Common use of Aktualisierung der Datei der Beschäftigungsbetriebe Clause in Contracts

Aktualisierung der Datei der Beschäftigungsbetriebe. Die BA unterzieht die geänderten Betrieblichen Angaben, die per DSBD übermittelt werden, einer Eingangskontrolle und speichert sie in der Datei der Beschäftigungsbetriebe. Die BA übermittelt die geänderten Angaben per Datensatz Betriebsdaten (DSBT) an die Annahmestellen der Einzugsstellen und an die DSRV. Arbeitgeber erhalten auf Antrag eine gesonderte Absendernummer, sofern mit nur einer Absendernummer Meldungen systemseitig getrennt übermittelt und empfangen werden sollen. Die Trennung erfolgt entweder innerhalb eines Entgeltabrechnungsprogramms (Entgeltabrechnung für einen Arbeitgeber erfolgt an unterschiedlichen Orten) oder durch die Verwendung von zwei unterschiedlichen Entgeltabrechnungsprogrammen. In beiden Varianten wird/werden die getrennte(n) Abrechnung(en) unter Angabe der gesonderten Absendernummer(n) übermittelt. Sofern ein Abrechnungsdienstleister mit der Übermittlung der Meldungen beauftragt wird, ist grundsätzlich keine gesonderte Absendernummer erforderlich, da dieser die Meldungen mit seiner eigenen Absendernummer übermittelt. Die gesonderte Absendernummer nach § 18n Abs. 2 SGB IV wird ausschließlich zum Zweck der Adressierung von Meldungen in den Feldern Absendernummer, Empfängernummer und Absendernummer-Ersteller (im Datensatz Kommunikation) verwendet. Die elektronische Beantragung der gesonderten Abrechnungsnummer kann über ein sys- temgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine systemgeprüfte maschinelle Ausfüllhilfe vorgenommen werden. Im Anschluss ist mit der zugeteilten gesonderten Absendernummer ein kostenpflichtiges Zertifikat beim Trustcenter der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zu beantragen. In den Fällen, in denen ein Bergbau- oder Seebetrieb eine gesonderte Absendernummer für die getrennte Übermittlung von Meldungen benötigt, wird keine gesonderte Absendernummer durch das Trustcenter der ITSG vergeben, sondern die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergibt eine/mehrere zusätzliche Betriebsnummer(n). Die gesonderte Absendernummer ist ein achtstelliger alphanumerischer Wert. Sie beginnt mit einem A gefolgt von 7 Ziffern, wobei die letzte Stelle als Prüfziffer für die Stellen 2 bis 6 dient. Die Prüfziffer wird dabei wie folgt gebildet: - Die Ziffern der gesonderten Absendernummer (Stellen 2 bis 7) werden an der zweiten Stelle beginnend mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2 multipliziert. - Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. - Die Quersummen werden addiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der gesonderten Absendernummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig. Zum 01.01.2023 werden in der Unfallversicherung die bestehenden Mitgliedsnummern durch eine einheitliche Unternehmernummer ersetzt. In der UV-Jahresmeldung ist für den Meldezeitraum ab dem 01.01.2023 die Unternehmensnummer (UNRS) zu verwenden. Die neue Unternehmensnummer besteht aus 15 Ziffern. Sie enthält die zwölfstellige Unternehmernummer und das dreistellige Unternehmenskennzeichen im zentralen Unternehmerverzeichnis bei der DGUV und verbindet die Einträge der Unternehmer mit ihren Unternehmen. An der zwölften Stelle ist eine Prüfziffer eingebunden; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Unternehmensnummer wird wie folgt gebildet: - Die Ziffern der Unternehmensnummer (Stellen 1 bis 11) werden - an der ersten Stelle beginnend - mit den Faktoren 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4 multipliziert. - Die einzelnen Produkte werden aufsummiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest wird von 10 subtrahiert, das ist die Prüfziffer. - Für den Fall, dass dabei 10 bleibt ist die Prüfziffer 0.

