Ablaufplanung Musterklauseln

Ablaufplanung. 3.1 Im Falle der positiven Netzverträglichkeitsprüfung verrechnet APG dem Partner eine Vorleistung auf das Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt („Vorleistung“) in Höhe von EUR 1.000,- pro MW Netzanschlussleistung. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der achtwöchigen Ablehnungsfrist gemäß Punkt I. 2.6 und ist binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Postaufgabe- bzw. Versanddatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Rechnungslegung vor Ablauf der Ablehnungsfrist kann zwischen APG und dem Partner individuell vereinbart werden. Bei Realisierung des Netzanschlusses bzw. der Netzkooperation wird die bezahlte Vorleistung unverzinst auf das weitere zu entrichtende Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt angerechnet. Die Anrechnung erfolgt vorrangig auf das Netzzutrittsentgelt. Unter den Bedingungen des Punkt I. 3.3. erfolgt im Falle eines/einer vom Partner verschuldeten Projektabbruchs bzw. Nichtrealisierung des Netzanschlusses oder der Netzkooperation die Einbehaltung der Vorleistung bis zu einem Betrag von maximal EUR 200.000,-. Liegt die bezahlte Vorleistung unter dem vorgenannten Maximalbetrag, wird die gesamte vom Partner entrichtete Vorleistung einbehalten. Bei nicht fristgerechter Zahlung der von APG verrechneten Vorleistung, werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt. 3.2 Innerhalb von 9 (neun) Monaten nach Ablauf der achtwöchigen Ablehnungsfrist gemäß Punkt I. 2.6 hat der Abschluss der erforderlichen Verträge bzw. die Abstimmung aller sonstigen für die Errichtung relevanten Bedingungen zu erfolgen. Erforderliche Verträge sind insbesondere: • die Errichtungsverträge für die Schaffung bzw. die Adaption des Netzanschlusses und • der Netzkooperationsvertrag für die laufende Netznutzung. Eine Ausnahme besteht für die Betriebsführungsübereinkommen (für alle betrieblichen Aspekte), welche spätestens vor Baubeginn der Anlage abzuschließen sind. Kommt es zu Verzögerungen beim Vertragsabschluss die nicht vom Partner verschuldet wurden, so wird die oben genannte Frist um einen angemessenen Zeitraum verlängert. Wurde die Verzögerung vom Partner verschuldet, ist APG berechtigt, die erteilte Zustimmung zum Netzanschluss bzw. zur Netzkooperation zu widerrufen. Die bereits geleistete Vorleistung wird diesfalls bis zum Maximalbetrag gem. Punkt I. 3.1 nicht rückerstattet. Die den Maximalbetrag gem. Punkt I 3.1 übersteigende Vorleistung, die an APG entrichtet wurde, wird dem Partner binnen 30 (dreißig) Tagen ab Widerruf der Zustimmung...
Ablaufplanung. 3.1 Im Falle der positiven Netzverträglichkeitsprüfung verrechnet APG dem Partner eine Vorleistung auf das Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt („Vorleistung“) in Höhe von EUR 1.000,- pro MW Anschlussleistung2. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der achtwöchigen Ablehnungsfrist gemäß Punkt I. 2.5 und ist binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Postaufgabe- bzw. Versanddatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Rechnungslegung vor Ablauf der Ablehnungsfrist kann zwischen APG und dem Partner individuell vereinbart werden.
Ablaufplanung. «MIGROS AARE» garantiert eine einwandfreie Qualität der Speisen und Getränke nur, wenn zur vereinbarten Zeit serviert werden kann oder der Veranstalter Verzögerungen mindestens 1 Stunde im Voraus bekannt gibt. Bei Verzögerungen von mehr als 30 Minuten sind der «MIGROS AARE» die dadurch entstehenden Zusatzkosten zu erstatten.
Ablaufplanung. 9.1 Sind die zeitlichen Vorstellungen des Auftraggebers Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung geworden und sind diese in die Ablaufplanung aufgenommen worden? 9.2 Ist es auf der Grundlage der vorliegenden Daten möglich, einen Grobablaufplan zu erstellen, der die Ecktermine für Arbeitsverfahren und Technologie, Großgeräteeinsatz, Schalungssysteme, Baustelleneinrichtung ausweist? 9.3 Sind Entscheidungen zur Darstellungsform (Balkendiagramm, Zyklogramm bzw. Weg-Zeit-Diagramm, Netzplan) erforderlich? 9.4 Sind für einzelne Bauabschnitte die Voraussetzungen für die Erarbeitung von Detailablaufplänen gegeben? 9.5 Werden die Detailablaufpläne unter Verwendung der vorermittelten Mengen und voraussichtlichen Aufwandswerte erstellt? 9.6 Ist es wegen der besonderen Eigenschaften des Vorhabens erforderlich, die über jeweils 1 bis 3 Monate laufende Detailablaufplanung durch eine wöchentlich rollierende für jeweils 2 bis 3 Wochen gültige Detailplanung zu untersetzen? 9.7 Hat der Unternehmer-Bauleiter besondere Maßnahmen für den Fall vorzubereiten, dass größere Abweichungen zwischen der Grobablaufplanung und der Detail-ablaufplanung entstehen?