Common use of Abrechnung, Entgelt, Gutschrift Clause in Contracts

Abrechnung, Entgelt, Gutschrift. (1) Auf ausländische Währung (Abschn. I. Nr. 26 (1)) lautende Schecks werden an dem Geschäftstag, an dem sie bis 12 Uhr eingereicht worden sind, zum Ankaufskurs (A. 3 (1) a)) dieses Tages oder, falls ein Kurs nicht festgesetzt wird, des folgenden Geschäftstages abge- rechnet (Abrechnungstag). Schecks, die später eingehen, gelten als am nächsten Geschäfts- tag eingereicht. (2) Der Gegenwert der von Kreditinstituten eingereichten Schecks wird unter Abzug eines Entgelts am Abrechnungstag auf Girokonto gutgeschrieben. (3) Der Gegenwert der von öffentlichen Verwaltungen eingereichten Schecks wird nach Eingang (Buchungstag) auf Girokonto gutgeschrieben (wegen der Entgeltbefreiung s. § 20 Satz 2 des Bundesbankgesetzes). (4) Die Gutschriften werden »Eingang vorbehalten« erteilt, ohne dass es im Einzelfall ei- nes Vermerks auf dem Konto oder im Kontoauszug bedarf.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abrechnung, Entgelt, Gutschrift. (1) Auf ausländische Währung (Abschn. I. Nr. 26 (1)) lautende Schecks werden an dem Geschäftstag, an dem sie bis 12 Uhr eingereicht worden sind, zum Ankaufskurs (A. 3 (1) a)) dieses Tages oder, falls ein Kurs nicht festgesetzt wird, des folgenden Geschäftstages abge- rechnet (Abrechnungstag). Schecks, die später eingehen, gelten als am nächsten Geschäfts- tag eingereicht. (2) Der Gegenwert der von Kreditinstituten eingereichten Schecks wird unter Abzug eines Entgelts am Abrechnungstag auf Girokonto gutgeschrieben. (3) Der Gegenwert der von öffentlichen Verwaltungen eingereichten Schecks wird nach Eingang (Buchungstag) auf Girokonto gutgeschrieben (wegen der Entgeltbefreiung s. § 20 Satz 2 des Bundesbankgesetzes). (4) Die Gutschriften werden »Eingang vorbehalten« erteilt, ohne dass es im Einzelfall ei- nes eines Vermerks auf dem Konto oder im Kontoauszug bedarf.

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