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Aktualisierung der Datei der Beschäftigungsbetriebe. Die BA unterzieht die geänderten Betrieblichen Angaben, die per DSBD übermittelt werden, einer Eingangskontrolle und speichert sie in der Datei der Beschäftigungsbetriebe. Die BA übermittelt die geänderten Angaben per Datensatz Betriebsdaten (DSBT) an die Annahmestellen Annahme- stellen der Einzugsstellen und an die DSRV. Arbeitgeber erhalten auf Antrag eine gesonderte Absendernummer, sofern mit nur einer Absendernummer Ab- sendernummer Meldungen systemseitig getrennt übermittelt und empfangen werden sollen. Die Trennung erfolgt entweder innerhalb eines Entgeltabrechnungsprogramms (Entgeltabrechnung Entgeltab- rechnung für einen Arbeitgeber erfolgt an unterschiedlichen Orten) oder durch die Verwendung Verwen- dung von zwei unterschiedlichen Entgeltabrechnungsprogrammen. In beiden Varianten wird/werden die getrennte(n) Abrechnung(en) unter Angabe der gesonderten Absendernummer(nAbsendernum- mer(n) übermittelt. Sofern ein Abrechnungsdienstleister mit der Übermittlung der Meldungen beauftragt wird, ist grundsätzlich keine gesonderte Absendernummer erforderlich, da dieser die Meldungen mit seiner eigenen Absendernummer übermittelt. Die gesonderte Absendernummer nach § 18n Abs. 2 SGB IV wird ausschließlich zum Zweck der Adressierung von Meldungen in den Feldern Absendernummer, Empfängernummer und Absendernummer-Ersteller (im Datensatz Kommunikation) verwendet. Die elektronische Beantragung der gesonderten Abrechnungsnummer kann über ein sys- temgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine systemgeprüfte maschinelle Ausfüllhilfe vorgenommen werden. Im Anschluss ist mit der zugeteilten gesonderten Absendernummer Absen- dernummer ein kostenpflichtiges Zertifikat beim Trustcenter der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zu beantragen. In den Fällen, in denen ein Bergbau- oder Seebetrieb eine gesonderte Absendernummer für die getrennte Übermittlung von Meldungen benötigt, wird keine gesonderte Absendernummer Absendernum- mer durch das Trustcenter der ITSG vergeben, sondern die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergibt eine/mehrere zusätzliche Betriebsnummer(n). Die gesonderte Absendernummer ist ein achtstelliger alphanumerischer Wert. Sie beginnt mit einem A gefolgt von 7 Ziffern, wobei die letzte Stelle als Prüfziffer für die Stellen 2 bis 6 dient. Die Prüfziffer wird dabei wie folgt gebildet: - Die Ziffern der gesonderten Absendernummer (Stellen 2 bis 7) werden an der zweiten zwei- ten Stelle beginnend mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2 multipliziert. - Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. - Die Quersummen werden addiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der gesonderten Absendernummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig. Zum 01.01.2023 werden in der Unfallversicherung die bestehenden Mitgliedsnummern durch eine einheitliche Unternehmernummer ersetzt. In der UV-Jahresmeldung ist für den Meldezeitraum ab dem 01.01.2023 die Unternehmensnummer (UNRS) zu verwenden. Die neue Unternehmensnummer besteht aus 15 Ziffern. Sie enthält die zwölfstellige Unternehmernummer und das dreistellige Unternehmenskennzeichen im zentralen Unternehmerverzeichnis bei der DGUV und verbindet die Einträge der Unternehmer mit ihren Unternehmen. An der zwölften Stelle ist eine Prüfziffer eingebunden; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Unternehmensnummer wird wie folgt gebildet: - Die Ziffern der Unternehmensnummer (Stellen 1 bis 11) werden - an der ersten Stelle beginnend - mit den Faktoren 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4 multipliziert. - Die einzelnen Produkte werden aufsummiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest wird von 10 subtrahiert, das ist die Prüfziffer. - Für den Fall, dass dabei 10 bleibt ist die Prüfziffer 0.

