Trikes. Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm und/oder einer bauartbedingten Höchst- geschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Quads sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit einer maximalen Leermasse von 400 kg (550 kg für Fahrzeuge zur Güterbeförderung) und mit einer maximalen Motornenn- leistung von 15 kW.
Trikes. Trikes sind vom Kraftrad abgeleitete Dreiradfahrzeuge.
Trikes. Trikes sind alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.
Trikes. Trikes im Sinne des Tarifs sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (WKZ 030), sofern sie nicht als Pkw (WKZ 112) zugelassen sind.
Trikes. Trikes sind dreirädrige Krafträder mit einer einspurigen Achse vorn und einer zweitspurigen Achse hinten, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen.
Trikes. Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h, die ein amtliches Kennzeichen füh- ren müssen
Trikes. 6. Quads
Trikes. Trikes sind - unabhängig von ihrer bei der Zulassung fest- gestellten Fahrzeugart - dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Karosserie (ohne Dach, ohne Türen), mit einer betriebs- bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Trikes. B FZ 1 (01.08.2020) 3002AVF025 D F1P355 X Trikes sind – unabhängig von ihrer bei der Zulassung festgestellten Fahrzeugart – dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Karosserie (ohne Dach, ohne Türen), mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindig keit von mehr als 45 km/h. Quads sind – unabhängig von ihrer bei der Zulassung festgestellten Fahrzeugart – vierrädrige Kraftfahrzeuge, deren Bauweise einem Kraftrad ähnlich ist (ohne Dach, ohne Türen). Sie weisen eine be triebsbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h auf und werden nicht in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt.
Trikes. Trikes sind vom Pkw abgeleitete Dreiradfahrzeuge. Sie sind für die An- wendung der AKB den Krafträdern gleichgestellt.