Abschaffung des LIBOR Musterklauseln

Abschaffung des LIBOR. Die London Inter-bank Offered Rate („LIBOR“) ist der Durchschnitt der von führenden Banken in London geschätzten Zinss- ätze, basierend auf dem, was sie für Kredite von anderen Banken verlangen würden. Zu Zwecken der Risikominderung und des effizienten Portfoliomanagements können die Teilfonds Transaktionen mit Instru- menten tätigen, die mit LIBOR-Sätzen bewertet werden, oder Verträge abschließen, die Zahlungsverpflichtungen unter Be- zugnahme auf den LIBOR festlegen. Der LIBOR wurde für viele Währungen eingestellt, und ein Großteil der LIBOR-Sätze in US-Dollar wird seit dem 30. Juni 2023 nicht mehr veröffentlicht. Es ist möglich, dass die FCA den LIBOR-Administrator ICE Benchmark Administration verpflichtet, eine Teilmenge der LIBOR-Sätze nach diesem Termin auf „synthetischer“ Basis zu veröffentlichen, aber eine derartige Veröffentlichung würde als nicht repräsentativ für den zugrunde liegenden Markt be- trachtet. Aufgrund von Maßnahmen seitens der Regulierungsbehörden wurden in den meisten großen Währungen alternative Referenzzinssätze zum LIBOR etabliert. Verschiedene Finanzkonzerne haben mit den Planungen für die Ablösung des LIBOR begonnen, aber es gibt Hindernisse bei der Umstellung bestimmter Wertpapiere und Geschäfte auf neue Referenzzinssätze, es gibt derzeit keine allgemein akzeptierte Konvention für Ersatz-Zinssätze, und die Methoden für Ersatz-Zinssätze unter- scheiden sich je nach Produkt und Rechtsordnung. Die Märkte schreiten nur langsam voran, und bezüglich der Liquidität dieser Zinssätze und ihrer angemessenen Anpassung zur Vermeidung einer Übertragung wirtschaftlichen Xxxxx zum Zeitpunkt der Umstellung bleiben viele Fragen unbeantwortet. Der AIFM und seine verbundenen Unternehmen werden sich zwar bemühen, betroffene Verträge zu ermitteln und Flexibilität zur Abbildung des Übergangs in diese Verträge einzubauen, allerdings ist eine Vorhersage der vollständigen Auswirkungen der Abkehr vom LIBOR auf den Fonds schwierig. Es ist nicht möglich, diese Risiken an dieser Stelle erschöpfend zu benennen, doch sie beinhalten das Risiko, dass ein geeigneter Übergangsmechanismus nicht gefunden wird oder für die Teilfonds nicht geeignet ist. Der Übergangsprozess kann unter anderem zu einer erhöhten Volatilität oder Illiquidität der Märkte für Instrumente führen, die bislang auf dem LIBOR basieren. Etwaige Effekte dieser Art, die sich aus der Abkehr vom LIBOR ergeben, sowie andere unvorhergesehene Effekte könnten sich negativ auf die Wert- entwicklung d...