Warenbestellung Musterklauseln

Warenbestellung. Einholen von Angeboten auf Grund spezieller Kundenwün- sche und Baupläne
Warenbestellung. Die Warenbestellung kann wie folgt erfolgen: - auf dem Bestellformular des Herstellers - über die Webapplikation des Herstellers a) In beiden Fällen muss die Warenbestellung eine Kundenspezifikation enthalten. b) Alle Xxxxxx, die das Produkt betreffend Menge, Art, Ausführung und Zubehör spezifizieren, sind auszufüllen. c) Unvollständige Bestellungen werden dem Kunden zum nachträglichen Ausfüllen zurückgegeben. d) Wenn die Bestellung auf nicht auf den Formularen des Verkäufers oder über die Webapplikation des Herstellers erfolgt, muss die Bestellung mindestens nachfolgende Posten enthalten: - das Ausstellungsdatum der Bestellung - der Tag der gewünschten Warenlieferung - beauftragendes Unternehmen (Person) - die Spezifikation der bestellten Ware nach der Kennzeichnung in den Produktdatenblättern e) Die Bestellung gilt als erfolgt, wenn sie dem Verkäufer persönlich, per Post, per E-Mail, oder über die Webapplikation zugestellt wird. f) Wenn im Rahmenkaufvertrag keine zur Tätigung von Bestellungen im Namen des Käufers berechtigten Personen genannt sind, dann ist die im Namen des Käufers handlungsberechtigte Person die Person, die der Käufer dazu berechtigt hat oder die hinsichtlich ihrer jeweiligen Einordnung als Mitarbeiter des Käufers dazu üblicherweise berechtigt ist; im Falle einer Änderung ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über diese Tatsache schriftlich zu unterrichten, anderenfalls haftet der Verkäufer nicht für die von einer nicht berechtigten Person getätigte Aufträge; bei Bestellungen über die Webapplikation ist der Käufer bei einer Änderung der berechtigten Person berechtigt, eine Änderung des Zugangspassworts zu verlangen. g) Erfüllt die Bestellung die in diesen AGB festgesetzten Anforderungen, wird für den Käufer eine Auftragsbestätigung ausgestellt und abgesendet. Wenn der Käufer innerhalb von 24 Stunden nicht schriftlich widerspricht, gilt die Bestellung seitens Käufers als genehmigt und wird an die Produktion weitergeleitet. Dadurch wird ein Kaufvertrag zwischen beiden Vertragsparteien abgeschlossen. h) Eine Bestellung über die Webapplikation wird vom Verkäufer interaktiv in der Liste der vom Käufer versandten Bestellungen bestätigt. In diesem Fall wird ein Einzelkaufvertrag an dem Tag abgeschlossen, an dem die Auftragsbestätigung in der Liste der versandten Bestellungen erfolgt. i) Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er die Auftragsbestätigung zu überprüfen hat. j) Verlangt der Käufer eine Änderung nach der erfolgten Bestellung, hat ...
Warenbestellung. 2.1. Der Käufer bestellt Xxxx mit Hilfe des Kaufformulars in dem E-Shop oder per E-Mail. 2.2. Eine Bestellung ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages (also eine Rechtshandlung, die auf den Abschluss eines Vertrages abzielt), sofern sie die wesentlichen Erfordernisse des Vertrages derart erfüllt, dass der Vertrag durch eine einfache und unbedingte Annahme abgeschlossen werden kann, und sofern aus ihr der Wille des Antragstellers hervorgeht, durch den Vertrag gebunden zu sein, sofern das Angebot angenommen wird. 2.3. Gegenstand des Vertrages ist lediglich die in der Bestellung aufgeführte Ware. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Bestellung alle Xxxxxx und Angaben auszufüllen. Der Käufer darf bei der Auswahl der Ware nicht von dem Verzeichnis der Ware in dem E-Shop der Gesellschaft abweichen. Sofern der Käufer in der Bestellung eine andere Ware aufführt, als diejenige, welche die Gesellschaft in dem E-Shop präsentiert, gegebenenfalls Ware mit anderen Eigenschaften, erfolgt der Abschluss des Vertrages nicht. Die Gesellschaft darf zugleich keine andere Ware liefern, als die der Käufer bestellt hat, sofern sie nicht anderweitig vereinbaren. 2.4. Der Käufer stimmt der Speicherung von s.g. Cookies in seinem Computer zu. Cookies sind kleine Dateien, die dem Anbieter und den Auftraggebern der auf der Webseite des E-Shops abgebildeten Werbung zur Erkennung des Computers des Benutzers bei seiner Kommunikation mit der Webseite und zur anschließenden Nutzung einiger Funktionen der Webseite dienen. Im Falle, dass es möglich ist, den Einkauf auf dem E-Shop durchzuführen und die Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem Kaufvertrag zu erfüllen, ohne dass die Speicherung von s.g. Cookies auf dem Computer des Käufers erfolgt, kann der Käufer die Zustimmung gemäß dem vorstehenden Satz jederzeit widerrufen.
Warenbestellung. 7.2.1 Grundkenntnisse über das Einholen und Vergleichen von Angeboten 7.2.2 Mitwirken bei der Ermittlung des Bedarfs unter Verwen- dung betriebsüblicher Auf- zeichnungen und Kommu- nikationsmittel 7.2.3 Mitwirken bei der Festle- gung von Bestellmen- 7.2.4 Vornehmen von Bestel- lungen in verschiede- nen Kommu- nikationsfor- men unter Berücksichti- gung von Menge, Preis und Qualität 7.2.5 Grundkennt- nisse über die betriebs- wirtschaftli- xxxx Xxxxxx- kungen einer falschen Be- stellung
Warenbestellung. (a) Der Käufer kann dem Verkäufer eine vorgeschlagene Bestellung mündlich oder schriftlich übermitteln. Diese vorgeschlagene Bestellung gilt als Angebot des Käufers, Waren gemäß diesen Bedingungen zu kaufen. Der Käufer ist für die Richtigkeit jeder vorgeschlagenen Bestellung verantwortlich. (b) Der Verkäufer ist berechtigt, jeden vorgeschlagenen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine vorgeschlagene Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurde oder, wenn die Waren (ganz oder teilweise) an den Käufer geliefert werden, falls dies zuerst eintritt. Nach der Annahme durch den Verkäufer kommt ein Vertrag zustande und diese Bedingungen und die Bedingungen der Bestellung (Vertrag) gelten als in diesen Vertrag aufgenommen. Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Bedingungen haben im Falle eines Konflikts Vorrang vor diesen Bedingungen. (c) Die Vertragsbedingungen ersetzen alle anderen Bedingungen und gelten für den Verkauf von Waren an den Käufer unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Alle vom Verkäufer an den Käufer gerichteten Angebote oder andere Dokumente stellen kein Angebot zur Lieferung der Waren dar und sind nicht Bestandteil des Vertrages. Alle Beschreibungen und Angaben in den Katalogen, technischen Datenblättern, Preislisten, Analysen, sonstigen Unterlagen und Mustern des Verkäufers sind nur Annäherungswerte und werden nicht Vertragsbestandteil bzw. begründen keine Haftung des Verkäufers, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. (d) Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und annulliert alle früheren Vereinbarungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Verkäufer diesen schriftlich zustimmt. (e) Vorbehaltlich Klausel 8(c) erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Zusicherungen oder Garantien (ob gutgläubig oder fahrlässig) stützt, die nicht im Vertrag festgelegt sind, und dass er keine Rechtsmittel in Bezug auf diese hat.
Warenbestellung. 7.2.1 Grundkenntnisse über das Einholen und Vergleichen von An- geboten 7.2.2 Mitwirken bei der Ermittlung des Bedarfs unter Verwendung betriebsüblicher Aufzeichnungen und Kommunikationsmittel 7.2.3 Mitwirken bei der Festlegung von Bestellmengen und Be- stellzeitpunkte unter Beach- tung der Einkaufsgewohnhei- ten der Kunden/innen 7.2.4 Vornehmen von Bestellungen in verschiedenen Kommunika- tionsformen unter Berücksich- tigung von Menge, Preis und Qualität Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 7.2.5 Grundkenntnisse über die be- triebswirtschaftlichen Auswir- kungen einer falschen Bestel- lung

