Beschlussfassung Musterklauseln

Beschlussfassung. (1) Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Beschlussfassung. (1) Der Vorstand beschließt in der Regel in Sit- zungen. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds können Sitzungen auch in Form einer Tele- fonkonferenz oder mittels sonstiger elektroni- scher Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) abgehalten und einzelne Vorstandsmitglieder telefonisch oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmit- tel (insbesondere Videoübertragung) zuge- schaltet werden, wenn kein Mitglied des Vorstandes diesem Verfahren unverzüglich widerspricht; in diesen Fällen kann die Be- schlussfassung im Wege der Telefonkonfe- renz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Video- übertragung) erfolgen.
Beschlussfassung. Die Anleihegläubiger können Beschlüsse in einer Gläubigerversammlung gemäß §§ 5 ff. SchVG oder im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und § 5 ff. SchVG fassen.
Beschlussfassung. (1) Jede Aktie gewährt in der Hauptversamm- lung eine Stimme.
Beschlussfassung. Beschlüsse der Anleihegläubiger werden entweder in einer Gläubigerversammlung nach §§ 9 ff SchVG oder im Wege der Abstimmung ohne Versammlung nach § 18 SchVG getroffen; dabei gilt jedoch, dass Beschlüsse der Anleihegläubiger in einer Gläubigerversammlung getroffen werden, wenn der gemeinsame Vertreter oder Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % des jeweils ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen erreichen, ausdrücklich eine Gläubigerversammlung verlangen.
Beschlussfassung. Jede Aktie berechtigt, unter Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 5, zu einer Stimme. Article 11: Resolutions Subject to the provisions of Article 5, each share entitles to one vote. Jeder Aktionär kann sich in der Generalversammlung durch einen Dritten, der nicht Aktionär zu sein braucht, der sich durch eine schriftliche Voll- macht ausweist, vertreten lassen. Der Verwaltungsrat bestimmt die Anforde- rungen an Vollmachten und Weisungen. Each shareholder may be represented at the General Meeting by any other person who is authorized by a written power of attorney presented at such general meeting. The Board of Directors determines the requirements re- garding proxies and voting instructions. Soweit nicht das Gesetz oder die Statuten abweichende Bestimmungen ent- halten, fasst die Generalversammlung ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Ent- haltungen, leer eingelegte Stimmen und ungültige Stimmen bei der Berech- nung des Mehrs nicht berücksichtigt werden. The General Meeting shall pass its resolutions and carry out its elections with the simple majority of the votes cast, to the extent that neither the law nor the Articles of Association provide otherwise. Abstentions, empty votes and invalid votes will not be taken into account for the calcu- lation of the required majority. Die Wahlen von Mitgliedern des Verwaltungsrats und des Vergütungs- und Nominierungsausschusses erfolgen jeweils einzeln. The members of the Board of Directors and the members of the Remu- neration and Nomination Committee are elected individually. Der Vorsitzende bestimmt das Abstimmungsverfahren. The Chairman shall determine the voting procedure.
Beschlussfassung. Die Anleihegläubiger können Beschlüsse in einer Gläubigerversammlung gemäß §§ 5 ff. SchVG oder im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und § 5 ff. SchVG fassen. (c) Passing of resolutions. The Bondholders can pass resolutions in a meeting (Gläubigerversammlung) in accordance with § 5 et seqq. SchVG or by means of a vote without a meeting (Abstimmung ohne Versammlung) in accordance with § 18 and § 5 et seqq. SchVG.
Beschlussfassung. 1 Das Interkantonale Organ fasst seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von 18 Stim- men.
Beschlussfassung. 1. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen nach vorheriger gemeinsamer Aussprache. Er kann seine Entscheidungen auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch mündlich, schriftlich oder über gebräuchliche Kommunikationsmittel (z.B. per E-Mail) übermittelte Stimmabgaben im Umlaufweg treffen, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.
Beschlussfassung. (1) Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern das Gesetz oder diese Satzung nicht zwingend eine andere Mehrheit vorsieht.