Abrechnung der Festzuschüsse. a) Regelversorgungen und gleichartige Versorgungen Genehmigte Festzuschüsse im Zusammenhang mit erbrachten Regelleistungen oder mit gleichartigen Leistungen werden nach Eingliederung oder Wiederherstel- lung des Zahnersatzes grundsätzlich im Wege elektronischer Datenübermittlung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern über die KZV abgerechnet. Unterschreitet der tatsächliche Rechnungsbetrag den von der Krankenkasse fest- gesetzten Festzuschuss, ist dies bei der Abrechnung bei V.8. zu berücksichtigen.
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Samples: Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z), Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz), Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z)