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Samples: www.informationsportal.de

Aktualisierung der Datei der Beschäftigungsbetriebe. Die BA unterzieht die geänderten Betrieblichen Angaben, die per DSBD übermittelt werden, einer Eingangskontrolle und speichert sie in der Datei der Beschäftigungsbetriebe. Die BA übermittelt die geänderten Angaben per Datensatz Betriebsdaten (DSBT) an die Annahmestellen Annahme- stellen der Einzugsstellen und an die DSRV. Arbeitgeber erhalten auf Antrag eine gesonderte Absendernummer, sofern mit nur einer Absendernummer Ab- sendernummer Meldungen systemseitig getrennt übermittelt und empfangen werden sollen. Die Trennung erfolgt entweder innerhalb eines Entgeltabrechnungsprogramms (Entgeltabrechnung Entgeltab- rechnung für einen Arbeitgeber erfolgt an unterschiedlichen Orten) oder durch die Verwendung Verwen- dung von zwei unterschiedlichen Entgeltabrechnungsprogrammen. In beiden Varianten wird/werden die getrennte(n) Abrechnung(en) unter Angabe der gesonderten Absendernummer(nAbsender- nummer(n) übermittelt. Sofern ein Abrechnungsdienstleister mit der Übermittlung der Meldungen beauftragt wird, ist grundsätzlich keine gesonderte Absendernummer erforderlich, da dieser die Meldungen mit seiner eigenen Absendernummer übermittelt. Die gesonderte Absendernummer nach § 18n Abs. 2 SGB IV wird ausschließlich zum Zweck der Adressierung von Meldungen in den Feldern Absendernummer, Empfängernummer und Absendernummer-Ersteller (im Datensatz Kommunikation) verwendet. Die elektronische Beantragung der gesonderten Abrechnungsnummer kann über ein sys- temgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine systemgeprüfte maschinelle Ausfüllhilfe vorgenommen werden. Im Anschluss ist mit der zugeteilten gesonderten Absendernummer Absen- dernummer ein kostenpflichtiges Zertifikat beim Trustcenter der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zu beantragen. In den Fällen, in denen ein Bergbau- oder Seebetrieb eine gesonderte Absendernummer für die getrennte Übermittlung von Meldungen benötigt, wird keine gesonderte Absendernummer Absendernum- mer durch das Trustcenter der ITSG vergeben, sondern die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergibt eine/mehrere zusätzliche Betriebsnummer(n). Die gesonderte Absendernummer ist ein achtstelliger alphanumerischer Wert. Sie beginnt mit einem A gefolgt von 7 Ziffern, wobei die letzte Stelle als Prüfziffer für die Stellen 2 bis 6 dient. Die Prüfziffer wird dabei wie folgt gebildet: - Die Ziffern der gesonderten Absendernummer (Stellen 2 bis 7) werden an der zweiten zwei- ten Stelle beginnend mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2 multipliziert. - Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. - Die Quersummen werden addiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der gesonderten Absendernummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig. Zum 01.01.2023 werden in der Unfallversicherung die bestehenden Mitgliedsnummern durch eine einheitliche Unternehmernummer ersetzt. In der UV-Jahresmeldung ist für den Meldezeitraum ab dem 01.01.2023 die Unternehmensnummer (UNRS) zu verwenden. Die neue Unternehmensnummer besteht aus 15 Ziffern. Sie enthält die zwölfstellige Unternehmernummer und das dreistellige Unternehmenskennzeichen im zentralen Unternehmerverzeichnis bei der DGUV und verbindet die Einträge der Unternehmer mit ihren Unternehmen. An der zwölften Stelle ist eine Prüfziffer eingebunden; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Unternehmensnummer wird wie folgt gebildet: - Die Ziffern der Unternehmensnummer (Stellen 1 bis 11) werden - an der ersten Stelle beginnend - mit den Faktoren 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4 multipliziert. - Die einzelnen Produkte werden aufsummiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest wird von 10 subtrahiert, das ist die Prüfziffer. - Für den Fall, dass dabei 10 bleibt ist die Prüfziffer 0.

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Samples: www.inside-partner.de

