Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor.
2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern.
2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers.
2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.
Angebot und Vertragsabschluss. 1. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
2. Die Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Der Kunde ist an eine von ihm abgegebene und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.
4. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Verpackungs-, Versand- und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das vereinbarte Konto zu erfolgen.
6. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung und Rechnungserhalt zu bezahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
8. Die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Überlassung von Packmitteln jeglicher Art (z.B. Paletten, Gitterboxen) ist monatlich nach Eingang der Rechnung auf unser angegebenes Konto unverzüglich ohne Abzug einzubezahlen. Das Konto besteht derzeit bei der Kreissparkasse Steinfurt, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00, BIC: XXXXXXX0XXX Für die rechtzeitige Zahlung kommt es nicht auf die Zahlungsanweisung, sondern auf den Zahlungseingang bei uns an. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen und für jede schriftliche Mahnung in Höhe von Euro 5,00 als pauschalierte Mahnkosten zu verlangen.
9. Im Falle einer Gläubigerinsolvenz bleiben alle von uns vermieteten Packmittel unser Eigentum, auch wenn sie nicht klar als die von uns gelieferte Ware zu definieren ist. Die von uns vermieteten Packmittel sind Gegenstände, die dem Tauschsystem der EPAL oder UIC unterliegen.
10. Wir behalten uns vor, unsere Werbung bzw. Werbung eines Drittlieferanten auf den Packmitteln hinzunehmen, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich von beiden Seiten untersagt ist. Eine Kürzung der Vergütung jeglic...
Angebot und Vertragsabschluss. (1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vier Stunden nach Zugang annehmen.
(2) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.Bsp. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.Bsp. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(3) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Angebot und Vertragsabschluss. 1. Ist der Kunde Kaufmann, sind unsere Angebote freibleibend: Eingehende Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich; gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärungen jeder Art.
2. Gegenüber Verbrauchern gelten unsere schriftlichen Angebote als Angebote auf Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Die Annahmefrist wird auf drei Werktage beschränkt.
3. Alle auf unserer Website dargestellten Waren, auch solche, die ausdrücklich als „lieferbar“ bezeichnet werden, sind nur als Einladung zur Abgabe eines Kaufangebotes bestimmt. Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars kommt erst durch unsere Bestätigung in Textform binnen drei Werktagen ein verbindlicher Vertrag zu Stande.
Angebot und Vertragsabschluss. 1. Angebote sind unverbindlich und freibleibend im Sinne einer Abgabe eines Angebotes an den Auftraggeber. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der Ware, aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages zustande. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Verkäuferin vor Abschluss dieses Vertrags sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2. Von der Verkäuferin herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. und darin enthaltene Daten wie zum Beispiel Gewicht, Qualität, Maße, Beschaffenheit und Leistungen sind nur maßgeblich, wenn die Verkäuferin sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Änderungen der Lieferung oder Leistung behält sich die Verkäuferin ausdrücklich vor, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
3. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen, einschließlich dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Verkäuferin nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
