Aktualisierung der Datei der Beschäftigungsbetriebe. Werden nachfolgende Änderungen von Arbeitgebern im BNS der BA bekannt, erfolgt eine Aktualisierung der Datei der Beschäftigungsbetriebe: - Eröffnung eines weiteren Beschäftigungsbetriebes, - Verlegung eines Beschäftigungsbetriebes, - Änderung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder des Betriebszweckes, - Änderung von Bezeichnung oder Anschrift (einschließlich Straßenbezeichnung und Hausnummer) des Beschäftigungsbetriebes, - Meldung oder Änderung einer vom Beschäftigungsbetrieb abweichenden Korres- pondenzanschrift, - festgestellte Mehrfacherfassung eines Beschäftigungsbetriebes beziehungsweise irrtümliche Zuteilung einer Betriebsnummer, - Aufgabe des Beschäftigungsbetriebes (sofern nicht saisonbedingt), - Wiedereröffnung eines Beschäftigungsbetriebes, - Änderung des Ansprechpartners im Meldeverfahren beziehungsweise seiner Kon- taktdaten.
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