ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE Musterklauseln

ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE. Der Anleger kann sich mit Fragen zu den von CONCEDUS vermittelten Finanzinstrumenten unmittelbar per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief an CONCEDUS wenden. Die Sprachen, in denen der Anleger mit CONCEDUS kommuniziert und Dokumente sowie andere Informationen von CONCEDUS erhalten kann, sind Deutsch und Englisch. Die Adresse und Kontaktdaten von CONCEDUS lauten wie folgt: CONCEDUS GmbH Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxx Telefon: +00 (0000) 000 000-0 (allgemeine Fragen) Telefon: + 00 (0000) 000 000-0 (Fragen zu Kapitalanlagen und Aufträgen) E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xxx Homepage: xxxxx://xxxxxxxx.xxx Für telefonische Anfragen zu Aufträgen ist ausschließlich folgende Nummer zu verwenden: + 00 (0000) 000 000-0. CONCEDUS ist gesetzlich verpflichtet, die elektronische und telefonische Kommunikation, soweit diese Kundenaufträge betrifft, aufzuzeichnen. Der Anleger wird über den Eingang einer ggf. erforderlichen Beschwerde schriftlich informiert. Hat der Anleger mit CONCEDUS einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Information auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem Anleger ermöglicht, die Information auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern. Bestätigungen und Bescheinigungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Eigene Berichte erstattet CONCEDUS in einer der genannten Sprachen nach Wunsch des Anlegers.
ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE. Der institutionelle Kunde kann sich mit Fragen zu den von CONCEDUS Digital Assets angebotenen Finanzdienstleistungen unmittelbar per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief an CONCEDUS Digital Assets wenden. Die Sprachen, in denen die institutionellen Kunden mit CONCEDUS Digital Assets kommunizieren und Dokumente sowie andere Informationen von CONCEDUS Digital Assets erhalten können, sind Deutsch und Englisch. Die Adresse und Kontaktdaten von CONCEDUS Digital Assets lauten wie folgt: CONCEDUS Digital Assets GmbH Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxx Telefon: +00 (000) 0000-0000 (allgemeine Fragen) E-Mail: xxxx@xxx.xxxx Homepage: xxxxx://xxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxx.xxx Der institutionelle Kunde wird über den Eingang einer ggf. erforderlichen Beschwerde schriftlich informiert. Hat der institutionelle Kunde mit CONCEDUS Digital Assets einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Information auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem institutionellen Kunden ermöglicht, die Information auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern. Bestätigungen und Bescheinigungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Eigene Berichte erstattet CONCEDUS Digital Assets in einer der genannten Sprachen nach Wunsch der einzelnen institutionellen Kunden. 1. Alle für die Vertragsbeziehungen wesentlichen Tatsachen und deren Änderungen hat der institutionelle Kunde CONCEDUS Digital Assets unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Tatsachen sind insbesondere die Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail- Adresse) oder steuerliche Ansässigkeit (insbesondere FATCA-Status). Der institutionelle Kunde ist verpflichtet, die per E-Mail erhaltenen Nachrichten regelmäßig zu überprüfen. 2. Der institutionelle Kunde ist verpflichtet, alles ihm Mögliche zu tun, um eine schnelle Bearbeitung ihres Auftrags zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere die vollständige und rechtzeitige Übermittlung von Anträgen, Beitrittserklärungen sowie der sonstigen Erklärungen, die für den Erwerb von Finanzinstrumente erforderlich sind. 3. Soweit der institutionelle Kunde nach Aufforderung von CONCEDUS Digital Assets die für den Erwerb von Finanzinstrumenten erforderlichen Informationen (z.B. Nachweise über Vertretungsberechtigungen, Legal Entity Identifier für bestimmte Finanzmarktteilnehmer) nicht oder nicht in der erforderlichen Form zur Verfügung stellt, ist CONCEDUS Digital Assets berechtigt, Anträge auf den Erwerb von Finanzinstrumenten nicht anzunehmen. CONCEDUS Digital Assets wird den...
ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE. 2.1 Der/Die Anleger/-in kann sich mit seinen Fragen zu den vom Institut vermittelten und in den beratenen Finanzinstrumenten unmittelbar per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief an das Institut wenden. Gleiches gilt für das Institut. Die Sprachen, in denen der/die Anleger/-in mit dem Institut kommunizieren und Dokumente so- wie andere Informationen von dem Institut erhalten kann, sind Deutsch und Eng- lisch. Die Adresse und Kontaktdaten des Institutes lauten wie folgt: Effecta GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Telefon: +00 (0000) 000 000-0, Fax: +00 (0000) 000 000-0 E-Mail: xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxx-xxxx.xx Der/die Anleger/-in wird über den Eingang einer ggf. erforderlichen Beschwerde schriftlich informiert. Hat der/die Anleger/-in mit dem Institut einen elektroni- schen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Information auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem/der Anleger/-in ermöglicht, die Information auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern. Der/die Anleger/-in hat weiterhin zu beachten, dass alle seine Aufträge über den Vermittler im Original und unterzeichnet beim Institut einzureichen sind. 2.2 Aufträge sind grundsätzlich über den Vermittler im Original und unterzeichnet beim Institut einzureichen. Konto- und Depotauszüge sind in deutscher Sprache abgefasst. Eigene Berichte erstattet das Institut in einer der genannten Spra- chen nach Wunsch des/der Anlegers/-in.

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  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.