Common use of Aktualisierungen der Software/Lieferung neuer Versionen Clause in Contracts

Aktualisierungen der Software/Lieferung neuer Versionen. Der Auftragnehmer sorgt für die laufende Weiter- entwicklung der Standardsoftware und stellt dem Auftraggeber Upgrades und neue Versionen der Software zur Verfügung. Er verpflichtet sich, dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen, minde- stens jedoch einmal im Jahr, ein Upgrade oder eine neue Version der Software zur Verfügung zu stellen. Dem Auftraggeber werden Korrekturen, Patches, Updates, Upgrades, neue Versionen o.ä. sowie die jeweils aktualisierte Dokumentation hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“) auch im Rahmen von Störungsbehebungen bereitgestellt. Der Auftragnehmer ist zur Anpassung der Soft- ware an geänderte Gesetze verpflichtet. Diese Verpflichtung ist erfüllt, wenn die Nutzbarkeit der Software unter den geänderten gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur unerheblich einge- schränkt ist. Die Lieferung von Aktualisierungen erfolgt durch Übersendung oder Übergabe des maschinenlesba- ren Codes auf einem handelsüblichen Datenträger oder durch Übermittlung per Datenfernübertra- gung. Die zugehörige aktualisierte Dokumentation erhält der Auftraggeber in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form. Aktualisierungen, die Einfluss auf die Produktivität der Software beim Auftraggeber haben können, sind innerhalb eines mit dem Auftraggeber abzu- stimmenden Wartungsfensters zu installieren. Die Störungsbehebung und/oder Aktualisierun- gen der Software kann der Auftraggeber ableh- nen, wenn diese nicht im Wesentlichen die gleiche Kompatibilität und Funktionalität aufweisen wie der ersetzte Teil der Software.

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Aktualisierungen der Software/Lieferung neuer Versionen. Der Auftragnehmer sorgt für die laufende Weiter- entwicklung Weiterentwicklung der Standardsoftware und stellt dem Auftraggeber Upgrades und neue Versionen der Software zur Verfügung. Er verpflichtet sich, wird dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen, minde- stens mindestens jedoch einmal im Jahr, ein Upgrade oder eine neue Version der Software Soft- ware zur Verfügung zu stellen. Dem Auftraggeber werden Korrekturen, Patches, Updates, Upgrades, neue Versionen o.ä. o.Ä. sowie die jeweils aktualisierte aktualisier- te Dokumentation hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“) auch im Rahmen von Störungsbehebungen bereitgestellt. Der Auftragnehmer ist zur Anpassung der Soft- ware Software an geänderte geän- derte Gesetze verpflichtet. Diese ; diese Verpflichtung ist erfüllt, wenn die Nutzbarkeit der Software unter den geänderten gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur unerheblich einge- schränkt ein- geschränkt ist. Die Lieferung von Aktualisierungen erfolgt durch Übersendung oder Übergabe des maschinenlesba- ren maschinenlesbaren Codes auf einem handelsüblichen han- delsüblichen Datenträger oder durch Übermittlung Übersendung per Datenfernübertra- gungDaten- fernübertragung. Die zugehörige aktualisierte Dokumentation erhält der Auftraggeber in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form. Aktualisierungen, die Einfluss auf die Produktivität der Software Soft- ware beim Auftraggeber haben können, sind innerhalb eines mit dem Auftraggeber abzu- stimmenden abzustimmenden Wartungsfensters zu installieren. Die Störungsbehebung und/oder Aktualisierun- gen Aktualisierungen der Software Soft- ware kann der Auftraggeber ableh- nenablehnen, wenn diese nicht im Wesentlichen die gleiche Kompatibilität und Funktionalität aufweisen wie der ersetzte Teil der Software.

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Samples: docmaster.supplier.daimler.com

Aktualisierungen der Software/Lieferung neuer Versionen. Der Auftragnehmer sorgt für die laufende Weiter- entwicklung Weiterentwicklung der Standardsoftware und stellt dem Auftraggeber Upgrades und neue Versionen der Software zur Verfügung. Er verpflichtet verpflich- tet sich, dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen, minde- stens min- destens jedoch einmal im Jahr, ein Upgrade oder eine neue Version der Software zur Verfügung zu stellen. Dem Auftraggeber werden Korrekturen, Patches, Updates, Upgrades, neue Versionen o.ä. sowie die jeweils aktualisierte Dokumentation hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“) auch im Rahmen von Störungsbehebungen bereitgestellt. Der Auftragnehmer ist zur Anpassung der Soft- ware Software an geänderte geän- derte Gesetze verpflichtet. Diese Verpflichtung ist erfüllt, wenn die Nutzbarkeit der Software unter den geänderten gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur unerheblich einge- schränkt ein- geschränkt ist. Die Lieferung von Aktualisierungen erfolgt durch Übersendung Übersen- dung oder Übergabe des maschinenlesba- ren maschinenlesbaren Codes auf einem handelsüblichen Datenträger oder durch Übermittlung per Datenfernübertra- gungDatenfernübertragung. Die zugehörige aktualisierte Dokumentation Doku- mentation erhält der Auftraggeber in ausgedruckter oder ausdruckbarer aus- druckbarer Form. Aktualisierungen, die Einfluss auf die Produktivität der Software Soft- ware beim Auftraggeber haben können, sind innerhalb eines mit dem Auftraggeber abzu- stimmenden abzustimmenden Wartungsfensters zu installieren. Die Störungsbehebung und/oder Aktualisierun- gen Aktualisierungen der Software Soft- ware kann der Auftraggeber ableh- nenablehnen, wenn diese nicht im Wesentlichen die gleiche Kompatibilität und Funktionalität aufweisen wie der ersetzte Teil der Software.

