Haustiere Musterklauseln
Haustiere. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
Haustiere. Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht er- laubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschrei- bung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschrei- bung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, so- fern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeu- tet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeit- weise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferien- anlage mit teilweise privaten Eigen- tümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätz- lich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch al- len Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hun- de nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o. Ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natür- lich auch die Pools von Einzelhäusern. Haustiere dürfen nicht allein im Miet- objekt gelassen werden. Für Hunde und Katzen ist der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist so- genannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verboten. In- formieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet. Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mit- gebracht werden, kann HHD verlangen, dass die entsprechenden Tiere entfernt werden. Das HHD nach Ziffer 7 zuste- hende Kündigungsrecht bleibt unbe- rührt.
Haustiere. 10.1. Je nach Mietobjekt und/oder Campingplatz kann Landal GreenParks dem Mieter oder den Nutzern erlauben, maximal ein bis zwei Haustiere mitzubringen. Sollten Sie und/oder andere Nutzer den Wunsch haben, Haustiere mitzunehmen, müssen Sie dies sofort bei der Buchung angeben. In diesem Fall wird Ihnen von Landal GreenParks ein Zuschlag in Rechnung gestellt, den Sie entrichten müssen. Landal GreenParks behält sich das Recht vor, Haustieren - ohne Begründung - den Zutritt zum Park zu verweigern. In einigen Parks, Mietobjekten und auf einigen Campingplätzen sind Haustiere nicht erlaubt.
10.2. Haustiere haben keinen Zutritt zu Gewässeranlagen, Schwimmbädern, Restaurants, überdachten Einrichtungen im Zentrum und anderen öffentlichen Einrichtungen im Park (es sei denn, dies ist vor Ort explizit erlaubt). Haustiere sind außerhalb des Mietobjektes an die Leine zu nehmen. Die örtlichen Anweisungen müssen befolgt werden. Die Haustiere dürfen für die anderen Gäste keine Belästigung darstellen.
10.3. Ein Schlafkorb/Bett muss mit-genommenen werden, zudem ist ein Schutz gegen Flöhe verpflichtend (Tropfen, Pillen oder Halsband).
10.4. Tiere, die in einem Käfig gehalten werden, sind gratis (müssen aber trotzdem bei der Reservierung angegeben werden).
10.5. Haustiere von Besuchern sind nicht erlaubt.
10.6. Für den Transport von Tieren in andere Länder innerhalb der EU gilt, dass die Tiere im Besitz eines Passes nach Europäischem Muster sein müssen. Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein und anhand eines Chips oder einer Tätowierung identifiziert werden können. Sie sind selbst verantwortlich für die richtigen Reisedokumente, die an Ihrem Zielort verlangt werden.
Haustiere. Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung vom Hotel. Der Xxxx ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Hotel kann eine Gebühr pro Haustier von € 10.- und Nacht verlangen. Die Gebühr deckt nicht den Anspruch auf Schadensersatz ab bei Beschädigung welche vom Haustier verursacht wurden. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
Haustiere. Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung durch die Verwaltung mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch die Verwaltung vor Ort verweigert werden bzw. der bestehende Vertrag fristlos gekündigt werden.
Haustiere. Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht im Haus- halt des Versicherungsnehmers nach § 12 Ziffer I gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Haustiere. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Wir bitten Gäste, die mit Haustieren anreisen, besonders darauf zu achten, dass das Grundstück rund um das Ferienhaus von eventuellem Kot befreit wird und dass Betten und Sofas auch aus Rücksicht auf andere Gäste mit Tierhaarallergien ausschließlich dem menschlichen Feriengast vorbehalten sind.
Haustiere. Der Mieter verpflichtet sich, Haustiere nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters mitzubringen, wobei die Anzahl, die Art und die Größe anzugeben sind. Falls die Haustiere im Haus und/oder im Garten Verunreinigungen hinterlassen sollten sind diese vom Mieter unverzüglich zu entfernen. Darüber hinaus müssen die mitgebrachten Haustiere vor der reise ausreichend geimpft, gemäß den gültigen Einreisebestimmungen tierärztlich behandelt und in ausreichendem Maß versichert worden sein.
Haustiere. In Mietunterkünften sind Haustiere sowohl während des Aufenthalts als auch bei Besuchen strengstens untersagt. • Auf Stellplätzen sind Haustiere in den Monaten Juli und August untersagt. Den Rest der Saison sind nur Hunde (maximal 2 pro Stellplatz) erlaubt, welche nicht der Kategorie 1 oder 2 angehören. Es fällt eine Gebühr pro Tier bei der Reservierung an. Hunde sind an der Leine zu führen. Sie haben keinen Zutritt zum Schwimmbad, zum Lebensmittelgeschäft und zu den Gebäuden im Allgemeinen. Der Impfausweis muss auf aktuellem Stand sein.
Haustiere. (Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.