Wirksamkeitsvoraussetzung Musterklauseln

Wirksamkeitsvoraussetzung. Eine Beitragserhöhung nach K.1 bis K.4 ist nur wirksam, wenn wir Ihnen die Beitrags- änderung bis spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit mitteilen und Sie auf Ihr Kündigungsrecht nach K.6 hinweisen.
Wirksamkeitsvoraussetzung. Die nach M.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schrift- lich mit und erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht nach G.2.10 belehrt haben.
Wirksamkeitsvoraussetzung. Diese Vereinbarung wird wirksam mit Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg. Gleichzeitig wird der zwischen dem Abwasserverband Oberes Ferndorftal und dem Kreis Siegen am 10./16. Mai 1978 geschlossene Vertrag gegenstandslos.
Wirksamkeitsvoraussetzung. 1. Vor der Nutzung ist eine einvernehmliche Absprache zwischen dem Nutzer und dem Objektverantwortlichen erforderlich. Die Festlegungen der Absprache werden Bestandteil des Vertrages und sind vom Nutzer und Objektverantwortlichen zu unterzeichnen und dem Vertrag beizufügen.
Wirksamkeitsvoraussetzung. Die nach N.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich mit und erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und Sie schriftlich über Ihr Kündigungs- recht nach G.2.10 informiert haben. Es besteht - ohne Rücksicht auf die übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungs- schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendba- ren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Ver- einigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Wirksamkeitsvoraussetzung. Die nach §11 Nr. 1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich mit und erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht nach §6 Nr. 2.8 belehrt haben.
Wirksamkeitsvoraussetzung. Die nach N.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich mit und erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und Sie schriftlich über Ihr Kündigungs- recht nach G.2.10 informiert haben. Es besteht – ohne Rücksicht auf die übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungs- 44 Kalenderjahre SF 44 16 17 43 Kalenderjahre SF 43 16 17 42 Kalenderjahre SF 42 16 18 41 Kalenderjahre SF 41 17 18 40 Kalenderjahre SF 40 17 18 39 Kalenderjahre SF 39 17 18 38 Kalenderjahre SF 38 17 19 37 Kalenderjahre SF 37 18 19 36 Kalenderjahre SF 36 18 19 35 Kalenderjahre SF 35 18 19 34 Kalenderjahre SF 34 18 20 33 Kalenderjahre SF 33 19 20 32 Kalenderjahre SF 32 19 20 31 Kalenderjahre SF 31 19 21 30 Kalenderjahre SF 30 20 21 29 Kalenderjahre SF 29 20 21 28 Kalenderjahre SF 28 20 22 27 Kalenderjahre SF 27 21 22 26 Kalenderjahre SF 26 21 23 25 Kalenderjahre SF 25 22 23 24 Kalenderjahre SF 24 22 23 23 Kalenderjahre SF 23 23 24 22 Kalenderjahre SF 22 23 24 21 Kalenderjahre SF 21 24 25 20 Kalenderjahre SF 20 24 25 19 Kalenderjahre SF 19 25 26 18 Kalenderjahre SF 18 26 27 17 Kalenderjahre SF 17 26 27 16 Kalenderjahre SF 16 27 28 15 Kalenderjahre SF 15 28 29 14 Kalenderjahre SF 14 29 29 13 Kalenderjahre SF 13 30 30 12 Kalenderjahre SF 12 31 31 11 Kalenderjahre SF 11 32 32 10 Kalenderjahre SF 10 33 33 9 Kalenderjahre SF 9 35 33 8 Kalenderjahre SF 8 36 35 7 Kalenderjahre SF 7 38 36 6 Kalenderjahre SF 6 40 37 5 Kalenderjahre SF 5 42 38 4 Kalenderjahre SF 4 44 39 3 Kalenderjahre SF 3 46 41 2 Kalenderjahre SF 2 49 42 1 Kalenderjahr SF 1 53 44 - SF 1/2 66 49 - 0 86 55 - M 98 63 Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Telefon 0000 0000-0 Bitte beachten Sie, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendba- ren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Ver- einigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. aus K...