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Aktualisierungen der Software/Lieferung neuer Versionen. Der Auftragnehmer sorgt für die laufende Weiter- entwicklung Weiterentwicklung der Standardsoftware und stellt dem Auftraggeber Upgrades und neue Versionen der Software zur Verfügung. Er verpflichtet sich, wird dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen, minde- stens mindestens jedoch einmal im Jahr, ein Upgrade oder eine neue Version der Software zur Verfügung zu stellen. Dem Auftraggeber werden Korrekturen, Patches, Updates, Upgrades, neue Versionen o.ä. o.Ä. sowie die jeweils aktualisierte Dokumentation hierzu (gemeinsam „Aktualisierungen“) auch im Rahmen von Störungsbehebungen bereitgestellt. Der Auftragnehmer ist zur Anpassung der Soft- ware Software an geänderte Gesetze verpflichtet. Diese ; diese Verpflichtung ist erfüllt, wenn die Nutzbarkeit der Software unter den geänderten gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur unerheblich einge- schränkt eingeschränkt ist. Die Lieferung von Aktualisierungen erfolgt durch Übersendung oder Übergabe des maschinenlesba- ren maschinenlesbaren Codes auf einem handelsüblichen Datenträger oder durch Übermittlung Übersendung per Datenfernübertra- gungDatenfernübertragung. Die zugehörige aktualisierte Dokumentation erhält der Auftraggeber in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form. Aktualisierungen, die Einfluss auf die Produktivität der Software beim Auftraggeber haben können, sind innerhalb eines mit dem Auftraggeber abzu- stimmenden abzustimmenden Wartungsfensters zu installieren. Die Störungsbehebung und/oder Aktualisierun- gen Aktualisierungen der Software kann der Auftraggeber ableh- nenablehnen, wenn diese nicht im Wesentlichen die gleiche Kompatibilität und Funktionalität aufweisen wie der ersetzte Teil der Software.

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Aktualisierungen der Software/Lieferung neuer Versionen. Der Auftragnehmer sorgt für die laufende Weiter- entwicklung der Standardsoftware und stellt dem Auftraggeber Upgrades und neue Versionen der Software zur Verfügung. Er verpflichtet sich, wird dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen, minde- stens mindestens jedoch einmal im Jahr, ein Upgrade oder eine neue Version Ver- sion der Software zur Verfügung zu stellen. Dem Auftraggeber werden Korrekturen, Patches, Updates, Upgrades, neue Versionen o.ä. o.Ä. sowie die jeweils aktualisierte Dokumentation hierzu (gemeinsam gemein- sam „Aktualisierungen“) auch im Rahmen von Störungsbehebungen bereitgestellt. Der Auftragnehmer ist zur Anpassung der Soft- ware Software an geänderte Gesetze verpflichtet. Diese Verpflichtung ; diese Ver- pflichtung ist erfüllt, wenn die Nutzbarkeit der Software unter den geänderten gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur unerheblich einge- schränkt ist. Die Lieferung von Aktualisierungen erfolgt durch Übersendung oder Übergabe des maschinenlesba- ren Codes auf einem handelsüblichen Datenträger oder durch Übermittlung Übersendung per Datenfernübertra- gung. Die zugehörige aktualisierte Dokumentation erhält der Auftraggeber in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form. Aktualisierungen, die Einfluss auf die Produktivität Produktivi- tät der Software beim Auftraggeber haben könnenkön- nen, sind innerhalb eines mit dem Auftraggeber abzu- stimmenden abzustimmenden Wartungsfensters zu installiereninstallie- ren. Die Störungsbehebung und/oder Aktualisierun- gen der Software kann der Auftraggeber ableh- nen, wenn diese nicht im Wesentlichen die gleiche glei- che Kompatibilität und Funktionalität aufweisen wie der ersetzte Teil der Software.

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