Ablaufplanung. 3.1 Im Falle der positiven Netzverträglichkeitsprüfung verrechnet APG dem Partner eine Vorleistung auf das Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt („Vorleistung“) in Höhe von EUR 1.000,- pro MW Anschlussleistung4. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der achtwöchigen Ablehnungsfrist gemäß Punkt I. 2.5 und ist binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Postaufgabe- bzw. Versanddatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Rechnungslegung vor Ablauf der Ablehnungsfrist kann zwischen APG und dem Partner individuell vereinbart werden.
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Samples: Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb)
Ablaufplanung. 3.1 Im Falle der positiven Netzverträglichkeitsprüfung verrechnet APG dem Partner eine Vorleistung auf das Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt („Vorleistung“) in Höhe von EUR 1.000,- pro MW Anschlussleistung4Anschlussleistung2. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der achtwöchigen Ablehnungsfrist gemäß Punkt I. 2.5 und ist binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Postaufgabe- bzw. Versanddatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Rechnungslegung vor Ablauf der Ablehnungsfrist kann zwischen APG und dem Partner individuell vereinbart werden.
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Samples: Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb)
Ablaufplanung. 3.1 Im Falle der positiven Netzverträglichkeitsprüfung verrechnet APG dem Partner eine Vorleistung auf das Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt („Vorleistung“) in Höhe von EUR 1.000,- pro MW Anschlussleistung4Anschlussleistung3. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der achtwöchigen Ablehnungsfrist gemäß Punkt I. 2.5 und ist binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Postaufgabe- bzw. Versanddatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Rechnungslegung vor Ablauf der Ablehnungsfrist kann zwischen APG und dem Partner individuell vereinbart werden.
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