Ausführung der Lieferung Musterklauseln

Ausführung der Lieferung. X. Xxxxxxxxxxxxx, Liefertermine, Lieferumfang 1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags; Entsprechendes gilt für Liefertermine. Alle Lieferfristen und Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt von Lieferfähigkeit und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, es sei denn, dass wir ausdrücklich Lieferung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich fest zugesagt haben. 2. Wenn der Käufer vertragliche Pflichten - auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten -, wie Eröffnung eines Akkreditives, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung oder Ähnliches, nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Lieferfristen unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers entsprechend angemessen hinauszuschieben. 3. Für die Einhaltung der Lieferfristen und Liefertermine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend. 4. In Fällen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien und verschieben sich durch Termine und Fristen für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entsprechend. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch Arbeitskämpfe in eigenen und fremden Betrieben, Transportverzögerungen, Maschinenbruch, hoheitliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände. Das Ereignis höherer Gewalt werden wir unserem Käufer unverzüglich anzeigen. Frühestens sechs Wochen nach Erhalt unserer Anzeige ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5. Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen stehen dem Käufer die Rechte aus §§ 281, 323 BGB erst dann zu, wenn er uns eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat, die – insoweit abweichend von §§ 281, 323 BGB – mit der Erklärung verbunden ist, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablaufe der Frist ablehne; nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen. 6. Im Verzugsfall haften wir für den vom Käufer nachgewiesenen Verzögerungsschaden. Wir werden dem Käufer unverzüglich die voraussichtliche Dauer der Lieferverzögerung mitteilen. Nach Kenntnis von der Dauer der Lieferverzögerung hat uns der Käufer unverzüglich die Höhe des voraus- sichtlichen Verzögerungsschadens mitzuteilen. Übersteigt der voraussichtliche Verzögerungsschaden 20 % vom Wert der von der Lieferverzögerung betroffenen Menge, ist der Käufer verpflichtet, sich unverzüglich um einen entsprechenden...
Ausführung der Lieferung. Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die (i) auf einer Verbesserung der Technik oder (ii) auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind. Der Besteller wird entsprechend im Voraus informiert. V. Piegāde Mūsu pienākumi attiecībā uz piegādi izriet tikai un vienīgi no šī līguma. Konstrukcijas, formas un krāsas izmaiņas, kuru pamatā ir (i) tehnoloģijas uzlabojumi vai (ii) tiesiskas prasības, ir iespējami, ja izmaiņas nav būtiskas vai kādā citā veidā nepieņemamas pircējam. Pircēju iepriekš attiecīgi informēs.
Ausführung der Lieferung. Der Verkäufer verpflichtet sich, die vereinbarten Liefermengen sortengerecht zu deklarieren und in der angegebenen Zeit ratierlich verteilt bzw. dispositionsgemäß anzuliefern. Dies gilt nicht nur für die Gesamtabschlussmenge, sondern auch für die Lieferung der einzelnen Sorten. Den Käufer trifft hinsichtlich der Abnahme die gleiche Verpflichtung.
Ausführung der Lieferung. Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die (i) auf einer Verbesserung der Technik oder (ii) auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind. Der Besteller wird entsprechend im Voraus informiert. V. Pristatymo įvykdymas Mūsų įsipareigojimo pristatyti apimtis kyla išimtinai iš šios sutarties. Konstrukcijos, formos ar spalvos pakeitimas paremtas (i) technologiniais patobulinimais ar (ii) teisiniais reikalavimais apsiriboja apimtimi, kuria tokie pakeitimai nėra esminiai ar kokiu nors būdu nėra priimtini pirkėjui. Pirkėjas bus atitinkamai informuotas iš anksto.
Ausführung der Lieferung. Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die (i) auf einer Verbesserung der Technik oder (ii) auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind. Der Besteller wird entsprechend im Voraus informiert. V. Tarnimise teostamine Meie tarnekohustuse ulatuse aluseks on ainult see leping. Konstruktsiooni-, kuju- ja värvimuudatused, mis (i) on seotud tehnoloogiate ja töömeetodite täiustamisega (ii) või seadusandja nõuetega, on lubatud, kui muudatused pole olulised või tellijale ebamõistlikud. Tellijat teavitatakse sellest varakult ette.
