Common use of Abnahme durch den Auftraggeber Clause in Contracts

Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in Textform mindestens 5 Werktagen (Mo. – Fr.) vor dem Termin der geplanten Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens. Er erklärt am Tag der Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens in Textform gegenüber dem Auftraggeber den Vollzug der Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens unter Benennung der für den Verfahrensstart notwendigen Adressen und Kennungen. Der Auftraggeber prüft die Betriebsbereitschaft des Verfahrens innerhalb von 10 Werktagen (Mo. – Fr.) nach der Erklärung des Auftragnehmers über den Vollzug der erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft (Prüfungszeitraum). Soweit im Prüfungszeitraum keine Mängelrüge durch den Auftraggeber erfolgt, wurden die geschuldeten Leistungen gemäß dem vorliegenden SLA abschließend erbracht. Eine Mängelrüge ist durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb des o.g. Prüfungszeitraums in Textform zu übergeben. Dabei hat der Auftraggeber die, gegenüber der von ihm festgelegten Anforderungen, festgestellten Mängel zu dokumentieren und das zugrundeliegende Testszenario mit Fällen beizufügen. Der Auftragnehmer hat die Mängel innerhalb von 5 Werktagen (Mo. – Fr.) zu prüfen und das Ergebnis dem Auftraggeber mitzuteilen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer nicht anerkannt, ist eine Schlichtung (siehe Kapitel 6) durchzuführen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer anerkannt, hat dieser innerhalb von weiteren 5 Werktagen (Mo. – Fr.) dem Mangel abzuhelfen und den Auftraggeber über die erfolgte Abhilfe zu informieren. Ist eine Abhilfe nicht möglich, treffen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich und kurzfristig Verabredungen zum weiteren Vorgehen. Die Erklärung über die Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens ist bei Abhilfe zu wiederholen.

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Samples: Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen, www.soziales.bremen.de, www.justiz.bremen.de

Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in Textform mindestens 5 Werktagen (Mo. – Fr.) vor dem Termin der geplanten erstmaligen Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens. Er erklärt am Tag der erstmaligen Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens in Textform gegenüber dem Auftraggeber den Vollzug der Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens unter Benennung der für den Verfahrensstart notwendigen Adressen und Kennungen. Der Auftraggeber prüft die Betriebsbereitschaft des Verfahrens innerhalb von 10 Werktagen (Mo. – Fr.) nach der Erklärung des Auftragnehmers über den Vollzug der erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft (Prüfungszeitraum). Soweit im Prüfungszeitraum keine Mängelrüge durch den Auftraggeber erfolgt, wurden die geschuldeten Leistungen gemäß dem vorliegenden SLA abschließend erbracht. Eine Mängelrüge ist durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb des o.g. Prüfungszeitraums in Textform zu übergeben. Dabei hat der Auftraggeber die, gegenüber der von ihm festgelegten Anforderungen, festgestellten Mängel zu dokumentieren und das zugrundeliegende Testszenario mit Fällen beizufügen. Der Auftragnehmer hat die Mängel innerhalb von 5 Werktagen (Mo. – Fr.) zu prüfen und das Ergebnis dem Auftraggeber mitzuteilen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer nicht anerkannt, ist eine Schlichtung (siehe Kapitel 6) durchzuführen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer anerkannt, hat dieser innerhalb von weiteren 5 Werktagen (Mo. – Fr.) dem Mangel abzuhelfen und den Auftraggeber über die erfolgte Abhilfe zu informieren. Ist eine Abhilfe nicht möglich, treffen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich und kurzfristig Verabredungen zum weiteren Vorgehen. Die Erklärung über die erstmalige Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens ist bei Abhilfe zu wiederholen.

