegung nur denjenigen Personen gegenüber xxxxxx, die an Vertraulichkeitspflichten gebunden sind, die mindestens so einschränkend sind wie die in diesem Vertrag dargelegten (vorausgesetzt, die Empfangende Partei stimmt hiermit zu, dass sie bei Verstößen dieser Dritten gegen die Bestimmungen dieses Vertrags haftet). Die Empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen vertraulich behandeln und schützen, wobei sie nicht of- fen zu legen oder Dritten zugänglich zu machenweniger Sorgfalt xxxxxx xxxxxx wird, es sei denn, die betroffene Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Parteien verpflichten sichals beim Xxxxxx ihrer eigenen vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen (aber in keinem Fall unter einem angemessenen Grad an Sorgfalt) und sie sichert zu, die vertraulichen Informationen ausschließlich für keine Zwecke der Durchführung des Kaufvertrages zu verwenden. (2) Jede nutzen, außer soweit die Nutzung erforderlich ist, um ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen. Die vorstehenden Verpflichtungen beschränken die Empfangende Partei hat das Rechtnicht xxxxx, vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei aufgrund eines Gerichtsbeschlusses eines zuständigen Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen Regierungsbehörde offenzulegen, vorausgesetzt, die Empfangende Partei teilt dies der Offenlegenden Partei im gesetzlich zulässigen Rahmen zuvor angemessen schriftlich mit, damit sie diesen Beschluss anfechten kann und, falls eine Offenlegung erforderlich ist, wird sie nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegen, zu dessen Offenlegung sie nach Auffassung ihres Rechtsberaters gesetzlich verpflichtet ist. „Vertrauliche Informationen” sind (a) alle technischen Informationen oder Pläne in Bezug auf den Service, die Plattform oder jegliche Software oder sonstige Technologie im Zusammenhang mit Taboola oder den Websites; (b) Finanzdaten der jeweilig anderen Partei; (c) sonstige Informationen, die er von einer der anderen Par- teien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung offen zu legen • gegenüber einem mehrheitlich verbundenen Unternehmen, wobei unter „verbundene Unternehmen“ solche im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen sind, • gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesell- schaften, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Be- rufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Außerdem hat jede eine Partei das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der an- deren Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung in dem Umfang offen zu legen, wie diese vertraulichen Informationen • dem diese Informationen empfangenden Dritten zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese von der anderen Partei erhalten hatgegenüber offenlegt, berechtigterweise bereits die als vertraulich gekennzeichnet sind oder entsprechend den Umständen als vertraulich anzusehen sind; (d) der Inhalt dieses Vertrages. Vertrauliche Informationen sind keine Informationen: (i) die aus Xxxxxxx öffentlich bekannt sind oder werden, die nicht auf ein Fehlverhalten oder einen Verstoß seitens der die Informationen erhaltenden Partei zurückzuführen sind; (ii) die zum Zeitpunkt der Offenlegung der die Informationen erhaltenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig bekannt sind, • bereits öffentlich zugänglich sind oder (iii) von der Öffentlichkeit in anderer Xxxxx als durch Tun oder Unterlassen die Informationen erhaltende Partei unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei zugänglich werden oder • von einer Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Anfrage offengelegt werden müssen; in diesem Fall hat die offenlegende Partei die anderen Parteien unverzüglich hierüber zu informieren.Kenntnis erlangte oder

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Vertraulichkeit. (1) Die Parteien haben den Inhalt des Kaufvertrages sowie alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang mit dem Kaufvertrag erhalten bzw. erhalten haben (vertrauliche Informatio- nen) vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes (2) vertraulich zu behandeln und nicht of- fen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, die betroffene Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Kaufvertrages zu verwenden. (2) Jede Partei hat das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der anderen Par- teien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung offen zu legen • gegenüber einem mehrheitlich verbundenen Unternehmen, wobei unter „verbundene Unternehmen“ solche im Sinne des § 15 Aktiengesetz zu verstehen sind, • gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesell- schaften, soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Be- rufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Außerdem hat jede Partei das Recht, vertrauliche Informationen, die er von einer der an- deren Parteien erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung in dem Umfang offen zu legen, wie diese vertraulichen Informationen • dem diese Informationen empfangenden Dritten zu dem Zeitpunkt, zu dem er diese von der anderen Partei erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt sind, • bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Xxxxx als durch Tun oder Unterlassen der Partei zugänglich werden oder • von einer Partei aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Anfrage offengelegt werden müssen; in diesem Fall hat die offenlegende Partei die anderen Parteien unverzüglich hierüber zu informieren. § 10 Salvatorische Klausel

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