Ausführung der Lieferung. 5. Performance of delivery 5.1 Die von uns in Aussicht gestellten Liefer- termine und -fristen gelten stets nur annä- hernd, es sei denn, dass ausdrücklich ei- ne feste Frist oder ein fester Termin zuge- sagt oder vereinbart ist. Die Einhaltung ei- nes festen Liefertermins oder einer festen Lieferzeit setzt voraus, dass der Käufer seine Mitwirkungspflichten erfüllt, insbe- sondere bei der vollständigen Klärung der technischen Einzelheiten des Auftrags mitwirkt, Unterlagen und Dokumente in vereinbartem Umfang rechtzeitig an uns übermittelt und Anzahlungen und Zah- lungssicherheiten pünktlich leistet. 5.2 Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereig- nissen, insbesondere behördliche Maß- nahmen sowie Ein- und Ausfuhrbeschrän- kungen, verpflichten uns erst nach Besei- tigung des Hemmnisses, die Lieferung auszuführen. Dies gilt auch bei unvorher- gesehenen und von uns nicht zu vertre- tenden Lieferschwierigkeiten für Rohstof- fe, Energie oder Vor- und Zwischenpro- 5.1 The delivery dates and periods proposed by us are only approximate unless a fixed peri- od or fixed date has been expressly accept- ed or agreed to. Delivery in accordance with a fixed date or period requires that the pur- chaser fulfills its participatory duties, in par- ticular in the complete clarification of the technical details of the order, provides mate- rials and documents to us in the scope agreed to on a timely basis and makes pre- payments and provides security for payment on time. 5.2 Where deliveries cannot be made due to force majeure and unforeseeable events for which we are not responsible, in particular administrative measures and import and ex- port restrictions, we shall only be obliged to make such deliveries once the obstacle to delivery has been remedied. This shall also apply to unforeseen delivery difficulties for which we are not responsible in connection with raw materials, energy or prior or inter- mediate products which are required for the dukte, die zur Herstellung der Ware erfor- derlich sind. Beginn und Ende solcher Lie- ferhemmnisse teilen wir dem Käufer um- gehend mit, nachdem wir vom unvorher- gesehenen Ereignis sichere Kenntnis er- langt haben. Diese Lieferhemmnisse berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer ein Schadenersatzan- spruch zusteht. In diesem Fall erfolgt un- verzüglich eine Rückerstattung der geleis- teten Zahlungen des Käufers. 5.3 Wir sind zu Teilliefer...
Ausführung der Lieferung. V. Execution of delivery
Ausführung der Lieferung. Die Lieferung ist gemäß den im Auftrag angegebenen Anweisungen auszuführen sowie gemäß allen Zeichnungen und technischen und/oder vertraglichen Spezifikationen und allen weiteren Unterlagen, die integrale Bestandteile davon sind. Alle eventuellen Abweichungen von den vorgegebenen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und anschließend schriftlich bestätigt worden sind.
Ausführung der Lieferung. VII. Lieferfristen, Liefertermine
Ausführung der Lieferung a) Die Auslieferung erfolgt, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, ab Werk. b) Falls nicht anders vereinbart, bestimmt der Verkäufer Versandart und -weg. Wollen Sie die Produkte abholen oder abholen lassen, bedarf es unserer vorherigen Zustimmung. Wenn Sie die Waren bei uns abholen, beladen wir den LKW. Sie sind für die Ladungssicherung mit eigenem Material und auf eigene Kosten, wobei die geltenden Vorschriften zu beachten sind, sowie für das Entladen verantwortlich. c) Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, ohne dass die Sendung freigemacht oder die Fracht von der Rechnung abgezogen ist, so hat der Käufer die Fracht zu verauslagen. Der Rechnungsbetrag kann entsprechend gekürzt werden. Es gelten dann die am Tage der Berechnung gültigen Frachtsätze. Jede Vermehrung der Frachtkosten durch nachträgliche Veränderung der Verfrachtungsart, des Beförderungswegs, des Bestimmungsorts, durch Klein-, Hochwasser- oder Eiszuschläge oder ähnliche auf die Frachtkosten einwirkende Umstände hat der Käufer zu tragen, sofern er die vorgenannten Mehrkosten veranlasst hat oder auf ihn rückzuführen sind. d) Xxxxxx beim Verkäufer gelagerte Waren zur Verfügung des Käufers bereitgehalten oder zur Anfertigung ohne Versandbestimmung verkauft (sog. Abrufposten), so hat der Käufer diese innerhalb von vier Wochen nach Meldung der Fertigstellung abzunehmen.