Abruf der Mittel. 2.1 Die Kreditmittel dürfen nur anteilig mit den übrigen im Finanzierungsplan vorgesehenen Mitteln in Anspruch genommen werden. Nur soweit letztere noch nicht verfügbar sind – wovon die Hausbank sich zu überzeugen hat – können die Kreditmittel ausnahmsweise auch früher eingesetzt werden. 2.2 Der Abruf des Kredits – gegebenenfalls in Teilbeträgen – bei der Hausbank darf erst erfolgen, wenn dieser innerhalb einer angemessenen Frist dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden kann. Als angemessen gilt in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten. Stellt sich nach Auszahlung heraus, dass ein rechtzeitiger Mitteleinsatz nicht möglich ist, sind die entsprechenden Beträge unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB zurückzuzahlen. Ein erneuter Abruf ist möglich, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten nicht, wenn der Kredit den Betrag von 25.000 EUR nicht übersteigt. Dies gilt auch für die letzte Auszahlungsrate eines Kredites, soweit diese weniger als 25.000 EUR beträgt. Die Hausbank und die ISB sind berechtigt, gegenüber dem Endkreditnehmer angemessene Mindestabrufbeträge festzulegen. 2.3 Von natürlichen Personen als gewerbliche Kreditnehmer (inkl. Freiberufler) dürfen die Kreditmittel nur abgerufen werden, wenn diese ihre Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens, der Kanzlei, der Praxis oder Vergleichbarem – in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform – gegenüber der Hausbank nachgewiesen haben. Das eingeschaltete Kreditinstitut hat sich davon zu überzeugen, dass die Kreditmittel von hierzu berechtigten Personen abgerufen werden. 2.4 Wenn Gründe vorliegen, die zu einer Kündigung des Kredites oder des Kreditverhältnisses berechtigen würden, kann die Hausbank die Auszahlung der Kreditmittel ganz oder teilweise ablehnen. 2.5 Nach Aufforderung durch die ISB behalten sich das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut sowie die Hausbank die Geltendmachung einer Nichtabnahmeentschädigung vor, wenn der Kredit nicht oder nicht vollständig abgerufen wird.
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Samples: Kreditvertrag, Kreditvertrag
Abruf der Mittel. 2.1 Die Kreditmittel dürfen nur anteilig mit den übrigen im Finanzierungsplan vorgesehenen Mitteln in Anspruch genommen werden. Nur soweit letztere noch nicht verfügbar sind – wovon die Hausbank sich zu überzeugen hat – können die Kreditmittel ausnahmsweise auch früher eingesetzt werden.
2.2 (1) Der Abruf des Kredits – gegebenenfalls in Teilbeträgen – bei der Hausbank darf erst erfolgen, wenn dieser innerhalb einer angemessenen angemessener Frist dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden kann. Als angemessen gilt in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten. Stellt sich nach Auszahlung heraus, dass ein rechtzeitiger Mitteleinsatz nicht möglich ist, sind die entsprechenden Beträge unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB KfW zurückzuzahlen. Ein erneuter Abruf ist möglich, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten nicht, wenn der Kredit den Betrag von 25.000 EUR Euro nicht übersteigt. Dies gilt Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten auch nicht für die letzte Auszahlungsrate eines KreditesKredits, soweit wenn diese weniger als den Betrag von 25.000 EUR beträgtEuro nicht übersteigt. Die Hausbank und die ISB sind berechtigt, gegenüber dem Endkreditnehmer ist berechtigt angemessene Mindestabrufbeträge festzulegen.
2.3 (2) Von natürlichen Personen als gewerbliche Kreditnehmer (inkl. Freiberufler) oder freiberufliche Endkreditnehmer dürfen die Kreditmittel nur abgerufen werden, wenn diese ihre Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens, der Kanzlei, der Praxis oder Vergleichbarem – in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform – gegenüber der Hausbank nachgewiesen haben. Das eingeschaltete Kreditinstitut hat sich davon zu überzeugen, dass die Kreditmittel von hierzu berechtigten Personen abgerufen werden.
2.4 (3) Wenn Gründe vorliegen, die zu einer Kündigung des Kredites oder des Kreditverhältnisses Kreditvertrages berechtigen würden, kann die Hausbank die Auszahlung der Kreditmittel ganz oder teilweise ablehnen.
2.5 Nach Aufforderung durch die ISB behalten sich das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut sowie die Hausbank die Geltendmachung einer Nichtabnahmeentschädigung vor, wenn der Kredit nicht oder nicht vollständig abgerufen wird.
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Samples: Kreditvertrag, Kreditvertrag
Abruf der Mittel. 2.1 Die Kreditmittel dürfen Mittel sind innerhalb angemessener Frist nach Abruf für den Verwendungszweck gemäß Kosten- und Finanzierungsplan einzusetzen. Die Hausbank ist berechtigt, angemessene Mindestabrufbeträge festzulegen. Zusätzlich gilt, dass der Kredit nur anteilig mit den übrigen im Finanzierungsplan vorgesehenen Mitteln in Anspruch genommen werdenwerden darf. Nur soweit letztere noch nicht verfügbar sind – wovon die Hausbank sich zu überzeugen hat – sind, können die Kreditmittel ausnahmsweise auch früher eingesetzt werden.
