Abonnemente Musterklauseln

Abonnemente. (1) Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar.
Abonnemente. Pauschalabonnemente sind über eine bestimmte Zeitperiode gültig (z.B. für einen Monat, ein halbes Jahr etc.). Wertabonnemente beinhalten einen bestimmten Geldbetrag für den Bezug von einer bestimmten Anzahl von Lektionen und sind auf eine fix definierte Zeitperiode gültig. Gültigkeitsbereich und -dauer:
Abonnemente. 5.1 Abonnemente (Jahres-, Halbjahres, 11er Karten, etc.) sind persönlich und nicht übertragbar. Die jeweilige Gültigkeitsdauer beginnt ab dem Kaufdatum. Abonnemente können in ihrer Laufzeit weder zurückgenommen, noch geändert oder übertragen werden. Missbräuchlich verwendete Abonnemente, Gutscheine etc. führen zum sofortigen Entzug derselben und kann für den Eigentümer und Beteiligte zu einem Hallenverbot führen. Die o’bloc AG wird zudem ein straf- und zivilrechtliches Untersuchungsverfahren einleiten.
Abonnemente. Für den Eintritt in die Wellnessanlage hat der Wellness- kunde folgende Möglichkeiten: • 10er-Eintrittskarte – übertragbar • Halbjahresabonnement – nicht übertragbar • Jahresabonnement – nicht übertragbar Im Eintrittspreis sind allfällige Leistungen wie beispiels- weise Massage, Pflege- und Kosmetikangebote, spe- zielle Events etc. nicht inbegriffen und werden separat verrechnet. Der Kauf eines 10er-Abonnements berechtigt den Well- nesskunden die Wellnessanlage 10-mal zu benutzen. Das 10er-Abonnement ist übertragbar, so dass eine Drittperson das 10er-Abonnement nutzen kann. Das 10er-Abonnement kann jedoch gleichzeitig nur einem Drittbenutzer übertragen werden. Das 10er-Abonnement ist während zwei Jahren gültig und startet mit dem Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der genannten Frist verfallen nicht bezogene Eintritte entschädigungslos.
Abonnemente a) Kündigung: Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Folgemonats kündigen.
Abonnemente. Die Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind für die angegebene Zeitdauer (je nach Abonnement) gültig und nicht verlängerbar. Nicht oder nur teilweise be- nutzte Abonnemente verfallen nach ihrem Gültigkeitsda- tum. Die Nichtbeanspruchung der Leistung berechtigt nicht zu ei- ner Rückerstattung oder Reduktion der Beiträge. Bei mehr- wöchiger Abwesenheit infolge Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft wird die Mitgliedschaft gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses um die entsprechende Zeitdauer ver- längert.
Abonnemente. Aboverträge werden schriftlich abgeschlossen. Sie berechtigen den Mieter zum regelmässigen Spielantritt an einem von ihm bestimmten Tag und zu einer von ihm bestimmten Zeit. Beginn sowie Ende der Abo- saison werden vom Vermieter festgelegt und im Mietvertrag fixiert. Die Abos sind vor der ersten Spiel- stunde in voller Höhe zu bezahlen.
Abonnemente. Bei Abos wird dem Mieter ein über die ganze Wintersaison gültiger, fixer Zugangscode zugeteilt, welcher zu den fest reservierten Zeiten aktiv gestellt ist. Die Weitergabe des Codes an Spielpartner liegt in der Verant- wortung des im Mietvertrag genannten Vertragspartners.