Miete Musterklauseln

Miete. 1. Die Höhe der Miete und deren Fälligkeit richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn und soweit im Mietvertrag anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt die jeweils gültige Preisliste des Vermieters. 2. Der Mietpreis bezieht sich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer der Mietsache von 8 Stunden (Schichtzeit) von Montag bis Xxxxxxx. Eine längere tägliche Nutzung und die Nutzung an Samstagen oder Sonntagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Beweislast dafür, dass eine am Wochenende im Besitz des Mieters befindliche Mietsache nicht zum Wochenendeinsatz genutzt wurde, obliegt dem Mieter. 3. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als 8 Stunden täglich, so ist ein Mehrschichtzuschlag von 50 % auf den tägliche Mietzins zu zahlen. Bei der Nutzung in der Schichtzeit am Samstag oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Wird die Mietsache nur über das Wochenende vermietet (Samstag bis Sonntag), so ist ein Zuschlag von 50 % auf die Tagesmiete zu zahlen. 4. Vereinbarte Stundenmieten sind mindestens für 4 Stunden abzurechnen. Bei Monatsmietpreisen wird unabhängig von der Mietdauer zumindest ein Monatspreis berechnet. 5. Der Mietpreis enthält ausschließlich die Gerätekosten. Die Kosten für verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe (Befestigungsmaterial, Strom, Verschleißteile und Ersatzteile u.ä.) sind nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Zusatzleistungen und Transporte. 6. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen. Das gleiche gilt in Bezug auf Auf- und Abbaukosten sowie Kosten für Krangestellung. 7. Wird infolge eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Mietsache oder von Teilen desselben zwecklos oder unmöglich, werden die Rechte des Vermieters nicht gemindert. 8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietzins nicht enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Mieters berechnet. 9. Mangels besonderer Vereinbarung sind die vom Vermieter in Rechnung gestellten Beträge sofort und ohne Abzug zahlbar. 10. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. 11. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe des voraussichtlichen Mietzinses zu verlangen. Weiter ist der Vermieter berechtigt, wöchentlich Rechnung zu stellen. 12. Der Vermieter nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähig...
Miete. 3.1 Die monatliche Miete beträgt ab Mietbeginn € 85,00 (in Worten: € fünfundachtzig 00/100) pro Stellplatz zzgl. Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Sie ist monatlich im Voraus am 03. Werk- tag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt das Mietverhältnis am 16. eines Monats, so sind die für die Zeit vom Mietbeginn bis zum Monatsende zu entrichtenden Beträge (50 % der monatlichen Miete) am 03. Werktag des folgenden Monats fällig. Der Mieter wird die Zahlungen im Lastschrift-Einzugsverfahren abwickeln. Bei Vertragsbeendigung ist die Miete für den kompletten Kalendermonat zu entrichten, auch wenn die DP-Karte(n) frühzeitig zurückgegeben wird/werden. 3.2 Der Mieter erhält pro Stellplatz eine nicht übertragbare DP-Karte. Mehr als eine DP-Karte pro Stellplatz wird grundsätzlich nicht aus- gegeben. Bei Verlust und nicht betriebsbedingter Beschädigung der DP-Karte wird eine Ersatzkarte gegen Erstattung des Selbstkos- tenpreises von € 18,00 (inkl. USt.) ausgegeben. Der Verlust der DP-Karte ist unverzüglich der POLLUX anzuzeigen. 3.3 Sollte sich der Mieter - gleich aus welchen Gründen - im Zahlungsrückstand befinden, wird/werden die DP-Karte(n) umgehend für den weiteren Gebrauch gesperrt. Der Mieter trägt eventuelle Rücklastschriftgebühren, die er verursacht hat. Weitere Rechte der POLLUX bleiben unberührt.
