Common use of Ablauf der Registrierung Clause in Contracts

Ablauf der Registrierung. 4.1. Der Anbieter wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Vergabestelle veranlassen. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Anbieter hat auf die Vergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Der Anbieter über- nimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt. 4.2. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und administrativer Ansprechpartner eingetragen. Der Anbieter ist berechtigt, bei Domains der TLDs ("Endung") .com, .net, .org, .cc, .biz und .info aus administra- tiven Gründen als E-Mail Adresse des admin-c eine abweichende E-Mail- Adresse einzutragen oder eintragen zu lassen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu. 4.3. Eine Änderung des beantragten Domainnamens nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung der bestehenden und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung des Antrags an die Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidun- gen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. 4.4. Der Anbieter darf unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete Seite einblenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinter- legt oder die Domain auf andere Inhalte umgeleitet hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Ablauf der Registrierung. 4.1. 4.1 Der Anbieter wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Vergabestelle veranlassenveranlassen oder die Domain selbst registrieren soweit er selbst Vergabestelle ist. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Soweit der Anbieter nicht selbst Vergabestelle ist, hat er auf die Vergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Der Anbieter über- nimmt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt. 4.2. 4.2 Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und administrativer Ansprechpartner eingetragen. Der Anbieter ist berechtigt, bei Domains der TLDs ("Endung") .com, .net, .org, .cc, .biz und .info aus administra- tiven Gründen als E-Mail Adresse des admin-c eine abweichende E-Mail- Mail Adresse einzutragen oder eintragen zu lassendes Anbieters einzutragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu. 4.3. 4.3 Eine Änderung des beantragten Domainnamens nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung der bestehenden und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung des Antrags an die Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidun- gen Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. 4.4. 4.4 Der Anbieter darf unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete Seite einblenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinter- legt hinterlegt oder die Domain auf andere Inhalte umgeleitet hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ablauf der Registrierung. 4.1. Der Anbieter wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Vergabestelle veranlassen. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Anbieter hat auf die Vergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Der Anbieter über- nimmt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt. 4.2. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und administrativer Ansprechpartner eingetragen. Der Anbieter ist berechtigt, bei Domains der TLDs ("Endung") .com, .net, .org, .cc, .biz und .info aus administra- tiven administrativen Gründen als E-Mail Adresse des adminAdmin-c eine abweichende E-Mail- Mail-Adresse einzutragen oder eintragen zu lassen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu. 4.3. Eine Änderung des beantragten Domainnamens nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung der bestehenden und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung des Antrags an die Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidun- gen Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. 4.4. Der Anbieter darf unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete Seite einblenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinter- legt hinterlegt oder die Domain auf andere Inhalte umgeleitet hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ablauf der Registrierung. 4.1. Der Anbieter wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Vergabestelle veranlassen. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Anbieter hat auf die Vergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Der Anbieter über- nimmt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt. 4.2. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und administrativer Ansprechpartner eingetragen. Der Anbieter ist berechtigt, bei Domains der TLDs ("Endung") .com, .net, .org, .cc, .biz und .info aus administra- tiven administrativen Gründen als E-Mail Mail-Adresse des admin-c eine abweichende E-Mail- Mail-Adresse einzutragen oder eintragen zu lassen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu. 4.3. Eine Änderung des beantragten Domainnamens nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung der bestehenden und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung des Antrags an die Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidun- gen Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. 4.4. Der Anbieter darf unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete Seite einblenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinter- legt hinterlegt oder die Domain auf andere Inhalte umgeleitet hat.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Webhosting

Ablauf der Registrierung. 4.11. Der Anbieter wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Vergabestelle veranlassen. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Anbieter hat auf die Vergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Der Anbieter über- nimmt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt. 4.22. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und administrativer Ansprechpartner eingetragen. Der Anbieter ist berechtigt, bei Domains der TLDs ("Endung") .com, .net, .org, .cc, .biz und .info aus administra- tiven administrativen Gründen als E-Mail Adresse des admin-c eine abweichende E-Mail- Mail-Adresse einzutragen oder eintragen zu lassen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu. 4.33. Eine Änderung des beantragten Domainnamens nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung der bestehenden und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung des Antrags an die Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidun- gen Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. 4.44. Der Anbieter darf unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete Seite einblenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinter- legt hinterlegt oder die Domain auf andere Inhalte umgeleitet hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ablauf der Registrierung. 4.1. Der Anbieter Medienworx wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Vergabestelle veranlassen. Der Anbieter Medienworx ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Anbieter Medienworx hat auf die Vergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Der Anbieter über- nimmt Medienworx übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter medienworx aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbietersdurch medienworx. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt. 4.2. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und administrativer Ansprechpartner eingetragen. Der Anbieter Medienworx ist berechtigt, bei Domains der TLDs ("Endung") .com, .net, .org, .cc, .biz und .info aus administra- tiven administrativen Gründen als E-Mail Adresse des admin-c eine abweichende E-Mail- Mail-Adresse einzutragen oder eintragen zu lassen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu. 4.3. Eine Änderung des beantragten Domainnamens nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung der bestehenden und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung des Antrags an die Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidun- gen Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. 4.4. Der Anbieter Medienworx darf unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm ihr gestaltete Seite einblenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinter- legt hinterlegt oder die Domain auf andere Inhalte umgeleitet hat.

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Samples: Domain Registration Agreement

Ablauf der Registrierung. 4.1. Der Anbieter wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Vergabestelle veranlassen. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Anbieter hat auf die Vergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Der Anbieter über- nimmt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt. 4.2. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und administrativer Ansprechpartner eingetragen. Der Anbieter ist berechtigt, bei Domains der TLDs ("Endung") .com, .net, .org, .cc, .biz und .info aus administra- tiven administrativen Gründen als E-Mail Adresse des admin-c eine abweichende E-Mail- Mail-Adresse einzutragen oder eintragen zu lassen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu. 4.3. Eine Änderung des beantragten Domainnamens nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung der bestehenden und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung des Antrags an die Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidun- gen Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. 4.4. Der Anbieter darf unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete Seite einblenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinter- legt hinterlegt oder die Domain auf andere Inhalte umgeleitet hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)