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Samples: Vertrag Über It Dienstleistungen, www.justiz.bremen.de

Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in Textform mindestens 5 Werktagen (Mo. – Fr.) vor dem Termin der geplanten erstmaligen Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens. Er erklärt am Tag der erstmaligen Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens in Textform gegenüber dem Auftraggeber den Vollzug der Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens unter Benennung der für den Verfahrensstart notwendigen Adressen und Kennungen. Der Auftraggeber prüft die Betriebsbereitschaft des Verfahrens innerhalb von 10 Werktagen (Mo. – Fr.) nach der Erklärung des Auftragnehmers über den Vollzug der erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft (Prüfungszeitraum). Soweit im Prüfungszeitraum keine Mängelrüge durch den Auftraggeber erfolgt, wurden die geschuldeten Leistungen gemäß dem vorliegenden SLA abschließend erbracht. Eine Mängelrüge ist durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb des o.g. Prüfungszeitraums in Textform zu übergeben. Dabei hat der Auftraggeber die, gegenüber der von ihm festgelegten Anforderungen, festgestellten Mängel zu dokumentieren und das zugrundeliegende Testszenario mit Fällen beizufügen. Der Auftragnehmer hat die Mängel innerhalb von 5 Werktagen (Mo. – Fr.) zu prüfen und das Ergebnis dem Auftraggeber mitzuteilen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer nicht anerkannt, ist eine Schlichtung (siehe Kapitel 6) durchzuführen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer 08.03.2022 Service Level Agreement Seite 7 von 11 Vorlagenversion 1.1 - EHdB - Anlage 4 zum V20753/3011110 anerkannt, hat dieser innerhalb von weiteren 5 Werktagen (Mo. – Fr.) dem Mangel abzuhelfen und den Auftraggeber über die erfolgte Abhilfe zu informieren. Ist eine Abhilfe nicht möglich, treffen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich und kurzfristig Verabredungen zum weiteren Vorgehen. Die Erklärung über die erstmalige Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens ist bei Abhilfe zu wiederholen.

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Samples: www.justiz.bremen.de

Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in Textform mindestens 5 Werktagen (Mo. – Fr.) vor dem Termin der geplanten erstmaligen Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens. Er erklärt am Tag der erstmaligen Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens in Textform gegenüber dem Auftraggeber den Vollzug der Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens unter Benennung der für den Verfahrensstart notwendigen Adressen und Kennungen. Der Auftraggeber prüft die Betriebsbereitschaft des Verfahrens innerhalb von 10 Werktagen (Mo. – Fr.) nach der Erklärung des Auftragnehmers über den Vollzug der erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft (Prüfungszeitraum). Soweit im Prüfungszeitraum keine Mängelrüge durch den Auftraggeber erfolgt, wurden die geschuldeten Leistungen gemäß dem vorliegenden SLA abschließend erbracht. Eine Mängelrüge ist durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb des o.g. Prüfungszeitraums in Textform zu übergeben. Dabei hat der Auftraggeber die, gegenüber der von ihm festgelegten Anforderungen, festgestellten Mängel zu dokumentieren und das zugrundeliegende Testszenario mit Fällen beizufügen. Der Auftragnehmer hat die Mängel innerhalb von 5 Werktagen (Mo. – Fr.) zu prüfen Anlage 4 zum V19420/3011110 und das Ergebnis dem Auftraggeber mitzuteilen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer nicht anerkannt, ist eine Schlichtung (siehe Kapitel 6) durchzuführen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer anerkannt, hat dieser innerhalb von weiteren 5 Werktagen (Mo. – Fr.) dem Mangel abzuhelfen und den Auftraggeber über die erfolgte Abhilfe zu informieren. Ist eine Abhilfe nicht möglich, treffen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich und kurzfristig Verabredungen zum weiteren Vorgehen. Die Erklärung über die erstmalige Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens ist bei Abhilfe zu wiederholen.