2.2 Der Abruf des Kredits – gegebenenfalls in Teilbeträgen – bei der Hausbank darf erst erfolgen, wenn dieser innerhalb einer angemessenen Frist dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden kann. Als angemessen gilt in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten. Stellt Sollte sich nach Auszahlung herauswider Erwarten nachträglich ergeben, dass ein rechtzeitiger Mitteleinsatz die Abrufvoraussetzungen nicht möglich ist(mehr) in vollem Umfang vorliegen, so sind die entsprechenden ent- sprechenden Beträge unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB zurückzuzahlen. Ein erneuter Abruf ist möglichWIBank zurückzuzahlen und erst wieder abzurufen, wenn die o. g. Voraussetzungen für den Abruf erfüllt sind. .
2.3 Die Sätze Absätze 1 und 2 und 3 dieses Absatzes dieser Ziffer gelten nicht, wenn der Kredit das Darlehen oder die letzte Auszahlungsrate eines Darlehens den Betrag von 25.000 EUR nicht übersteigt. Dies gilt auch für die letzte Auszahlungsrate eines KreditesDarlehens, soweit wenn diese weniger als den Betrag von 25.000 EUR beträgtnicht übersteigt. Die Hausbank und die ISB sind ist berechtigt, gegenüber dem Endkreditnehmer angemessene Mindestabrufbeträge festzulegen.
2.3 2.4 Von natürlichen Personen als gewerbliche Kreditnehmer (inkl. Freiberufler) oder freiberufliche Endkreditnehmer dürfen die Kreditmittel nur abgerufen werden, wenn diese ihre Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens, Unternehmens bzw. der Kanzlei, der Praxis oder Vergleichbarem – in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform – gegenüber der Hausbank nachgewiesen haben. Das eingeschaltete Kreditinstitut hat sich davon zu überzeugen, dass die Kreditmittel von hierzu berechtigten Personen abgerufen werden.
2.4 2.5 Wenn Gründe vorliegen, die zu einer Kündigung des Kredites oder des Kreditverhältnisses Darlehensvertrages berechtigen würden, kann die Hausbank die Auszahlung der Kreditmittel Kre- ditmittel ganz oder teilweise ablehnen.
2.5 Nach Aufforderung durch die ISB behalten sich das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut sowie die Hausbank die Geltendmachung einer Nichtabnahmeentschädigung vor, wenn der Kredit nicht oder nicht vollständig abgerufen wird.
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Abruf der Mittel. 2.1 Die Kreditmittel dürfen nur anteilig mit den übrigen im Finanzierungsplan vorgesehenen Mitteln in Anspruch genommen werden. Nur soweit letztere noch nicht verfügbar sind – wovon die Hausbank sich zu überzeugen hat – können die Kreditmittel ausnahmsweise auch früher eingesetzt werden.
2.2 (1) Der Abruf des Kredits – gegebenenfalls in Teilbeträgen – bei der Hausbank darf erst erfolgen, wenn dieser innerhalb einer angemessenen angemessener Frist dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden kann. Als angemessen gilt in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten. Stellt sich nach Auszahlung heraus, dass ein rechtzeitiger Mitteleinsatz nicht möglich ist, sind die entsprechenden Beträge unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB KfW zurückzuzahlen. Ein erneuter Abruf ist möglich, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten nicht, wenn der Kredit den Betrag von 25.000 EUR Euro nicht übersteigt. Dies gilt Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten auch nicht für die letzte Auszahlungsrate eines KreditesKredits, soweit wenn diese weniger als den Betrag von 25.000 EUR beträgtEuro nicht übersteigt. Die Hausbank und die ISB sind berechtigt, gegenüber dem Endkreditnehmer ist berechtigt angemessene Mindestabrufbeträge festzulegen.
2.3 (2) Von natürlichen Personen als gewerbliche Kreditnehmer (inkl. Freiberufler) oder freiberufliche Endkreditnehmer dürfen die Kreditmittel nur abgerufen werden, wenn diese ihre Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens, der Kanzlei, der Praxis oder Vergleichbarem – in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform – gegenüber der Hausbank nachgewiesen haben. Das eingeschaltete Kreditinstitut hat sich davon zu überzeugen, dass die Kreditmittel von hierzu berechtigten Personen abgerufen werden.
2.4 (3) Wenn Gründe vorliegen, die zu einer Kündigung des Kredites oder des Kreditverhältnisses Kreditvertrages berechtigen würden, kann die Hausbank die Auszahlung der Kreditmittel ganz oder teilweise ablehnen.
2.5 Nach Aufforderung durch die ISB behalten sich das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut sowie die Hausbank die Geltendmachung einer Nichtabnahmeentschädigung vor, wenn der Kredit nicht oder nicht vollständig abgerufen wird.
