Schriftlichkeit. Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Schriftlichkeit. Soweit nach diesen AGB auf die Schriftform abgestellt wird, wird diesem Formerfordernis auch mit Erklärungen (ohne eigenhändige Unterschrift) Genüge getan, die per E-Mail von und an maßgebliche E-Mail-Adressen übermittelt werden. Maßgebliche E-Mail-Adressen im Sinne dieser Bestimmung sind: 16 a. für den Kunden: jene E-Mail-Adresse, mit der er für den von System Standbau betriebenen Online-Shop registriert ist, oder die er im Rahmen einer Bestellung (im Bestellformular) angegeben hat. 16 b. für System Standbau: die E-Mail-Adresse xxxxxxxx@xxxxxxxx.xx.
Schriftlichkeit. Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes zustande, wobei bei Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten möglich ist. Bei Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte oder eines Mitglieds-armbandes, das dem Mitglied den Zutritt zu den vom Anbieter betriebenen Studios ermöglicht.
Schriftlichkeit. Bei Widerruf, Kündigung und Mahnung genügt eine Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht.
Schriftlichkeit. 25.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
25.2 Das Schriftformerfordernis gilt auch für das einvernehmliche Abgehen von der Schriftform.
Schriftlichkeit. (a) Änderungen oder Ergänzungen an den vertraglichen Bestimmun- gen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Unterzeich- nung durch beide PARTEIEN.
(b) Vorbehalten bleiben Leistungsänderungen von untergeordneter Bedeutung, welche in Sitzungen von Projektgremien, durch den Austausch von E-Mails oder auf ähnliche Weise vereinbart werden können.
Schriftlichkeit. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
Schriftlichkeit. Die Rüge hat schriftlich mit genauer Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner (laut diesen Lizenzvertragsbedingungen) und die Geschäftsleitung sind befugt zu rügen.
Schriftlichkeit. Ein Abgehen von den AGB beim einzelnen Auftrag bedarf der Schriftlichkeit. Besondere Gewährleistungs- oder Garantiezusagen bedürfen der Schriftform.
Schriftlichkeit. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sofern nicht abweichend geregelt bedür- fen Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze dieser Messebedingungen sowie sonstiger Vertragsbestandteile der Schriftform. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Aussteller keine Rechte welcher Art auch immer ableiten.