Angebot und Vertragsabschluss Musterklauseln

Angebot und Vertragsabschluss. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Bestellung und unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirk- samen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurück- geschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Anrechnung zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. Bei einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente die folgende Priorität: (1) unsere Bestellungsannahme mit allen Ergänzungen und Änderungen (2) Zeichnungen in der Reihenfolge Detailzeichnung, Übersichtszeichnungen, Normblätter (3) Spezifikationen sowie schlussendlich diese ALB Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Formen, usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder teilweise übernommen hat; solange diese Gegenstände für Nachfolgeaufträge Verwendung finden können, werden diese nicht erneut berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen - insbesondere ein Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen - bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnu...
Angebot und Vertragsabschluss. Die Angebote von mediawerk-veranstaltungsservice sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für den Kunden bei Abgabe einer Auftragserteilung bindend. Es steht mediawerk-veranstaltungsservice die Entscheidung über eine Auftragsannahme frei. Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände ab Lager mediawerk- veranstaltungsservice (Mietbeginn ) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände Lager mediawerk-veranstaltungsservice ( Mietende ) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, mediawerk- veranstaltungsservice oder ein Dritter den Transport durchführt. Sofern nicht anders vereinbart, gilt der bei Vertragsabschluss im Angebot enthaltene Mietpreis als vereinbart. Sind in Verträgen zusätzliche Dienstleistungen, wie z.B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal und dessen Höhe des Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart. Alle vereinbarten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet mediawerk-veranstaltungsservice nicht den Transport der Mietgegenstände. Übernimmt mediawerk-veranstaltungsservice den Transport der Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen mediawerk-veranstaltungsservice und dem Kunden, kann mediawerk- veranstaltungsservice den Transport nach eigener Xxxx selbst oder durch Dritte durchführen. Für etwaige Schadenersatzansprüche gelten § 9 Abs. 1 und 2. Lässt mediawerk-veranstaltungsservice den Transport von einem Dritten durchführen,hat der Kunde vorrangig dem Dritten für etwaige Schadenersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck eine Abtretung von mediawerk-veranstaltungs- service gegen den Dritten zustehenden Ansprüche im Umfang verlangen, in dem mediawerk- veranstaltungsservice dem Kunden gegenüber gemäß § 7 Abs. 1 und 2 zur Haftung verpflichtet ist. Sofern nicht anderes vereinbart ist, bestimmt mediawerk-veranstaltungsservice Transportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. mediawerk-veranstaltungsservice darf Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die jeweils, wenn gefordert, gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teilmenge verzögert, wird mediawerk- veranstaltungsservice die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen. Liefertermine und Lieferfristen müssen von mediawerk-veranstaltu...
Angebot und Vertragsabschluss. (1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vier Stunden nach Zugang annehmen. (2) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.Bsp. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.Bsp. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. (3) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Angebot und Vertragsabschluss. 1. Ist der Kunde Kaufmann, sind unsere Angebote freibleibend: Eingehende Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich; gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärungen jeder Art. 2. Gegenüber Verbrauchern gelten unsere schriftlichen Angebote als Angebote auf Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Die Annahmefrist wird auf drei Werktage beschränkt. 3. Alle auf unserer Website dargestellten Waren, auch solche, die ausdrücklich als „lieferbar“ bezeichnet werden, sind nur als Einladung zur Abgabe eines Kaufangebotes bestimmt. Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars kommt erst durch unsere Bestätigung in Textform binnen drei Werktagen ein verbindlicher Vertrag zu Stande.
