Common use of Abrechnung des Betreuarztes für die HzV-Versicherten, die ihn als HAUSARZT gewählt haben Clause in Contracts

Abrechnung des Betreuarztes für die HzV-Versicherten, die ihn als HAUSARZT gewählt haben. (1) Der HAUSARZT rechnet für die HzV-Versicherten, die ihn als HAUSARZT gewählt haben, Pau- schalen, Zuschläge und Einzelleistungen gemäß dieser Anlage 3 ab. Damit sind alle hausärztli- chen Leistungen, die gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 Gegenstand dieses HzV-Vertrages sind, abgedeckt. (2) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die eingeschriebenen HzV-Versicherten, alle Leistungen des HzV-Ziffernkranzes (Anhang 1 zu dieser Anlage 3) im Rahmen dieses HzV-Vertrages zu erbrin- gen, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt. Kann ein HAUSARZT aufgrund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem HzV-Ziffernkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so muss die erforderliche Leistungserbringung über einen Zielauftrag durch einen anderen HAUSARZT erfolgen. (3) Sofern Leistungen erbracht werden, die in dem HzV-Ziffernkranz nach Anhang 1 zu dieser An- lage 3 nicht aufgeführt sind, erfolgt die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Bay- erns. Hierbei darf zusätzlich keine Versichertenpauschale (Ordinationskomplex) über die Kas- senärztliche Vereinigung Bayerns abgerechnet werden.

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Samples: HZV Vergütung Und Abrechnung, HZV Vergütung Und Abrechnung Und Abschlagszahlung

Abrechnung des Betreuarztes für die HzV-Versicherten, die ihn als HAUSARZT gewählt haben. (1) Der HAUSARZT rechnet für die HzV-Versicherten, die ihn als HAUSARZT gewählt haben, Pau- schalenPauschalen, Zuschläge und Einzelleistungen gemäß dieser Anlage 3 ab. Damit sind alle hausärztli- chen hausärztlichen Leistungen, die gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 Gegenstand dieses HzV-Vertrages sind, abgedeckt. (2) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die eingeschriebenen HzV-VersichertenVersicherte, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt, alle Leistungen des HzVEBM-Ziffernkranzes (Anhang 1 zu dieser Anlage 3) im Rahmen dieses HzV-Vertrages zu erbrin- gen, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügterbringen. Kann ein HAUSARZT Arzt aufgrund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem HzV-Ziffernkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so muss soll die erforderliche Leistungserbringung über einen Zielauftrag durch bzw. Auftragsüberweisung an einen anderen XXXXXXXX bzw. bei Laborleistungen durch Beauftragung eines Labors erfolgen. Die Beauftragung von Laborleistungen durch den HAUSARZT erfolgenerfolgt auf seine Kosten. Die Kosten der in dem EBM-Ziffernkranz mit dem Zusatz „Pauschale“ gekennzeichneten Laborleistungen sowie die Laborleistungen als Inhalt der erweiterten Gesundheitsuntersuchung sind durch die HzV-Vergütung gemäß Anlage 3 abgegolten. (3) Sofern Leistungen erbracht werden, die in dem HzVEBM-Ziffernkranz nach Anhang 1 zu dieser An- lage Anlage 3 nicht aufgeführt sind, erfolgt die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Bay- ernsVereinigung. Hierbei darf zusätzlich keine Versichertenpauschale (Ordinationskomplex) über die Kas- senärztliche Kassenärztliche Vereinigung Bayerns abgerechnet werden.

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Samples: Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung

