Abweichender Halter. Eine Zuordnung zur Tarifgruppe B ist nur dann möglich, wenn Sie und der Fahrzeughalter die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Abweichender Halter. Berücksichtigt wird, ob das Fahrzeug auf eine andere Person als Sie oder Ihren Ehe-/ Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft zugelassen ist.
Abweichender Halter. Die Prämie für Versicherungsverträge von Personenkraftwagen und Kraft- rädern in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Kaskoversicherung richtet sich da- nach, ob das versicherte Kraftfahrzeug allein auf den Versicherungsneh- mer zugelassen ist. Ist der alleinige Versicherungsnehmer nicht gleichzeitig Halter des versicherten Kraftfahrzeuges (Personenidentität zwischen Versicherungsnehmer und Halter), wird ein im Tarif festgelegter Prämien- zuschlag erhoben. Ist der abweichende Halter - ein (Lebens-)Partner, - ein Firmenverbund (Halter/Versicherungsnehmer), - ein Werksangehöriger, - ein behindertes Kind, - ein behindertes Elternteil, - ein Leasinggeber, - ein Geschäftsführer/Gesellschafter/Inhaber des Versicherungsnehmers, wird kein Prämienzuschlag erhoben.
Abweichender Halter. Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich danach, ob Ihr Fahrzeug auf eine andere Person als Sie oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner zugelassen ist.
Abweichender Halter. Die Prämie richtet sich danach, auf wen das Fahrzeug zuge- lassen ist. Wir berücksichtigen folgende Ausprägungen: Halter - sind Sie, - ist Ihr Ehegatte, - der Betriebsinhaber, - ein Werksangehöriger eines Automobilherstellers, - der Leasinggeber, - ein behindertes Kind oder ein behinderter Elternteil oder - ein sonstiger Halter.
Abweichender Halter. Das versicherte Fahrzeug ist bei Vertragsbeginn und während der Vertragsdauer nicht auf Sie, sondern wie folgt zugelassen:
a. auf Ihren Ehepartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Ge- meinschaft lebenden Lebenspartner;
b. auf ein Kind oder ein Elternteil von Ihnen;
c. Sicherungsgeber beispielsweise bei finanzierten Fahrzeugen
d. auf einen Werksangehörigen eines Automobilherstellers, -Händlers oder -Importeurs, soweit das Fahrzeug nicht geleast ist;
e. auf das Autohaus, welches das versicherte Fahrzeug Ihnen als Neufahrzeug verleast oder verkauft hat.
f. auf Ihr Unternehmen, auf einen Inhaber/Gesellschafter Ihres Unternehmens, auf einen Ihrer Geschäftsführer, auf eine Ihrer Tochterfirmen oder auf Ihren Konzern.
g. auf einen sonstigen Halter
Abweichender Halter. Zulassung auf
1) den Partner des VN nach I.2.6 AKB
2) sein behindertes Kind oder einen behinderten Elternteil
3) einen Werksangehörigen eines Automobilherstellers oder -importeurs
4) eine Firma oder deren Firmeninhaber
5) sonstige (gem. AKB, Anhang 2 erheben wir einen Zuschlag von 50%)
Abweichender Halter. Lastschriftverfahren / TopGiro-Konto
Abweichender Halter. Sie bestätigen uns, dass das versicherte Fahrzeug bei Vertragsbeginn und während der Vertragsdauer auf Sie bzw. auf eine der nachfolgend benannten Personen zugelassen ist: a auf Ihren Ehepartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemein- schaft lebenden Lebenspartner;
Abweichender Halter. Die Prämie für Versicherungsverträge von Pkw richtet sich danach, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Wir berück- sichtigen folgende Ausprägungen: Halter - sind Sie, - ist Ihr Ehegatte, - der Betriebsinhaber, - ein Werksangehöriger eines Automobilherstellers, - der Leasinggeber, - ein behindertes Kind oder Elternteil oder - ein sonstiger Halter.