Common use of Abruf der Mittel Clause in Contracts

Abruf der Mittel. (1) Der Abruf des Kredits – gegebenenfalls in Teilbeträgen – bei der Hausbank darf erst erfolgen, wenn dieser innerhalb angemessener Frist dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden kann. Stellt sich nach Auszahlung heraus, dass ein rechtzeitiger Mitteleinsatz nicht möglich ist, sind die entsprechenden Beträge unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die KfW zurückzuzahlen. Ein erneuter Abruf ist möglich, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten nicht, wenn der Kredit den Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten auch nicht für die letzte Auszahlungsrate eines Kredits, wenn diese den Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Hausbank ist berechtigt angemessene Mindestabrufbeträge festzulegen.

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Samples: www.kfw.de, www.sikb.de

Abruf der Mittel. (1) Der Abruf des Kredits – gegebenenfalls in Teilbeträgen – bei der Hausbank darf erst erfolgen, wenn dieser innerhalb angemessener Frist dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden kann. Stellt sich nach Auszahlung heraus, dass ein rechtzeitiger Mitteleinsatz nicht möglich ist, sind die entsprechenden Beträge unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die KfW zurückzuzahlen. Ein erneuter Abruf ist möglich, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten nicht, wenn der Kredit den Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten auch nicht für die letzte Auszahlungsrate Auszahlu ngsrate eines Kredits, wenn diese den Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Hausbank ist berechtigt angemessene Mindestabrufbeträge festzulegen.

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Samples: www.bab-bremen.de

Abruf der Mittel. (1) Der Abruf des Kredits gegebenenfalls in Teilbeträgen bei der Hausbank darf erst erfolgen, wenn dieser innerhalb angemessener Frist dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden kannkann (x. Xxxxxx 14). Stellt sich nach Auszahlung heraus, dass ein rechtzeitiger Mitteleinsatz nicht möglich ist, sind die entsprechenden Beträge unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die KfW zurückzuzahlen. Ein erneuter Abruf ist möglich, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten nicht, wenn der Kredit den Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten auch nicht für die letzte Auszahlungsrate eines Kredits, wenn diese den Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Hausbank ist berechtigt angemessene Mindestabrufbeträge festzulegen.

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Abruf der Mittel. (1) Der Abruf des Kredits gegebenenfalls in Teilbeträgen bei der Hausbank darf erst erfolgen, wenn dieser innerhalb angemessener Frist dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden kann. Stellt sich nach Auszahlung heraus, dass ein rechtzeitiger Mitteleinsatz nicht möglich ist, sind die entsprechenden Beträge unverzüglich an die Hausbank zur Weiterleitung an die KfW zurückzuzahlen. Ein erneuter Abruf ist möglich, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten nicht, wenn der Kredit den Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Sätze 2 und 3 dieses Absatzes gelten auch nicht für die letzte Auszahlungsrate eines Kredits, wenn diese den Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigt. Die Hausbank ist berechtigt angemessene Mindestabrufbeträge festzulegen.

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