Akzeptanz der Bestellung. Die Bestellung gilt als vom Lieferanten akzeptiert, einschließlich dieser AEB: (i) durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung durch den Lieferanten, (ii) durch Beginn der Arbeiten des Lieferanten an den Waren des Bestellers, (iii) durch den Versand und/oder die Lieferung der Waren gemäß der Bestellung, (iv) sofern der Lieferant die Bestellung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Bestellung abgelehnt hat, (v) durch ein anderes Verhalten des Lieferanten (insbesondere die Vornahme einer bestimmten Handlung), das die Zustimmung des Lieferanten zum Beginn der Ausführung der Bestellung zum Ausdruck bringt. Wird die Bestellung über ein zwischen den Parteien genutztes elektronisches System zugestellt, gilt die Bestellung zum Zeitpunkt ihrer Erfassung im System auf Seiten des Lieferanten als zugestellt. Eine Bestellung, die über das zwischen den Parteien genutzte elektronische System übermittelt wird, gilt in dem Moment als akzeptiert, in dem sie in diesem elektronischen System über das entsprechende Element oder die entsprechende Funktion des elektronischen Systems angenommen wird. Wenn ein Vertrag zwischen dem Besteller und dem Lieferanten abgeschlossen ist, der die Beziehung zwischen den Parteien regelt, oder der Lieferant diesen AEB auf andere Weise im Voraus zustimmt, ist der Lieferant nur aus Gründen höherer Gewalt berechtigt, die Annahme einer bestimmten Bestellung zu verweigern oder zu beanstanden. Alle anderen Gründe für die Verweigerung einer Annahme der Bestellung oder Einwände gegen die Bestellung sind unwirksam und führen nicht zur Nichtannahme und Unverbindlichkeit der Bestellung. Einwände gegen die Bestellung müssen begründet werden und dem Besteller schriftlich auf elektronischem Wege (per E-Mail oder über ein zwischen den Parteien verwendetes elektronisches System), per Post oder per Fax zugestellt und vom Lieferanten oder dem zuständigen verantwortlichen Mitarbeiter des Lieferanten unterzeichnet sein. Durch die Annahme der Bestellung akzeptiert der Lieferant (i) auch diese AEB und erklärt und bestätigt gleichzeitig, dass er (ii) Halter aller Berechtigungen ist, die gemäß dem Vertrag, den Anforderungen des Endkunden und/oder den einschlägigen Rechtsvorschriften für die Ausführung der Lieferung anhand der Bestellung erforderlich sind, und dass er (iii) auf eigene Kosten die Bedingungen, Verbindlichkeiten und Pflichten gemäß der Bestellung, dem Vertrag, den AEB und all ihren jeweiligen Bestandteilen und Anla...