ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE Musterklauseln

ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE. Der Anleger kann sich mit Fragen zu den von CONCEDUS vermittelten Finanzinstrumenten unmittelbar per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief an CONCEDUS wenden. Die Sprachen, in denen der Anleger mit CONCEDUS kommuniziert und Dokumente sowie andere Informationen von CONCEDUS erhalten kann, sind Deutsch und Englisch. Die Adresse und Kontaktdaten von CONCEDUS lauten wie folgt: CONCEDUS GmbH Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxx Telefon: +00 (0000) 000 000-0 (allgemeine Fragen) Telefon: + 00 (0000) 000 000-0 (Fragen zu Kapitalanlagen und Aufträgen) E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xxx Homepage: xxxxx://xxxxxxxx.xxx Für telefonische Anfragen zu Aufträgen ist ausschließlich folgende Nummer zu verwenden: + 00 (0000) 000 000-0. CONCEDUS ist gesetzlich verpflichtet, die elektronische und telefonische Kommunikation, soweit diese Kundenaufträge betrifft, aufzuzeichnen. Der Anleger wird über den Eingang einer ggf. erforderlichen Beschwerde schriftlich informiert. Hat der Anleger mit CONCEDUS einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Information auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem Anleger ermöglicht, die Information auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern. Bestätigungen und Bescheinigungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Eigene Berichte erstattet CONCEDUS in einer der genannten Sprachen nach Wunsch des Anlegers.
ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE. Der institutionelle Kunde kann sich mit Fragen zu den von CONCEDUS Digital Assets angebotenen Finanzdienstleistungen unmittelbar per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief an CONCEDUS Digital Assets wenden. Die Sprachen, in denen die institutionellen Kunden mit CONCEDUS Digital Assets kommunizieren und Dokumente sowie andere Informationen von CONCEDUS Digital Assets erhalten können, sind Deutsch und Englisch. Die Adresse und Kontaktdaten von CONCEDUS Digital Assets lauten wie folgt: CONCEDUS Digital Assets GmbH Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxx Telefon: +00 (000) 0000-0000 (allgemeine Fragen) E-Mail: xxxx@xxx.xxxx Homepage: xxxxx://xxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxx.xxx Der institutionelle Kunde wird über den Eingang einer ggf. erforderlichen Beschwerde schriftlich informiert. Hat der institutionelle Kunde mit CONCEDUS Digital Assets einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Information auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem institutionellen Kunden ermöglicht, die Information auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern. Bestätigungen und Bescheinigungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Eigene Berichte erstattet CONCEDUS Digital Assets in einer der genannten Sprachen nach Wunsch der einzelnen institutionellen Kunden. 1. Alle für die Vertragsbeziehungen wesentlichen Tatsachen und deren Änderungen hat der institutionelle Kunde CONCEDUS Digital Assets unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Tatsachen sind insbesondere die Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail- Adresse) oder steuerliche Ansässigkeit (insbesondere FATCA-Status). Der institutionelle Kunde ist verpflichtet, die per E-Mail erhaltenen Nachrichten regelmäßig zu überprüfen. 2. Der institutionelle Kunde ist verpflichtet, alles ihm Mögliche zu tun, um eine schnelle Bearbeitung ihres Auftrags zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere die vollständige und rechtzeitige Übermittlung von Anträgen, Beitrittserklärungen sowie der sonstigen Erklärungen, die für den Erwerb von Finanzinstrumente erforderlich sind. 3. Soweit der institutionelle Kunde nach Aufforderung von CONCEDUS Digital Assets die für den Erwerb von Finanzinstrumenten erforderlichen Informationen (z.B. Nachweise über Vertretungsberechtigungen, Legal Entity Identifier für bestimmte Finanzmarktteilnehmer) nicht oder nicht in der erforderlichen Form zur Verfügung stellt, ist CONCEDUS Digital Assets berechtigt, Anträge auf den Erwerb von Finanzinstrumenten nicht anzunehmen. CONCEDUS Digital Assets wird den...
ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE. 2.1 Der/Die Anleger/-in kann sich mit seinen Fragen zu den vom Institut vermittelten und in den beratenen Finanzinstrumenten unmittelbar per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief an das Institut wenden. Gleiches gilt für das Institut. Die Sprachen, in denen der/die Anleger/-in mit dem Institut kommunizieren und Dokumente so- wie andere Informationen von dem Institut erhalten kann, sind Deutsch und Eng- lisch. Die Adresse und Kontaktdaten des Institutes lauten wie folgt: Effecta GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Telefon: +00 (0000) 000 000-0, Fax: +00 (0000) 000 000-0 E-Mail: xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxx-xxxx.xx Der/die Anleger/-in wird über den Eingang einer ggf. erforderlichen Beschwerde schriftlich informiert. Hat der/die Anleger/-in mit dem Institut einen elektroni- schen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Information auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem/der Anleger/-in ermöglicht, die Information auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern. Der/die Anleger/-in hat weiterhin zu beachten, dass alle seine Aufträge über den Vermittler im Original und unterzeichnet beim Institut einzureichen sind. 2.2 Aufträge sind grundsätzlich über den Vermittler im Original und unterzeichnet beim Institut einzureichen. Konto- und Depotauszüge sind in deutscher Sprache abgefasst. Eigene Berichte erstattet das Institut in einer der genannten Spra- chen nach Wunsch des/der Anlegers/-in.

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  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Frankfurter Wertpapierbörse Börse Stuttgart Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2019 jeweils für das am 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. September 2020 geendeten Zeitraum entnommen sind: Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD, ausgenommenJahr endendJahr endend9-Monatszeit- 9-Monatszeit- Beträge betreffend Aktien) am 00.xx 00.xxxx endendraum endend Dezember Dezember am 00.xx 30. 2019 (geprüft) 2018 (geprüft) September September 2020 2019 (ungeprüft) (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Netto Zinsüberschuss 4.362 3.767 3.341 3.297 Kommissionen und Gebühren 2.988 3.199 2.699 2.301 Vorsorge für Kreditausfälle 1.065 674 2.805 729 Gesamt netto Einkünfte 36.546 36.616 32.819 26.591 Ergebnis vor Steuern 10.583 12.481 6.938 8.262 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der7.897 9.860 4.553 6.173 Stammaktien Gewinn pro Stammktie (basic) 21,18 25,53 12,71 16,43 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken Markt- und Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Geschäftsaktivitäten und Branchenrisiken, operationelle Risiken und rechtliche, regulatorische und Reputationsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Im Fall des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses verfallen die Faktor Zertifikate und der Wertpapierinhaber erleidet gegebenenfalls einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Faktor Zertifikate sind nur für sehr erfahrene Anleger mit einem sehr kurzen Anlagehorizont geeignet, die die mit Faktor Zertifikaten verbundenen Risiken bewusst eingehen. • Sofern ein Stop-Loss Ereignis eintritt, sehen die Xxxxxx Xxxxxxxxxxx eine untertägige Anpassung vor, die zu einer sofortigen Realisierung der erlittenen Verluste führt. • Der Basispreis wird regelmäßig angepasst, wobei sich die Anpassung negativ auf den Wert der Faktor Zertifikate auswirken kann. Anleger sollten beachten, dass sogar Seitwärtsbewegungen des Basiswerts (d.h. der Kurs des Basiswerts steigt und fällt abwechselnd) zu Kursverlusten führen können. Der Verlust ist umso größer, je höher der Hebel ist, je schwankungsintensiver die Seitwärtsbewegung vonstatten geht und je länger die Haltedauer im Hinblick auf die Faktor Zertifikate ist. • Der Wertpapierinhaber trägt das Risiko starker Preisschwankungen der Faktor Zertifikate, wobei insbesondere der Hebeleffekt als risikoerhöhendes Merkmal von Faktor Zertifikaten zu berücksichtigen ist. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. (in Millionen USD) Zum 31. Dezember2019 (geprüft) Zum 31. Dezember2018 (geprüft) Zum 30. September2020(ungeprüft) Summe der Aktiva 992.968 931.796 1.132.059 Unbesicherte Finanzverbindlichkeitenohne nachrangigeFinanzverbindlichkeiten 240.346 249.488 246.977 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 15.017 15.163 14.987 Forderungen an Kunden und sonstige 74.605 72.455 111.181 Verbindlichkeiten gegenüber Kundenund sonstigen 174.817 180.235 187.357 Gesamtverbindlichkeiten undEigenkapital der Anteilsinhaber 992.968 931.796 1.132.059 Harte Kernkapitalquote (CET1) 9,5 8,3 9,5 Gesamtkapitalquote 13,0 11,8 13,0 Verschuldungsquote (Tier 1) 4,0 4,0 4,0 • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.