ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE Musterklauseln

ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE. Der Anleger kann sich mit Fragen zu den von CONCEDUS vermittelten Finanzinstrumenten unmittelbar per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief an CONCEDUS wenden. Die Sprachen, in denen der Anleger mit CONCEDUS kommuniziert und Dokumente sowie andere Informationen von CONCEDUS erhalten kann, sind Deutsch und Englisch. Die Adresse und Kontaktdaten von CONCEDUS lauten wie folgt: CONCEDUS GmbH Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxx Telefon: +00 (0000) 000 000-0 (allgemeine Fragen) Telefon: + 00 (0000) 000 000-0 (Fragen zu Kapitalanlagen und Aufträgen) E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xxx Homepage: xxxxx://xxxxxxxx.xxx Für telefonische Anfragen zu Aufträgen ist ausschließlich folgende Nummer zu verwenden: + 00 (0000) 000 000-0. CONCEDUS ist gesetzlich verpflichtet, die elektronische und telefonische Kommunikation, soweit diese Kundenaufträge betrifft, aufzuzeichnen. Der Anleger wird über den Eingang einer ggf. erforderlichen Beschwerde schriftlich informiert. Hat der Anleger mit CONCEDUS einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Information auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem Anleger ermöglicht, die Information auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern. Bestätigungen und Bescheinigungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Eigene Berichte erstattet CONCEDUS in einer der genannten Sprachen nach Wunsch des Anlegers.
ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE. Der institutionelle Kunde kann sich mit Fragen zu den von CONCEDUS Digital Assets angebotenen Finanzdienstleistungen unmittelbar per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief an CONCEDUS Digital Assets wenden. Die Sprachen, in denen die institutionellen Kunden mit CONCEDUS Digital Assets kommunizieren und Dokumente sowie andere Informationen von CONCEDUS Digital Assets erhalten können, sind Deutsch und Englisch. Die Adresse und Kontaktdaten von CONCEDUS Digital Assets lauten wie folgt: CONCEDUS Digital Assets GmbH Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxx Telefon: +00 (000) 0000-0000 (allgemeine Fragen) E-Mail: xxxx@xxx.xxxx Homepage: xxxxx://xxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxx.xxx Der institutionelle Kunde wird über den Eingang einer ggf. erforderlichen Beschwerde schriftlich informiert. Hat der institutionelle Kunde mit CONCEDUS Digital Assets einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Information auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem institutionellen Kunden ermöglicht, die Information auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern. Bestätigungen und Bescheinigungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Eigene Berichte erstattet CONCEDUS Digital Assets in einer der genannten Sprachen nach Wunsch der einzelnen institutionellen Kunden.
ADRESSEN, KONTAKTMÖGLICHKEITEN, KOMMUNIKATIONSSPRACHE. 2.1 Der/Die Anleger/-in kann sich mit seinen Fragen zu den vom Institut vermittelten und in den beratenen Finanzinstrumenten unmittelbar per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief an das Institut wenden. Gleiches gilt für das Institut. Die Sprachen, in denen der/die Anleger/-in mit dem Institut kommunizieren und Dokumente so- wie andere Informationen von dem Institut erhalten kann, sind Deutsch und Eng- lisch. Die Adresse und Kontaktdaten des Institutes lauten wie folgt: Effecta GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Telefon: +00 (0000) 000 000-0, Fax: +00 (0000) 000 000-0 E-Mail: xxxx@xxxxxxx-xxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxx-xxxx.xx Der/die Anleger/-in wird über den Eingang einer ggf. erforderlichen Beschwerde schriftlich informiert. Hat der/die Anleger/-in mit dem Institut einen elektroni- schen Kommunikationsweg vereinbart, kann die Information auch auf diesem Wege mitgeteilt werden, sofern die Art der Übermittlung es dem/der Anleger/-in ermöglicht, die Information auszudrucken oder in lesbarer Form zu speichern. Der/die Anleger/-in hat weiterhin zu beachten, dass alle seine Aufträge über den Vermittler im Original und unterzeichnet beim Institut einzureichen sind.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.