Aktualisierung der Datei der Beschäftigungsbetriebe. Die Der BNS der BA unterzieht erfasst die geänderten Betrieblichen Angaben, die per DSBD übermittelt werden, einer Eingangskontrolle und speichert sie Änderungsdaten in der Datei der Beschäftigungsbetriebe. Die BA übermittelt die geänderten Angaben per Datensatz Betriebsdaten Beschäftigungsbetriebe und mit der täglichen Datenübermittlung des Betriebsdatensatzes (DSBT) durch die BA an die Annahmestellen An- nahmestellen der Einzugsstellen zuständigen Krankenkassen und an die DSRVDSRV stehen die geänderten Da- ten allen Sozialversicherungsträgern zeitnah zur Verfügung. Arbeitgeber erhalten auf Antrag eine gesonderte Absendernummer, sofern mit nur einer Absendernummer Ab- sendernummer Meldungen systemseitig getrennt übermittelt und empfangen werden sollen. Die Trennung erfolgt entweder innerhalb eines Entgeltabrechnungsprogramms (Entgeltabrechnung Entgeltab- rechnung für einen Arbeitgeber erfolgt an unterschiedlichen Orten) oder durch die Verwendung Verwen- dung von zwei unterschiedlichen Entgeltabrechnungsprogrammen. In beiden Varianten wird/werden die getrennte(n) Abrechnung(en) unter Angabe der gesonderten Absendernummer(nAbsender- nummer(n) übermittelt. Sofern ein Abrechnungsdienstleister mit der Übermittlung der Meldungen beauftragt wird, ist grundsätzlich keine gesonderte Absendernummer erforderlich, da dieser die Meldungen mit seiner eigenen Absendernummer übermittelt. Die gesonderte Absendernummer nach § 18n Abs. 2 SGB IV wird ausschließlich zum Zweck der Adressierung von Meldungen in den Feldern Absendernummer, Empfängernummer und Absendernummer-Ersteller (im Datensatz Kommunikation) verwendet. Die elektronische Beantragung der gesonderten Abrechnungsnummer kann Absendernummer erfolgt über ein sys- temgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder über xx.xxx/xxxxxxxx. Sofern noch nicht erfolgt, muss hier zunächst eine systemgeprüfte maschinelle Ausfüllhilfe vorgenommen werdenkostenlose Anmeldung/Registrierung erfolgen (xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxx-xx.xx/xxxxx/). Im Anschluss ist mit der zugeteilten gesonderten Absendernummer Ab- sendernummer ein kostenpflichtiges Zertifikat beim Trustcenter der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zu beantragen. In den Fällen, in denen ein Bergbau- oder Seebetrieb eine gesonderte Absendernummer für die getrennte Übermittlung von Meldungen benötigt, wird keine gesonderte Absendernummer Absendernum- mer durch das Trustcenter der ITSG vergeben, sondern die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergibt eine/mehrere zusätzliche Betriebsnummer(n). Die gesonderte Absendernummer ist ein achtstelliger alphanumerischer Wert. Sie beginnt mit einem A gefolgt von 7 Ziffern, wobei die letzte Stelle als Prüfziffer für die Stellen 2 bis 6 dient. Die Prüfziffer wird dabei wie folgt gebildet: - Die Ziffern der gesonderten Absendernummer (Stellen 2 bis 7) werden an der zweiten zwei- ten Stelle beginnend mit den Faktoren 1, 2, 1, 2, 1, 2 multipliziert. - Von den einzelnen Produkten werden die Quersummen gebildet. - Die Quersummen werden addiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest ist die Prüfziffer. Als letzte Ziffer der gesonderten Absendernummer ist sowohl die errechnete Prüfziffer als auch die letzte Stelle aus der Summe von Prüfziffer und der Konstanten 5 zulässig. Zum 01.01.2023 werden in der Unfallversicherung die bestehenden Mitgliedsnummern durch eine einheitliche Unternehmernummer ersetzt. In der UV-Jahresmeldung ist für den Meldezeitraum ab dem 01.01.2023 die Unternehmensnummer (UNRS) zu verwenden. Die neue Unternehmensnummer besteht aus 15 Ziffern. Sie enthält die zwölfstellige Unternehmernummer und das dreistellige Unternehmenskennzeichen im zentralen Unternehmerverzeichnis bei der DGUV und verbindet die Einträge der Unternehmer mit ihren Unternehmen. An der zwölften Stelle ist eine Prüfziffer eingebunden; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der Unternehmensnummer wird wie folgt gebildet: - Die Ziffern der Unternehmensnummer (Stellen 1 bis 11) werden - an der ersten Stelle beginnend - mit den Faktoren 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4 multipliziert. - Die einzelnen Produkte werden aufsummiert. - Die Summe wird durch 10 dividiert. - Der verbleibende Rest wird von 10 subtrahiert, das ist die Prüfziffer. - Für den Fall, dass dabei 10 bleibt ist die Prüfziffer 0.

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