Miete. 1. Die vom Mieter geschuldete Miete bestimmt sich als Miete auf Stundenzählerbasis. Erreicht der Mieter die tägliche Mindeststundenzahl (Zwei Stunden), berechnet Xxxxxx Xxxxx dem Mieter zwei Zählerstunden pro Tag. Fallen Wochenendtage (Sa. K So.) bzw. gesetzliche Feiertage in die Mietdauer, wird der Tagessatz von zwei Stunden für diese Tage nicht geschuldet, sofern der Mieter an diesen Tagen den MietgegenK stand nicht benutzt. Nutzt der Mieter den Mietgegenstand auch an Wochenendtagen bzw. gesetzlichen Feiertagen, ist auch an diesen Tagen die Tagesmiete nach Maßgabe der vorstehenden Sätze 1 K 4 geschuldet. 2. Sämtliche von Xxxxxx Xxxxx genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Stand: Juni 2017 Seite 3 3. Die Miete ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Alle weiteren Kosten für Transport, Montage, Befestigung, TreibK und Betriebsstoffe, Reinigung und HaftungsbegrenK zung (vgl. Ziffer XIV.) des Mietgegenstandes stellt Xxxxxx Xxxxx dem Mieter gesondert in Rechnung (nachfolgend: „NebenK kosten“).
Miete. Die Vereinbarte Raummiete richtet sich nach den aktuellen Preisen im Webshop. Mit erscheinen der Produktpreise verlieren alle anderen Preise ihre Gültigkeit. Die Benutzung der Studiolichttechnik, sowie der Grundausstattung ist im Mietpreis enthalten. Nicht im Mietpreis enthalten und gesondert berechnet werden Verbrauchsmaterialien wie z.B. Hintergrundpappe (siehe Preisliste). Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein von DISCOUNTAGENTUR nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Ein Anspruch auf weitere Überlassung, Mietverlängerung bei Zeitüberschreitung besteht nicht. Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen, wie Fotoassistenz, Styling, Casting, sowie zusätzliche Requisiten, Getränke, Catering etc. können vereinbart und dann gesondert abgerechnet werden. Diese Leistungen sind nicht in der Studiomiete enthalten. Vereinbarte Termine müssen bis spätestens drei (3) Tage vor geplantem Mietbeginn schriftlich (z.B. per eMail: xxxx@XXXXXXXXXXXXXXX.xx) abgesagt werden. Eine telefonische Vorabinfo kann erfolgen, entbindet aber nicht von der schriftlichen Absage! Ansonsten werden 50% der Gesamtmiete als pauschaler Schadensersatz berechnet. Dies entfällt wenn mit der Absage ein Ausweichtermin, jeweils nach Terminverfügbarkeit, innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und bezahlt wird. Der Vermieter, DISCOUNTAGENTUR behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
Miete. Miete bezeichnet ein Vertragsverhältnis, welches die Überlassung des Gebrauchs einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit gegen Entgelt zum Gegen- stand hat. Den Gegenstand der Miete bilden sowohl bewegliche und unbewegli- che Sachen als auch Rechte. Die Miete kann sich auf eine einzelne oder mehrere Sachen beziehen, auf Sachgesamtheiten (zB eine Werkstätteneinrichtung) oder bloss auf Bestandteile einer Sache (zB eine Wandfläche zum Anbringen von Wer- beplakaten). Beim Mietvertrag handelt es sich um einen vollkommen zweiseitigen (synallag- matischen) Vertrag. Als Konsensualvertrag kommt der Mietvertrag durch Eini- gung über den Mietgegenstand und den Zins zustande. Da es in erster Linie die Vermieter sind und sein sollen, die durch ihre Investitio- nen für genügend Wohnraum sorgen, muss das Mietrecht dergestalt sein, dass die Attraktivität für Investitionen in Mietobjekte gewahrt bleibt. Die Regierung sieht keinen Anlass, das marktwirtschaftliche System im Mietsek- tor grundsätzlich in Frage zu stellen. Gesetzgeberische Massnahmen im Rahmen des Mietrechts müssen sich daher darauf beschränken, jene Auswüchse zu be- kämpfen, die mit dem Begriff des “Missbrauchs“ charakterisiert werden können. Soweit das Gemeinwesen dazu aufgerufen ist, eigentliche Störungen des Woh- nungsmarktes zu korrigieren, muss dies auf anderer Grundlage und mit den hier- für zur Verfügung stehenden Instrumentarien (wie Wohnbauförderung, Er- schliessungshilfen oder Raumplanung) erreicht werden. Mit dieser Vorlage ist nach Ansicht der Regierung ein guter Kompromiss zwi- schen den gegensätzlichen Interessen der Vertragsparteien gelungen. Es ist so- wohl dem Schutzbedürfnis der Mieter bzw. Pächter durch die Verbesserung ihrer Stellung als auch den Vermieter- bzw. Verpächterinteressen Rechnung getragen worden. Im Vergleich mit unseren Nachbarn liegt das in der Vorlage eingeräumte Mass an Mieterschutz unter dem Niveau des chOR und deutlich unter demjenigen des österreichischen Mietrechts.
