Abrechnung der Festzuschüsse. a) Regelversorgungen und gleichartige Versorgungen Genehmigte Festzuschüsse im Zusammenhang mit erbrachten Regelleistungen oder mit gleichartigen Leistungen werden nach Eingliederung oder Wiederherstel- lung des Zahnersatzes grundsätzlich im Wege elektronischer Datenübermittlung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern über die KZV abgerechnet. Unterschreitet der tatsächliche Rechnungsbetrag den von der Krankenkasse fest- gesetzten Festzuschuss, ist dies bei der Abrechnung bei V.8. zu berücksichtigen.
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Samples: Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz), Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z), Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz)
Abrechnung der Festzuschüsse. a) Regelversorgungen und gleichartige Versorgungen Genehmigte Festzuschüsse im Zusammenhang mit erbrachten Regelleistungen oder mit gleichartigen Leistungen werden nach Eingliederung oder Wiederherstel- lung des Zahnersatzes grundsätzlich im Wege elektronischer Datenübermittlung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern über die KZV abgerechnet. Unterschreitet der tatsächliche Rechnungsbetrag den von der Krankenkasse fest- gesetzten Festzuschuss, ist dies bei der Abrechnung bei V.8. zu berücksichtigen.
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