Angebot und Vertragsabschluss. Die Offerten der ILB sind zeitlich befristet, und zwar primär gemäss den Angaben in der entsprechenden Offerte von ILB und sekundär - sofern die Offerte keine Angaben enthält - gemäss den gesetzlichen Regeln. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch ILB (inkl. per E-Mail oder Telefax). Der Kunde gilt als Rechnungsempfänger, sofern durch die Parteien nicht abweichend schriftlich vereinbart. Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich verbindlich, wobei der Kunde zustimmend zur Kenntnis nimmt, dass nachträgliche Abweichungen aufgrund von Sortimentsänderungen, Lieferengpässen, technischen Änderungen des Herstellers, Normanpassungen, alternative Produkte durch Lieferengpässe, Produkteerneuerungen, Lieferantenanpassungen und dergleichen vorbehalten bleiben müssen. ILB informiert den Kunden so rasch wie möglich über die Abweichungen zur ursprünglichen Offerte /Auftragsbestätigung / Lieferung. Der Kunde ist nur in besonderen Fall berechtigt, die Abweichungen nicht zu akzeptieren und mit schriftlicher Mitteilung innert 24 Stunden nach Erhalt der Meldung von ILB vom Vertrag zurück zu treten sollen diese Änderungen effektive die Nutzung des Ware beeinträchtigen oder verunmöglichen. Sollte keine Kundenrückmeldung innert 24h bei ILB eingehen ist die Änderung von Xxxxxx als akzeptiert zu betrachten. Bei marginalen Änderungen bei welchen ILB keine Anwendungsminderung feststellt ist ILB nicht verpflichtet diese zu melden und die Angebote und Verträge, Lieferungen sind ausnahmslos weiter gültig. Der Kunde hat in diesen Fällen ausdrücklich kein Recht auf Minderung, Vertragsänderung und Kaufrücktriff, usw. oder irgendeinen Ersatz oder Umtausch. Bei Änderungen für Streckenbestellungen hat der Kunde unmittelbar nach Meldung von ILB einen jeweiligen Vertragsrücktritt telefonisch bekannt zu geben. Andere oder weitere Ansprüche stehen dem Kunden in einem solchen Fall nicht zu. Offerten von ILB ist vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, welche diese Offerten beim Kunden tatsächlich bearbeiten. Bei Wiederverkauf von ILB Produkte des Kunden an weitere Kunden kann ILB diese Kundendaten einfordern. Abgemachte Verkaufsregionen sind einzuhalten, der Kunden ist bei Wiederverkauf von ILB Produkten verpflichtet dies einzuhalten und sicherzustellen und bei Abweichungen diese unverzüglich ILB zu melden. ILB kann bei Widerhandlungen von Verträgen oder Lieferungen zurücktreten. Telefonische...
Angebot und Vertragsabschluss. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
Angebot und Vertragsabschluss. 2.1 Falls nichts Abweichendes angegeben, sind alle unsere Angebote unverbindlich.
2.2 Bestellungen des Mieters können von uns innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per Fax und per Mail) oder durch Übergabe des Mietgegenstandes angenommen werden.
2.3 Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, vom schriftlich geschlossenen Mietvertrag, einschließlich dieser Bedingungen, abweichende mündliche Abreden zu treffen.
2.4 Die in Katalogen, Prospekten, Internetpräsentationen, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
Angebot und Vertragsabschluss. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Angebote bleiben ohne anderweitige schriftliche Regelung während 3 Monaten ab Angebotsdatum gültig.
2.2. Ein Vertragsabschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Wenn nicht anders vereinbart, treten schriftliche Verträge mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Vertragsdokuments durch beide Parteien in Kraft. Eine mündliche Auftragserteilung des Kunden z.B. bei Kleinarbeiten, Servicearbeiten, Kontrolltätigkeiten oder Inspektionen etc. ist ebenfalls rechtsverbindlich.
2.3. Die Bestandteile des Vertrages und deren Rangfolge bestimmen sich ohne abweichende Regelung wie folgt: • Vertrag bzw. Vertragsdokument mit den darin aufgeführten Anhängen (unter Ausschluss der Offerte oder Ausschreibung) • Angebot der Firma • diese AGB.
2.4. Soweit sie den in Ziffer 2.3 erwähnten Vertragsbestandteilen nicht widersprechen, sind folgende weiteren Bestimmungen ergänzend anwendbar: • Die einschlägigen Vorschriften und Normen über die elektrischen Anlagen • Die zum Zeitpunkt der Baueingabe geltenden technischen Bedingungen, sofern sie ortsüblich und als Regeln der Bautechnik allgemein anerkannt sind • Die EKAS Richtlinie 6503 «Asbest» in der jeweils aktuellen Fassung bzw. einer allfälligen Nachfolgeregelung.