Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.
Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag zu verein- barenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.
a) mit dem Grundbetrag wer- den abgegolten:
Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Ent- gelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.
Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Die Zahlungen werden wie vereinbart per Sepa-Lastschriftzahlung eingezogen. Für fehlgeschlagene Transaktionen durch bspw. ein nicht ausreichend gedecktes Konto fallen je fehlgeschlagener Transaktion zusätzliche Kosten i. H. v. 7,50 € an.
Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen den durch Aushang in der Fahrschule bekanntgegebenen. Nachlässe sind als einmalige Angebote der Fahrschule zu verstehen. Sie sind nicht mit möglichen anderen Nachlassaktionen kombinierbar. Sie können vom Fahrschüler erst angenommen werden, wenn er mindestens die erste praktische Prüfung bestanden hat. Das Ausweisen von Nachlässen in Leistungsübersichten oder in sonstigen Preisangaben dient lediglich der Information, hieraus folgt kein Anspruch.
Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Ent- gelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekanntgegebenen zu entsprechen. Werden diese geändert, so werden in diesem Ver- trag vereinbarten Entgelte entsprechend geändert.
Entgelte, Preisaushang. 1. Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte sind durch Aushang in der Fahrschule bekanntzugeben.
Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag zu verein- barenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Die Fahrschule ist berechtigt bei einem laufenden Ausbildungsvertrag nach 6 Monaten die Preise zu erhöhen.
a) mit dem Grundbetrag wer- den abgegolten:
Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt ge- gebenen zu entsprechen. Die Fahrschule ist ab Vertrags- abschluss 6 Monate an die Preise gebunden. Danach gilt die aktuelle Preisliste auch ohne weitere Zustimmung.
Entgelte, Preisaushang. Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.