Miete. 5.1 Die im Mietvertrag vereinbarte Miete ist nach monatlichen Zeitabschnitten bemessen. Die im Voraus geschuldete monatliche Miete wird am Tag des Beginns der jeweiligen monatlichen Zeitab- schnitte fällig. Für die Berechnung der jeweiligen monatlichen Zeitabschnitte gelten die §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 2. Alt, Abs. 3 BGB. Soweit das vertraglich vereinbarte Mietende nicht dem Ende eines Zeitabschnitts entspricht, wird die für den letzten Zeitabschnitt geschuldete Xxxxx taggenau anteilig berechnet. 5.2 Der Vermieter übersendet dem Mieter für jeden monatlichen Zeitabschnitt eine Rechnung. Der Mieter erklärt sich mit einem elektronischen Rechnungsversand einverstanden. Der Mieter kann jederzeit seine Zustimmung zum elektronischen Rechnungsversand durch Erklärung in Textform widerrufen. Zwischen Zugang der Rechnung und Einziehung des Rechnungsbetrages hat der Vermieter eine Zeitspanne von mindestens fünf Bankarbeitstagen zu gewähren. 5.3 Soweit der Mieter die Mietsache vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit zurückgibt, bleibt er dennoch zur Zahlung der Miete bis zum Ablauf der Mietzeit verpflichtet. 5.4 Soweit der Mieter die Mietzeit überschreitet und die Mietsache nicht zum Mietende zurück- gibt, ist der Mieter für jeden angefangenen Kalendertag der Mietzeitüberschreitung bis zur endgülti- gen Rückgabe zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Kurzzeitmiete verpflichtet. Gleiches gilt für den Fall einer außerordentlichen Kündigung.
Miete. Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des jeweiligen ElRv-Pakets und dessen Aufrechterhaltung in vertragsgemäßen Zustand. Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu. Weitergehende Leistungen sind gesondert zu vergüten.
Miete. 11.1 Die Höhe des zu entrichtenden Mietzinses für das Postfach berechnet sich nach der Vertragslaufzeit gem. Ziffer 10, der Postfachgröße und ist bei Abschluss des Vertrages sofort zur Zahlung fällig. 11.2 Der Mietzins beträgt € (inkl. MwSt).
Miete. Die vom Kunden zu leistende Miete wird im Vertragsdokument festgelegt.
Miete a) Im Mietpreis sind die im Angebot aufgeführten Positionen enthalten. Weitere Leistungen sind vom Mieter separat zu beauftragen und zu ver- güten. b) Der Mietpreis umfasst die Reinigung des Miet- objekts bei normaler Verschmutzung. Bei einer übermäßigen Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Mehrkosten für die Reinigung in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für die Müllentsorgung. c) Der im Angebot angegebene Mietpreis gilt für die jeweils angegebene Dauer. d) Sofern eine vorherige (Teil-) Mietzahlung verein- bart wurde, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Mietobjekts an den Mieter zu ver- weigern, bis der Mieter die im Mietvertrag ver- einbarten Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. e) Der Mieter kann gegen die Miete mit einer Ge- genforderung nicht aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist nicht bestritten, bereits rechtskräftig festgestellt oder in einem gerichtli- chen Verfahren entscheidungsreif.