Schriftlichkeit Musterklauseln

Schriftlichkeit. Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Schriftlichkeit. Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes zustande, wobei bei Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverstundniserklurung eines Erziehungsberechtigten möglich ist. Bei Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung erhult das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte oder eines Mitgliedsarmbandes, das dem Mitglied den Zutritt zu den vom Anbieter betriebenen Studios ermöglicht.
Schriftlichkeit. 25.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
Schriftlichkeit. Bei Widerruf, Kündigung und Mahnung genügt eine Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht.
Schriftlichkeit. Soweit nach diesen AGB auf die Schriftform abgestellt wird, wird diesem Formerfordernis auch mit Erklärungen (ohne eigenhändige Unterschrift) Genüge getan, die per E-Mail von und an maßgebliche E-Mail-Adressen übermittelt werden. Maßgebliche E-Mail-Adressen im Sinne dieser Bestimmung sind: 16 a. für den Kunden: jene E-Mail-Adresse, mit der er für den von Expoxx Messebau betriebenen Online-Shop registriert ist, oder die er im Rahmen einer Bestellung (im Bestellformular) angegeben hat. 16 b. für Expoxx Messebau: die E-Mail-Adresse xxxx@xxxxxxxx.xx.
Schriftlichkeit. (a) Änderungen oder Ergänzungen an den vertraglichen Bestimmun- gen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Unterzeich- nung durch beide PARTEIEN.
Schriftlichkeit. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
Schriftlichkeit. Die Rüge hat schriftlich mit genauer Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (laut diesen Lizenzvertragsbedingungen) und die Geschäftsleitung sind befugt zu rügen.
Schriftlichkeit. Abschluss, Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Vereinbarung und ihrer Be- standteile bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.
Schriftlichkeit. Ein Abgehen von den AGB beim einzelnen Auftrag bedarf der Schriftlichkeit. Besondere Gewährleistungs- oder Garantiezusagen bedürfen der Schriftform.