Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften Musterklauseln

Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften. Gibt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds Wertpapiere in Pension, so muss sie sich gegen den Ausfall des Vertragspartners ausreichende Sicherheiten stellen lassen. Bei einem Ausfall des Vertragspartners während der Laufzeit des Pensionsgeschäfts hat die Gesellschaft ein Verwertungsrecht hinsichtlich der gestellten Sicherheiten. Ein Verlustrisiko für den Fonds kann daraus folgen, dass die gestellten Sicherheiten etwa wegen steigender Kurse der in Pension gegebenen Wertpapiere nicht mehr ausreichen, um den Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft der vollen Höhe nach abzudecken.
Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften. Gibt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds Wertpapiere in Pension, so muss sie sich gegen den Ausfall des Vertragspart- ners ausreichende Sicherheiten stellen lassen. Bei einem Ausfall des Vertragspartners während der Laufzeit des Pen- sionsgeschäfts hat die Gesellschaft ein Verwertungsrecht hin- sichtlich der gestellten Sicherheiten. Ein Verlustrisiko für den Fonds kann daraus folgen, dass die gestellten Sicherheiten wegen steigender Kurse der in Pension gegebenen Wertpapie- re nicht mehr ausreichen, um den Rückübertragungsan- spruch der Gesellschaft der vollen Höhe nach abzudecken. Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein Darle- hen über Wertpapiere, so muss sie sich gegen den Ausfall des Vertragspartners ausreichende Sicherheiten gewähren las- sen. Der Umfang der Sicherheitsleistung entspricht mindes- tens dem Kurswert der als Wertpapier-Darlehen übertra- genen Wertpapiere. Der Darlehensnehmer hat weitere Sicherheiten zu stellen, wenn der Wert der als Darlehen ge- währten Wertpapiere steigt, die Qualität der gestellten Si- cherheiten abnimmt oder eine Verschlechterung seiner wirt- schaftlichen Verhältnisse eintritt und die bereits gestellten Sicherheiten nicht ausreichen. Kann der Darlehensnehmer dieser Nachschusspflicht nicht nachkommen, so besteht das Risiko, dass der Rückübertragungsanspruch bei Ausfall des Vertragspartners nicht vollumfänglich abgesichert ist. Wer- den die Sicherheiten bei einer anderen Einrichtung als der Verwahrstelle des Fonds verwahrt, besteht zudem das Risiko, dass diese bei Ausfall des Entleihers gegebenenfalls nicht so- fort bzw. nicht in vollem Umfang verwertet werden können.
Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften. Da für das Sondervermögen keine Wertpapier-Pensi- onsgeschäfte abgeschlossen werden dürfen, bestehen insoweit bei diesem Sondervermögen keine Adressen- ausfallrisiken.