Common use of Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Zahlungsbedingungen. (a) Standardbedingungen. Das übliche Nettozahlungsziel („Nettozahlungsziel“) beträgt einhundertfünfzig (150) Tage nach dem Beginn der Zahlungsfrist. Der „Beginn der Zahlungsfrist“ entspricht entweder dem in dieser Bestellung festgelegten Termin, dem Datum des Eingangs einer gültigen Rechnung beim Xxxxxx oder dem Empfangsdatum der Waren und/oder der Dienstleistungen im Empfangssystem des Käufers, je nachdem, xxxxxxx dieser Termine der letzte ist. Das Empfangsdatum der Waren und/oder Dienstleistungen im Empfangssystem des Käufers kommt in den folgenden Fällen zur Anwendung: (i) bei Waren, die direkt an den Xxxxxx versandt werden, und/oder Dienstleistungen, die direkt für den Xxxxxx ausgeführt werden, in Bezug auf die betreffenden Waren, innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach physischem Eingang der Waren an der Verladerampe des Käufers, und in Bezug auf die betreffenden Dienstleistungen, innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der Fertigstellung der Dienstleistungen durch den Lieferanten; (ii) bei Waren, die direkt an folgende Empfänger versandt werden: (A) an den Kunden des Käufers oder an einen vom Kunden des Käufers benannten Standort („Direkt verschicktes Material“ oder „MSD“); oder (B) an einen anderen Empfänger als den Xxxxxx/einen nicht vom Kunden festgelegten Standort, die als MSD behandelt werden sollen, innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Vorlage eines gültigen Frachtbriefes seitens des Lieferanten beim Xxxxxx, aus dem hervorgeht, dass die Waren aus dem Werk des Lieferanten verschickt wurden; und (iii) bei Waren, die im Einklang mit dieser Bestellung direkt an eine Drittpartei geliefert werden, oder bei Dienstleistungen, die im Einklang mit dieser Bestellung direkt für eine Drittpartei ausgeführt werden, in Bezug auf die betreffenden Waren, innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Eingang einer schriftlichen Bestätigung von der Drittpartei beim Xxxxxx, dass die Waren eingegangen sind, und in Bezug auf die betreffenden Dienstleistungen, innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Eingang einer schriftlichen Bestätigung von der Drittpartei beim Xxxxxx, dass die Dienstleistungen fertiggestellt wurden. Sofern der Xxxxxx keine Zahlung an einem Skontodatum für vorzeitige Zahlung, wie in Absatz (c) unten beschrieben, veranlasst, wird der Xxxxxx die Zahlung am Monatlichen Sammelzahlungstermin oder am Vierteljährlichen Sammelzahlungstermin, wie in Absatz (b) unten beschrieben, oder am Datum, das dem Nettozahlungsziel entspricht, veranlassen.

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Samples: www.gevernova.com, www.ge.com, www.gesupplier.com

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