Abrechnung des Betreuarztes für die HzV-Versicherten, die ihn als HAUSARZT gewählt haben. (1) Der HAUSARZT rechnet für die HzV-Versicherten, die ihn als HAUSARZT gewählt haben, Pau- schalen, Zuschläge und Einzelleistungen gemäß dieser Anlage 3 ab. Damit sind alle hausärztli- chen Leistungen, die gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 Gegenstand dieses HzV-Vertrages sind, abgedeckt. (2) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die eingeschriebenen HzV-Versicherten, alle Leistungen des HzVEBM-Ziffernkranzes (Anhang 1 zu dieser Anlage 3) im Rahmen dieses HzV-Vertrages zu erbrin- gener- bringen, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt. Kann ein HAUSARZT aufgrund auf- grund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem HzVEBM-Ziffernkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so muss die erforderliche Leistungserbringung über einen Zielauftrag durch einen anderen HAUSARZT erfolgen. (3) Sofern Leistungen erbracht werden, die in dem HzVEBM-Ziffernkranz nach Anhang 1 zu dieser An- lage Anlage 3 nicht aufgeführt sind, erfolgt die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Bay- ernsBayerns. Hierbei darf zusätzlich keine Versichertenpauschale (Ordinationskomplex) über die Kas- senärztliche Kassenärztliche Vereinigung Bayerns abgerechnet werden.

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Samples: HZV Vergütung Und Abrechnung Und Abschlagszahlung

Abrechnung des Betreuarztes für die HzV-Versicherten, die ihn als HAUSARZT gewählt haben. (1) Der HAUSARZT rechnet für die HzV-Versicherten, die ihn als HAUSARZT gewählt haben, Pau- schalen, Zuschläge und Einzelleistungen gemäß dieser Anlage 3 ab. Damit sind alle hausärztli- chen Leistungen, die gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 Gegenstand dieses HzV-Vertrages sind, abgedeckt. (2) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die eingeschriebenen HzV-Versicherten, alle Leistungen des HzV-Ziffernkranzes (Anhang 1 zu dieser Anlage 3) im Rahmen dieses HzV-Vertrages zu erbrin- gener- bringen, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt. Kann ein HAUSARZT aufgrund auf- grund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem HzV-Ziffernkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so muss die erforderliche Leistungserbringung über einen Zielauftrag durch einen anderen HAUSARZT erfolgen. (3) Sofern Leistungen erbracht werden, die in dem HzV-Ziffernkranz nach Anhang 1 zu dieser An- lage 3 nicht aufgeführt sind, erfolgt die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Bay- erns. Hierbei darf zusätzlich keine Versichertenpauschale (Ordinationskomplex) über die Kas- senärztliche Vereinigung Bayerns abgerechnet werden.

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Samples: HZV Vergütung Und Abrechnung

Abrechnung des Betreuarztes für die HzV-Versicherten, die ihn als HAUSARZT gewählt haben. (1) Der HAUSARZT rechnet für die HzV-Versicherten, die ihn als HAUSARZT gewählt haben, Pau- schalenPauschalen, Zuschläge und Einzelleistungen gemäß dieser Anlage 3 ab. Damit sind alle hausärztli- chen Leistungenhausärztlichen, die gemäß Anhang 1 zu dieser Anlage 3 Gegenstand dieses HzV-Vertrages sind, von der HzV erfassten Leistungen abgedeckt. (2) Der HAUSARZT ist verpflichtet, für die eingeschriebenen HzV-Versicherten, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügt, alle Leistungen des HzV-EBM- Ziffernkranzes (Anhang 1 zu dieser Anlage 3) im Rahmen dieses HzV-Vertrages zu erbrin- gen, sofern er über die Qualifikation und Ausstattung verfügterbringen. Kann ein HAUSARZT aufgrund fehlender Qualifikation bzw. Ausstattung eine in diesem HzV-Ziffernkranz aufgeführte Leistung nicht erbringen, so muss die erforderliche erfor- derliche Leistungserbringung über einen Zielauftrag durch einen anderen HAUSARZT erfolgen. (3) Alle Leistungen des EBM-Ziffernkranzes gemäß Anhang 1 dieser Anlage 3 sind mit den Regelungen des § 1 dieser Anlage 3 abgegolten. Sofern Leistungen erbracht werden, die in dem HzVEBM-Ziffernkranz nach Anhang 1 zu dieser An- lage Anlage 3 nicht aufgeführt auf- geführt sind, erfolgt die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Bay- ernsVereinigung. Hierbei darf zusätzlich keine Versichertenpauschale (Ordinationskomplex) über die Kas- senärztliche Kassenärztliche Vereinigung Bayerns abgerechnet werden.

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Samples: HZV Vergütung Und Abrechnung