Common use of Ablaufplanung Clause in Contracts

Ablaufplanung. 3.1 Im Falle der positiven Netzverträglichkeitsprüfung verrechnet APG dem Partner eine Vorleistung auf das Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt („Vorleistung“) in Höhe von EUR 1.000,- pro MW Netzanschlussleistung. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der achtwöchigen Ablehnungsfrist gemäß Punkt I. 2.6 und ist binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Postaufgabe- bzw. Versanddatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Rechnungslegung vor Ablauf der Ablehnungsfrist kann zwischen APG und dem Partner individuell vereinbart werden. Bei Realisierung des Netzanschlusses bzw. der Netzkooperation wird die bezahlte Vorleistung unverzinst auf das weitere zu entrichtende Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt angerechnet. Die Anrechnung erfolgt vorrangig auf das Netzzutrittsentgelt. Unter den Bedingungen des Punkt I. 3.3. erfolgt im Falle eines/einer vom Partner verschuldeten Projektabbruchs bzw. Nichtrealisierung des Netzanschlusses oder der Netzkooperation die Einbehaltung der Vorleistung bis zu einem Betrag von maximal EUR 200.000,-. Liegt die bezahlte Vorleistung unter dem vorgenannten Maximalbetrag, wird die gesamte vom Partner entrichtete Vorleistung einbehalten. Bei nicht fristgerechter Zahlung der von APG verrechneten Vorleistung, werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

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Ablaufplanung. 3.1 Im Falle der positiven Netzverträglichkeitsprüfung verrechnet APG dem Partner eine Vorleistung auf das Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt („Vorleistung“) Projektierungsentgelt in Höhe von EUR 1.000,- pro MW Netzanschlussleistung. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der achtwöchigen Ablehnungsfrist gemäß Punkt I. 2.6 und ist binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Postaufgabe- bzw. Versanddatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Rechnungslegung vor Ablauf der Ablehnungsfrist kann zwischen APG und dem Partner individuell vereinbart werden. Bei Realisierung des Netzanschlusses bzw. der Netzkooperation Netznutzung wird die bezahlte Vorleistung unverzinst auf das weitere zu entrichtende Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt angerechnet. Die Anrechnung erfolgt vorrangig auf das Netzzutrittsentgelt. Unter den Bedingungen des Punkt I. 3.3. erfolgt im Falle eines/einer vom Partner verschuldeten Projektabbruchs bzw. Nichtrealisierung des Netzanschlusses oder der Netzkooperation Netznutzung die Einbehaltung der Vorleistung bis zu einem Betrag von maximal EUR 200.000,-. Liegt die bezahlte Vorleistung unter dem vorgenannten Maximalbetrag, wird die gesamte vom Partner entrichtete Vorleistung einbehalten. Bei nicht fristgerechter Zahlung der von APG verrechneten Vorleistung, werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

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Ablaufplanung. 3.1 Im Falle der positiven Netzverträglichkeitsprüfung verrechnet APG dem Partner eine Vorleistung auf das Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt („Vorleistung“) in Höhe von EUR 1.000,- pro MW Netzanschlussleistung. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der achtwöchigen Ablehnungsfrist gemäß Punkt I. 2.6 und ist binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Postaufgabe- bzw. Versanddatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Rechnungslegung vor Ablauf der Ablehnungsfrist kann zwischen APG und dem Partner individuell vereinbart werden. Bei Realisierung des Netzanschlusses bzw. der Netzkooperation Netznutzung wird die bezahlte Vorleistung unverzinst auf das weitere zu entrichtende Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt angerechnet. Die Anrechnung erfolgt vorrangig auf das Netzzutrittsentgelt. Unter den Bedingungen des Punkt I. 3.3. erfolgt im Falle eines/einer vom Partner verschuldeten Projektabbruchs bzw. Nichtrealisierung des Netzanschlusses oder der Netzkooperation Netznutzung die Einbehaltung der Vorleistung bis zu einem Betrag von maximal EUR 200.000,-. Liegt die bezahlte Vorleistung unter dem vorgenannten Maximalbetrag, wird die gesamte vom Partner entrichtete Vorleistung einbehalten. Bei nicht fristgerechter Zahlung der von APG verrechneten Vorleistung, werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

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Ablaufplanung. 3.1 Im Falle der positiven Netzverträglichkeitsprüfung verrechnet APG dem Partner eine Vorleistung auf das Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt („Vorleistung“) in Höhe von EUR 1.000,- pro MW NetzanschlussleistungAnschlussleistung1. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der achtwöchigen Ablehnungsfrist gemäß Punkt I. 2.6 I.5 und ist binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Postaufgabe- bzw. Versanddatum der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Rechnungslegung vor Ablauf der Ablehnungsfrist kann zwischen APG und dem Partner individuell vereinbart werden. Bei Realisierung des Netzanschlusses bzw. der Netzkooperation wird die bezahlte Vorleistung unverzinst auf das weitere zu entrichtende Netzzutritts- bzw. Netzbereitstellungsentgelt angerechnet. Die Anrechnung erfolgt vorrangig auf das Netzzutrittsentgelt. Unter den Bedingungen des Punkt I. 3.3. erfolgt im Falle eines/einer vom Partner verschuldeten Projektabbruchs bzw. Nichtrealisierung des Netzanschlusses oder der Netzkooperation die Einbehaltung der Vorleistung bis zu einem Betrag von maximal EUR 200.000,-. Liegt die bezahlte Vorleistung unter dem vorgenannten Maximalbetrag, wird die gesamte vom Partner entrichtete Vorleistung einbehalten. Bei nicht fristgerechter Zahlung der von APG verrechneten Vorleistung, werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

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