Adoptionsurlaub. 1Mitarbeitende haben nach der Adoption eines Kindes Anspruch auf bezahlten Urlaub von zwei Wochen sowie auf unbezahlten Urlaub von vier Wochen. Der Urlaub ist innerhalb eines Jahres nach der Adoption des Kindes zu beziehen. 2Stehen beide Elternteile gestützt auf diesen GAV in einem Arbeitsver- hältnis zur Arbeitgeberin, haben beide Anspruch auf die Urlaube gemäss Abs. 1.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Adoptionsurlaub. 1Mitarbeitende 1 Mitarbeitende haben nach der Adoption eines Kindes Anspruch auf bezahlten Urlaub von zwei Wochen sowie auf unbezahlten Urlaub von vier Wochen. Der Urlaub ist innerhalb eines Jahres nach der Adoption des Kindes zu beziehen. 2Stehen beide Elternteile gestützt auf diesen GAV in einem Arbeitsver- hältnis zur Arbeitgeberin, haben beide Anspruch auf die Urlaube gemäss Abs. 1.
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