Angebot und Vertragsabschluss. 1. Angebote sind unverbindlich und freibleibend im Sinne einer Abgabe eines Angebotes an den Auftraggeber. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware, aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages zustande. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Verkäuferin vor Abschluss dieses Vertrags sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2. Von der Verkäuferin herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. und darin enthaltene Daten wie zum Beispiel Gewicht, Qualität, Maße, Beschaffenheit und Leistungen sind nur maßgeblich, wenn die Verkäuferin sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Änderungen der Lieferung oder Leistung behält sich die Verkäuferin ausdrücklich vor, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind. 3. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen, einschließlich dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Verkäuferin nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
Angebot und Vertragsabschluss. Die Offerten der ILB sind zeitlich befristet, und zwar primär gemäss den Angaben in der entsprechenden Offerte von ILB und sekundär - sofern die Offerte keine Angaben enthält - gemäss den gesetzlichen Regeln. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch ILB (inkl. per E-Mail oder Telefax). Der Kunde gilt als Rechnungsempfänger, sofern durch die Parteien nicht abweichend schriftlich vereinbart. Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich verbindlich, wobei der Kunde zustimmend zur Kenntnis nimmt, dass nachträgliche Abweichungen aufgrund von Sortimentsänderungen, Lieferengpässen, technischen Änderungen des Herstellers, Normanpassungen, alternative Produkte durch Lieferengpässe, Produkteerneuerungen, Lieferantenanpassungen und dergleichen vorbehalten bleiben müssen. ILB informiert den Kunden so rasch wie möglich über die Abweichungen zur ursprünglichen Offerte /Auftragsbestätigung / Lieferung. Der Kunde ist nur in besonderen Fall berechtigt, die Abweichungen nicht zu akzeptieren und mit schriftlicher Mitteilung innert 24 Stunden nach Erhalt der Meldung von ILB vom Vertrag zurück zu treten sollen diese Änderungen effektive die Nutzung des Ware beeinträchtigen oder verunmöglichen. Sollte keine Kundenrückmeldung innert 24h bei ILB eingehen ist die Änderung von Xxxxxx als akzeptiert zu betrachten. Bei marginalen Änderungen bei welchen ILB keine Anwendungsminderung feststellt ist ILB nicht verpflichtet diese zu melden und die Angebote und Verträge, Lieferungen sind ausnahmslos weiter gültig. Der Kunde hat in diesen Fällen ausdrücklich kein Recht auf Minderung, Vertragsänderung und Kaufrücktriff, usw. oder irgendeinen Ersatz oder Umtausch. Bei Änderungen für Streckenbestellungen hat der Kunde unmittelbar nach Meldung von ILB einen jeweiligen Vertragsrücktritt telefonisch bekannt zu geben. Andere oder weitere Ansprüche stehen dem Kunden in einem solchen Fall nicht zu. Offerten von ILB ist vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, welche diese Offerten beim Kunden tatsächlich bearbeiten. Bei Wiederverkauf von ILB Produkte des Kunden an weitere Kunden kann ILB diese Kundendaten einfordern. Abgemachte Verkaufsregionen sind einzuhalten, der Kunden ist bei Wiederverkauf von ILB Produkten verpflichtet dies einzuhalten und sicherzustellen und bei Abweichungen diese unverzüglich ILB zu melden. ILB kann bei Widerhandlungen von Verträgen oder Lieferungen zurücktreten. Telefonische...
Angebot und Vertragsabschluss. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
Angebot und Vertragsabschluss. 2.1 Falls nichts Abweichendes angegeben, sind alle unsere Angebote unverbindlich. 2.2 Bestellungen des Mieters können von uns innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per Fax und per Mail) oder durch Übergabe des Mietgegenstandes angenommen werden. 2.3 Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, vom schriftlich geschlossenen Mietvertrag, einschließlich dieser Bedingungen, abweichende mündliche Abreden zu treffen. 2.4 Die in Katalogen, Prospekten, Internetpräsentationen, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
Angebot und Vertragsabschluss. 2.1 Die Angebote der Carstengerdes Modellbau & Zerspanung GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder durch Ausführung des Auftrages. Zusagen sind nur dann verbindlich, wenn Sie von der Carstengerdes Modellbau & Zerspanung GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Änderungen, Ergänzungen oder Nachträge haben in Schriftform zu erfolgen. 2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind in schriftlicher oder in elektronischer Form festzuhalten. 2.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen sind nur unangemessen und vom Besteller nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das branchenübliche Maß hinausgehen. 2.4 Enthält eine Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem Auftrag so gelten diese als vom Besteller genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich – spätestens innerhalb 5 Werktagen – schriftlich widerspricht. 2.5 Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Besteller auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Besteller hat alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen, Genehmigungen, etc. auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. 2.6 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftform- Erfordernisses.
Angebot und Vertragsabschluss. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.