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Samples: Kreditvertrag
Abruf der Mittel. 2.1 Die Kreditmittel dürfen nur anteilig mit den übrigen im Finanzierungsplan vorgesehenen Mitteln in Anspruch genommen werden. Nur soweit letztere noch nicht verfügbar sind – wovon die Hausbank sich zu überzeugen hat – können die Kreditmittel ausnahmsweise auch früher eingesetzt werden.
2.2 (1) Der Abruf des Kredits – –gegebenenfalls in Teilbeträgen – –bei der Hausbank darf erst erfolgen, wenn dieser innerhalb einer angemessenen angemessener Frist dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden kann. Als angemessen gilt in der Regel ein Zeitraum von 12 Monatenkann (x. Xxxxxx 14). Stellt sich nach Auszahlung heraus, dass ein rechtzeitiger Mitteleinsatz nicht möglich ist, sind die entsprechenden Beträge unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB zurückzuzahlen. Ein erneuter Abruf ist möglich, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten nicht, wenn der Kredit den Betrag von 25.000 EUR Euro nicht übersteigt. Dies gilt Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten auch nicht für die letzte Auszahlungsrate eines KreditesKredits, soweit wenn diese weniger als den Betrag von 25.000 EUR beträgtEuro nicht übersteigt. Die Hausbank und die ISB sind berechtigt, gegenüber dem Endkreditnehmer ist berechtigt angemessene Mindestabrufbeträge festzulegen.
2.3 (2) Von natürlichen Personen als gewerbliche Kreditnehmer (inkl. Freiberufler) und freiberufliche EKN dürfen die Kreditmittel nur abgerufen werden, wenn diese ihre Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens, der Kanzlei, Kanzlei der Praxis oder Vergleichbarem – in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform – gegenüber der Hausbank nachgewiesen haben. Das eingeschaltete Kreditinstitut hat sich davon zu überzeugen, dass die Kreditmittel von hierzu berechtigten Personen abgerufen werden.
2.4 (3) Wenn Gründe vorliegen, die zu einer Kündigung des Kredites oder des Kreditverhältnisses Kreditvertrages berechtigen würden, kann die Hausbank die Auszahlung der Kreditmittel ganz oder teilweise ablehnen.
2.5 Nach Aufforderung durch die ISB behalten sich das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut sowie die Hausbank die Geltendmachung einer Nichtabnahmeentschädigung vor, wenn der Kredit nicht oder nicht vollständig abgerufen wird.
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Samples: Erp Bremer Förderkredit Kmu
Abruf der Mittel. 2.1 Die Kreditmittel dürfen nur anteilig mit den übrigen im Finanzierungsplan vorgesehenen Mitteln in Anspruch genommen werden. Nur soweit letztere noch nicht verfügbar sind – wovon die Hausbank sich zu überzeugen hat – können die Kreditmittel ausnahmsweise auch früher eingesetzt werden.
2.2 (1) Der Abruf des Kredits – gegebenenfalls in Teilbeträgen – bei der Hausbank darf erst erfolgen, wenn dieser innerhalb einer angemessenen angemessener Frist dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden kann. Als angemessen gilt in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten. Stellt sich nach Auszahlung heraus, dass ein rechtzeitiger Mitteleinsatz nicht möglich ist, sind die entsprechenden Beträge unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die ISB KfW zurückzuzahlen. Ein erneuter Abruf ist möglich, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten nicht, wenn der Kredit den Betrag von 25.000 EUR Euro nicht übersteigt. Dies gilt Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten auch nicht für die letzte Auszahlungsrate Auszahlu ngsrate eines KreditesKredits, soweit wenn diese weniger als den Betrag von 25.000 EUR beträgtEuro nicht übersteigt. Die Hausbank und die ISB sind berechtigt, gegenüber dem Endkreditnehmer ist berechtigt angemessene Mindestabrufbeträge festzulegen.
2.3 (2) Von natürlichen Personen als gewerbliche Kreditnehmer (inkl. Freiberufler) oder freiberufliche Endkreditnehmer dürfen die Kreditmittel nur abgerufen werden, wenn diese ihre Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens, der Kanzlei, der Praxis oder Vergleichbarem – in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform – gegenüber der Hausbank nachgewiesen haben. Das eingeschaltete Kreditinstitut hat sich davon zu überzeugen, dass die Kreditmittel von hierzu berechtigten Personen abgerufen werden.
2.4 (3) Wenn Gründe vorliegen, die zu einer Kündigung des Kredites oder des Kreditverhältnisses Kreditvertrag es berechtigen würden, kann die Hausbank die Auszahlung der Kreditmittel ganz oder teilweise ablehnen.
2.5 Nach Aufforderung durch die ISB behalten sich das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut sowie die Hausbank die Geltendmachung einer Nichtabnahmeentschädigung vor, wenn der Kredit nicht oder nicht vollständig abgerufen wird.
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Samples: Kreditvertrag