Common use of Abschluss der Ausbildung Clause in Contracts

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs besitzt (§29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§6 FahrschAusbO). Seminare, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung für die Zulassung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHK., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.academy-fahrschule-fiek.de, www.fahrschule-for-you.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§§ 6 FahrschAusbO). SeminareAnmeldung zur Prüfung Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.fahrschule-wirtz.com, idrive-fs.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§6 FahrschAusbO). SeminareDie Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.fahrschule-sailer.de, www.fahrschule-am-sonnfeld.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§§ 6 FahrschAusbO). SeminareDie Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 2 contracts

Samples: www.fahrschulen-griebel.de, www.drivolino.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließenabschlie- ßen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§§ 6 FahrschAusbO). SeminareDie Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflich- tet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: fahrschule-herdegen.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließenabschlie- ßen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§29 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§6 FahrschAusbO). SeminareDie Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Ent- gelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslag- ter oder anfallender Gebühren verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: fahrschule-riedel.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach Fahrlehrernach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§6 FahrschAusbO)§ 6FahrschAusbO) Anmeldung zur Prüfung Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. SeminareErscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.fahrschule-fernlicht.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die vorgeschriebenen und nötigen Kenntnisse Kenntnis- se und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§29 FahrlG§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 FahrSchAusbO). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§§ 6 FahrschAusbO). SeminareFür den Fahrschüler oder Bewerber erwächst zu kei- ner Zeit ein Anspruch, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb auf eigenen Wunsch zu einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung für die Zulassung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKvorgestellt zu werden., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: fahrwerkk.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§29 § 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§§ 6 FahrschAusbO). SeminareDie Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.fahrschule-eisinger.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließenabschlie- ßen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§29 § 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§§ 6 FahrschAusbO). SeminareDie Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflich- tet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.fahrschule-gerlach-kiel.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs besitzt besitzt. (§29 FahrlG). § 16 Fahrlehrerge- setzt) Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem pflichtge- mäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung Ausbil- dung (§§ 6 FahrschAusbOFahrschüler-Ausbildungsverordnung). SeminareDie Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: fahrschule-borchard.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§29 § 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§§ 6 FahrschAusbO). Seminare) Die Fahrschule weist den Fahrschüler hiermit ausdrücklich darauf hin, Kurse und Ausbildungendass je nach Leistungsstand des Fahrschülers unterschiedlich viele Übungsfahrten benötigt werden können, um die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung für die Zulassung Führerscheinprüfung erforderliche Prüfungsreife zu erlangen. Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Ent- gelts für die Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühr verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: hoffmanns-fahrschule.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§29 § 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§§ 6 FahrschAusbO). SeminareDie Anmeldung zur Fahrerlaubnisprü- fung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vor- stellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflich- tet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: fahrschule-slanina.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen nöti- gen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet ent- scheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen Ermes- sen über den Abschluss der Ausbildung (§6 FahrschAusbOFahrsch- AusbO). SeminareDie Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prü- fungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorbestellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder an- fallender Gebühren verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.fahrschule-hund.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen nöti- gen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet ent- scheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen Ermes- sen über den Abschluss der Ausbildung (§6 FahrschAusbOFahr- schAusbO). SeminareA n m e l d u n g z u r P r ü f u n g Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfal- lender Gebühren verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: fahrschule-mammen.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse Kennt- nisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs besitzt Kraftfahrzeuges be- sitzt (§29 § 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung Ausbil- dung (§§ 6 FahrschAusbO). SeminareAnmeldung zur Prüfung Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zu- stimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbind- lich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.n4street.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§29 § 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§§ 6 FahrschAusbOFarschAusbO). SeminareDie Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstellung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.citydrive.de

Abschluss der Ausbildung. Die Fahrschule darf eine Fahrausbildung die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass die der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen Füh- ren eines Kraftfahrzeugs Kraftfahrzeuges besitzt (§§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer Fahr- lehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§§ 6 FahrschAusbO). SeminareDie Anmeldung zur Fahrerlaubnisprü- fung bedarf der Zustimmung des Fahr- schülers; sie ist für beide Teile ver- bindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, Kurse und Ausbildungen, die nicht den Erwerb einer Fahrerlaubnis betreffen oder aber nach SGB II oder SGBIII gefördert sind, enden alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder einer erforderlichen Bescheinigung ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Zulassung Vorstel- lung zur Prüfung bei einer externen Prüfungsinstanz wie z.B. der IHKund verauslagter oder anfallender Gebühren verpflich- tet., die erforderlichenfalls Angaben zu Dauer, Inhalt und Ziel der Maßnahme enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.flvbw.de