Haustiere. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
Haustiere. Ob ein Haustier (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht er- laubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschrei- bung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschrei- bung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, so- fern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeu- tet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeit- weise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferien- anlage mit teilweise privaten Eigen- tümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätz- lich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch al- len Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hun- de nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o. Ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natür- lich auch die Pools von Einzelhäusern. Haustiere dürfen nicht allein im Miet- objekt gelassen werden. Für Hunde und Katzen ist der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist so- genannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verboten. In- formieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet. Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mit- gebracht werden, kann HHD verlangen, dass die entsprechenden Tiere entfernt werden. Das HHD nach Ziffer 7 zuste- hende Kündigungsrecht bleibt unbe- rührt.
Haustiere. 10.1. Je nach Mietobjekt und/oder Campingplatz kann Landal GreenParks dem Mieter oder den Nutzern erlauben, maximal ein bis zwei Haustiere mitzubringen. Sollten Sie und/oder andere Nutzer den Wunsch haben, Haustiere mitzunehmen, müssen Sie dies sofort bei der Buchung angeben. In diesem Fall wird Ihnen von Landal GreenParks ein Zuschlag in Rechnung gestellt, den Sie entrichten müssen. Landal GreenParks behält sich das Recht vor, Haustieren - ohne Begründung - den Zutritt zum Park zu verweigern. In einigen Parks, Mietobjekten und auf einigen Campingplätzen sind Haustiere nicht erlaubt.
10.2. Haustiere haben keinen Zutritt zu Gewässeranlagen, Schwimmbädern, Restaurants, überdachten Einrichtungen im Zentrum und anderen öffentlichen Einrichtungen im Park (es sei denn, dies ist vor Ort explizit erlaubt). Haustiere sind außerhalb des Mietobjektes an die Leine zu nehmen. Die örtlichen Anweisungen müssen befolgt werden. Die Haustiere dürfen für die anderen Gäste keine Belästigung darstellen.
10.3. Ein Schlafkorb/Bett muss mit-genommenen werden, zudem ist ein Schutz gegen Flöhe verpflichtend (Tropfen, Pillen oder Halsband).
10.4. Tiere, die in einem Käfig gehalten werden, sind gratis (müssen aber trotzdem bei der Reservierung angegeben werden).
10.5. Haustiere von Besuchern sind nicht erlaubt.
10.6. Für den Transport von Tieren in andere Länder innerhalb der EU gilt, dass die Tiere im Besitz eines Passes nach Europäischem Muster sein müssen. Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein und anhand eines Chips oder einer Tätowierung identifiziert werden können. Sie sind selbst verantwortlich für die richtigen Reisedokumente, die an Ihrem Zielort verlangt werden.
Haustiere. Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung des Betreibers. Der Xxxx ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn der Betreiber dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück sowie an der Bar des Hotels ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von US$ 30,00 pro Nacht an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
Haustiere. 12.1 Auf unserer Website finden Sie die neuesten Informationen zu den Ferienparks und Unterkünften, die Haustiere erlauben.
12.2 Wenn Sie Haustiere mitbringen möchten, müssen Sie dies sofort während der Reservierungsanfrage angeben und bei der Ankunft an der Rezeption Ihres gebuchten Ferienparks anzumelden. Siblu behält sich das Recht vor das Mitbringen von Haustieren, ohne Angabe von Gründen, auf einen Campingplatz zu verweigern.
12.3 Die Registrierung von Haustieren nach der Reservierungsanfrage wird als Änderung gemäß Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesehen.
12.4 Wenn Hunde erlaubt sind, beträgt die maximale Anzahl zwei Hunde pro Unterkunft. Kampf- und Wachhunde sind in allen Unterkünften verboten.
12.5 Da ein Hund zusätzliche Reinigungskosten verursachen kann, kann eine Gebühr erhoben werden, die auf Ihrer Reservierungsbestätigung angegeben wird.
12.6 Gemäß EU Richtlinie (vom 3. Juli 2004) muss Ihr Hund über gültige Papiere sowie einen Impfschein verfügen. Der Hund muss gegen Xxxxxxx geimpft und durch Tätowierung oder Chip zweifelsfrei identifizierbar sein. Es obliegt der Verantwortung des Kunden, die richtigen Reisedokumente für den Hund mitzuführen.
12.7 Haustiere müssen jederzeit nachweislich die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die in dem Land gelten, erfüllen. Die Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann dazu führen, dass die Haustiere nicht in die Unterkunft dürfen.
12.8 Hunde haben keinen Zugang zu den Wasserattraktionen, Swimmingpools, Restaurants, Innenbereichen und anderen öffentlichen Einrichtungen auf dem Campingplatz (sofern nicht anders angegeben). Hunde müssen außerhalb der Unterkunft zu jeder Zeit an einer Leine geführt werden. Weitere Hinweise auf dem Campingplatzgelände sind zu beachten. Der Hund darf nicht die anderen Gäste stören.
12.9 Der Kunde haftet für Schäden, die an der Unterkunft und /oder Dritte durch sein Haustier verursacht wurden.
Haustiere. Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung durch die Verwaltung mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch die Verwaltung vor Ort verweigert werden bzw. der bestehende Vertrag fristlos gekündigt werden.
Haustiere. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen Kleintiere wie Hamster, Kanarienvögel und Zierfische in den Wohnungen gehalten werden, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält. Das Halten von grösseren Haustieren (z. X. Xxxxxx, Xxxxx Hunden, Papageien, Reptilien) bedarf der schriftlichen Zustim- mung des Vermieters. Eine Tierhaltungsbewilligung kann aus wichtigen Gründen und nach zweimaliger schriftlicher eingeschriebener Abmahnung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten widerrufen werden.
Haustiere. Der Mieter verpflichtet sich, Haustiere nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters mitzubringen, wobei die Anzahl, die Art und die Größe anzugeben sind. Falls die Haustiere im Haus und/oder im Garten Verunreinigungen hinterlassen sollten sind diese vom Mieter unverzüglich zu entfernen. Darüber hinaus müssen die mitgebrachten Haustiere vor der reise ausreichend geimpft, gemäß den gültigen Einreisebestimmungen tierärztlich behandelt und in ausreichendem Maß versichert worden sein.
Haustiere. In Mietunterkünften sind Haustiere sowohl während des Aufenthalts als auch bei Besuchen strengstens untersagt. • Auf Stellplätzen sind Haustiere in den Monaten Juli und August untersagt. Den Rest der Saison sind nur Hunde (maximal 2 pro Stellplatz) erlaubt, welche nicht der Kategorie 1 oder 2 angehören. Es fällt eine Gebühr pro Tier bei der Reservierung an. Hunde sind an der Leine zu führen. Sie haben keinen Zutritt zum Schwimmbad, zum Lebensmittelgeschäft und zu den Gebäuden im Allgemeinen. Der Impfausweis muss auf aktuellem Stand sein.
Haustiere. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Wir bitten Gäste, die mit Haustieren anreisen, besonders darauf zu achten, dass das Grundstück rund um das Ferienhaus von eventuellem Kot befreit wird und dass Betten und Sofas auch aus Rücksicht auf andere Gäste mit Tierhaarallergien ausschließlich dem menschlichen Feriengast vorbehalten sind.