Abwerbungsverbot Musterklauseln

Abwerbungsverbot. 15.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beschäftigte der CellCore GmbH, welche bei der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber eingesetzt werden bzw. wurden („Arbeitnehmer“), während sowie bis zwei Jahre nach Beendigung der jeweiligen Leistungserbringung, weder direkt noch indirekt:
Abwerbungsverbot. 20.1 Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer der mit Eurofit bestehenden Vertragsbeziehungen und auch noch bis zwölf Monate nach Vertragsbeendigung keine wie immer gearteten direkten oder indirekten Aktivitäten zu entfalten, die zu einer Abwerbung von Mitarbeitern von Eurofit führen. Der Begriff „Abwerbung“ ist weit auszulegen und umfasst sämtliche Konstellationen, bei welchen der betreffende Mitarbeiter selbst oder über Dritte, mittelbar oder unmittelbar auf welcher Rechtsgrundlage auch immer Dienstleistungen für den Kunden, Mutter-, Tochter- oder Schwesterngesellschaften und/oder für Gesellschafter des Kunden, unabhängig vom Grad der jeweiligen Beteiligung, erbringt.
Abwerbungsverbot. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung aller Vertragsverhältnisse mit TLS keine Mitarbeiter von TLS abzuwerben oder ohne Zustimmung von TLS anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, an TLS eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 120.000 pro Einzelfall zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt TLS unbenommen. TLS behält sich vor, die Höhe des Schadens auf Kosten des Kunden von einem Gericht festlegen zu lassen.
Abwerbungsverbot. 12.1 Der AG verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter vom Auftragnehmer abzuwerben oder ohne Zustimmung vom AN anzustellen.
Abwerbungsverbot. Der Kunde ist sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit mit der Newman GmbH als auch ein Jahr nach ihrer Beendigung nicht berechtigt, Mitarbeiter abzuwerben oder ohne Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der betreffende Kunde an die Newman GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des Bruttojahresgehalt + Arbeitgeberanteile der zuletzt an diesen Mitarbeiter von der Newman GmbH gezahlten Bruttojahresgehalt + Arbeitnehmeranteile zu zahlen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
Abwerbungsverbot. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von SICOR IT abzuwerben oder ohne Zustimmung von SICOR IT anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von SICOR IT der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
Abwerbungsverbot. Der Partner wird für den Zeitraum, in dem er zu INNEO in vertraglichen Beziehungen steht und für ein Jahr nach deren Ende, nicht ohne Zustimmung von INNEO Mitarbeiter von INNEO weder in einem Arbeitsverhältnis noch als freie Mitarbeiter beschäftigen.
Abwerbungsverbot. Unsere Kunden sind sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit mit uns als auch ein Jahr nach ihrer Beendigung nicht berechtigt, unsere Mitarbeiter abzuwerben oder ohne unsere Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der betreffende Kunde an uns eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Betrages der von uns zuletzt an diesen Mitarbeiter von uns ge- zahlten Nettovergütung zu zahlen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
Abwerbungsverbot. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeit- raum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Lemundo abzuwerben oder ohne Zustimmung von Lemundo anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen. Im Streitfall ist diese Vertragsstrafe vom zuständigen Gericht zu überprüfen.
Abwerbungsverbot. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeiter der Agentur abzuwerben oder ohne Zustimmung der Agentur anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der Agentur der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.