Wirksamkeitsvoraussetzung. Die nach M.1 zulässigen Änderungen teilen wir Ihnen schriftlich mit und erläutern sie. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht nach G.2.10 belehrt haben. SF 21 SF 10 SF 3 SF ½ M SF 20 SF 10 SF 3 SF ½ M SF 19 SF 9 SF 3 SF ½ M SF 18 SF 9 SF 2 0 M SF 17 SF 8 SF 2 0 M SF 16 SF 8 SF 2 0 M SF 15 SF 7 SF 1 0 M SF 14 SF 6 SF 1 0 M SF 13 SF 6 SF 1 0 M SF 12 SF 5 SF 1 0 M SF 11 SF 5 SF 1 0 M SF 10 SF 4 SF ½ M M SF 9 SF 3 SF ½ M M SF 8 SF 3 SF ½ M M SF 7 SF 2 SF ½ M M SF 6 SF 2 S M M SF 5 SF 1 S M M SF 4 SF 1 0 M M SF 3 SF 1 0 M M SF 2 SF ½ 0 M M SF 1 SF ½ 0 M M SF ½ 0 M M M S 0 M M M 0 M M M M M M M M M Dauer des schadenfreien ununterbrochenen Verlaufs Kfz- Haftpflicht Vollkasko Kalenderjahre SF-Klasse Prämiensatz in % 35 und mehr SF 35 20 20 34 SF 34 21 21 33 SF 33 21 22 32 SF 32 22 22 31 SF 31 22 22 30 SF 30 22 23 29 SF 29 23 23 28 SF 28 23 23 27 SF 27 23 24 26 SF 26 24 24 25 SF 25 24 25 24 SF 24 25 25 23 SF 23 25 25 22 SF 22 26 26 21 SF 21 26 26 20 SF 20 27 27 19 SF 19 27 28 18 SF 18 28 28 17 SF 17 29 29 16 SF 16 30 30 15 SF 15 30 30 14 SF 14 31 31 13 SF 13 32 32 12 SF12 33 33 11 SF 11 35 34 10 SF 10 36 35 9 SF 9 37 37 8 SF 8 39 38 7 SF 7 41 39 6 SF 6 43 41 5 SF 5 45 43 4 SF 4 48 45 3 SF 3 51 47 2 SF 2 55 50 1 SF 1 60 53 - SF ½ 75 56 - S 85 -- - 0 95 60 - M 135 85 aus SF- Klasse 1 Scha- den 2 Schä- den 3 Schä- den 4 und mehr Schäden SF 35 SF 26 SF 16 SF 8 M SF 34 SF 22 SF 12 SF 6 M SF 33 SF 21 SF 12 SF 6 M SF 32 SF 20 SF 12 SF 6 M SF 31 SF 20 SF 11 SF 5 M SF 30 SF 19 SF 11 SF 5 M SF 29 SF 18 SF 10 SF 4 M SF 28 SF 18 SF 10 SF 4 M SF 27 SF 17 SF 9 SF 4 M SF 26 SF 16 SF 9 SF 4 M SF 25 SF 16 SF 8 SF 3 M SF 24 SF 15 SF 8 SF 3 M SF 23 SF 14 SF 7 SF 2 M SF 22 SF 14 SF 7 SF 2 M SF 21 SF 13 SF 6 SF 1 M SF 20 SF 12 SF 6 SF 1 M SF 19 SF 12 SF 5 SF 1 M SF 18 SF 11 SF 5 SF 1 M SF 17 SF 10 SF 5 SF 1 M SF 16 SF 10 SF 4 SF ½ M SF 15 SF 9 SF 4 SF ½ M SF 14 SF 8 SF 3 0 M SF 13 SF 7 SF 3 0 M SF 12 SF 7 SF 2 M M SF 11 SF 6 SF 1 M M SF 10 SF 5 SF 1 M M SF 9 SF 5 SF ½ M M SF 8 SF 4 SF ½ M M SF 7 SF 3 0 M M SF 6 SF 2 0 M M SF 5 SF 2 0 M M SF 4 SF 1 0 M M SF 3 SF ½ 0 M M SF 2 0 M M M SF 1 0 M M M SF ½ 0 M M M 0 M M M M M M M M M

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.