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Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in Textform mindestens 5 Werktagen (Mo. – Fr.) vor dem Termin der geplanten erstmaligen Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens. Er erklärt am Tag der erstmaligen Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens in Textform gegenüber dem Auftraggeber den Vollzug der Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens unter Benennung der für den Verfahrensstart notwendigen Adressen und Kennungen. Der Auftraggeber prüft die Betriebsbereitschaft des Verfahrens innerhalb von 10 Werktagen (Mo. – Fr.) nach der Erklärung des Auftragnehmers über den Vollzug der erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft (Prüfungszeitraum). Soweit im Prüfungszeitraum keine Mängelrüge durch den Auftraggeber erfolgt, wurden die geschuldeten Leistungen gemäß dem vorliegenden SLA abschließend erbracht. Eine Mängelrüge ist durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb des o.g. Prüfungszeitraums in Textform zu übergeben. Dabei hat der Auftraggeber die, gegenüber der von ihm festgelegten Anforderungen, festgestellten Mängel zu dokumentieren und das zugrundeliegende Testszenario mit Fällen beizufügen. Der Auftragnehmer hat die Mängel innerhalb von 5 Werktagen (Mo. – Fr.) zu prüfen und das Ergebnis dem Auftraggeber mitzuteilen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer nicht anerkannt, ist eine Schlichtung (siehe Kapitel 6) durchzuführen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer 08.03.2022 Service Level Agreement Seite 7 von 11 Vorlagenversion 1.1 - EHdB - Anlage 4 zum V20755/3011110 anerkannt, hat dieser innerhalb von weiteren 5 Werktagen (Mo. – Fr.) dem Mangel abzuhelfen und den Auftraggeber über die erfolgte Abhilfe zu informieren. Ist eine Abhilfe nicht möglich, treffen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich und kurzfristig Verabredungen zum weiteren Vorgehen. Die Erklärung über die erstmalige Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens ist bei Abhilfe zu wiederholen.

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Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in Textform mindestens 5 Werktagen (Mo. – Fr.) vor dem Termin der geplanten erstmaligen Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens. Er erklärt am Tag der erstmaligen Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens in Textform gegenüber dem Auftraggeber den Vollzug der Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens unter Benennung der für den Verfahrensstart notwendigen Adressen und Kennungen. Der Auftraggeber prüft die Betriebsbereitschaft des Verfahrens innerhalb von 10 Werktagen (Mo. – Fr.) nach der Erklärung des Auftragnehmers über den Vollzug der erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft (Prüfungszeitraum). Soweit im Prüfungszeitraum keine Mängelrüge durch den Auftraggeber erfolgt, wurden die geschuldeten Leistungen gemäß dem vorliegenden SLA abschließend erbracht. Eine Mängelrüge ist durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb des o.g. Prüfungszeitraums in Textform zu übergeben. Dabei hat der Auftraggeber die, gegenüber der von ihm festgelegten Anforderungen, festgestellten Mängel zu dokumentieren und das zugrundeliegende Testszenario mit Fällen beizufügen. Der Auftragnehmer hat die Mängel innerhalb von 5 Werktagen (Mo. – Fr.) zu prüfen und das Ergebnis dem Auftraggeber mitzuteilen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer nicht anerkannt, ist eine Schlichtung (siehe Kapitel 6) durchzuführen. Wird die Mängelrüge vom Auftragnehmer 08.03.2022 Service Level Agreement Seite 7 von 11 Vorlagenversion 1.1 - EHdB - Anlage 4 zum V19751/3011010 anerkannt, hat dieser innerhalb von weiteren 5 Werktagen (Mo. – Fr.) dem Mangel abzuhelfen und den Auftraggeber über die erfolgte Abhilfe zu informieren. Ist eine Abhilfe nicht möglich, treffen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich und kurzfristig Verabredungen zum weiteren Vorgehen. Die Erklärung über die erstmalige Herstellung der erstmaligen Betriebsbereitschaft des Verfahrens ist bei Abhilfe zu wiederholen.

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Samples: www.inneres.bremen.de