Related to Warenbestellung

  • Bestellung 1. Bestellungen/Lieferpläne, die nicht vom Einkauf, dem Shared Services Center (SSC) oder der Logistik erteilt werden, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung durch den Einkauf des Bestellers. 2. Bestellungen, Lieferpläne, Lieferplaneinteilungen und Bestätigungen oder Genehmigungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und zwar entweder per Brief, Telefax oder Datenübertragung. 3. Nimmt der Lieferant die Bestellung bzw. den Lieferplan nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so ist der Besteller zum Widerruf berechtigt. 4. Die den Lieferplaneinteilungen vorangehende Initialbestellung (erstmaliger Lieferplan) hat der Lieferant schriftlich zu bestätigen. Lieferplaneinteilungen des Bestellers sind verbindlich, sofern der Lieferant nicht schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen seit Zugang ausdrücklich widerspricht. Im Übrigen wird auf eine schriftliche Bestätigung verzichtet. Sollte der Lieferant den Lieferplaneinteilungen form- und fristgerecht widersprechen, werden sich der Lieferant und der Besteller einigen, welche Mengen in welchem Zeitraum geliefert werden können, um den Anforderungen des Kunden des Bestellers zu entsprechen. Entstehen dem Besteller dadurch Mehrkosten, hat der Lieferant diese Kosten dem Besteller aufgrund seiner generellen Lieferverpflichtung zu ersetzen. 5. Der Lieferant verpflichtet sich, eine EDI oder webEDI Verbindung mit dem Besteller gemäß XXX Xxxxxxxxxx und EDI oder webEDI AGB (siehe xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx- de/download/vertragsdokumente) einzurichten. 6. Im Rahmen der Zumutbarkeit kann der Besteller vom Lieferanten Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion, Ausführung, Menge und Termin verlangen. Dabei sind die Auswirkungen insbesondere der Mehr- oder Minderkosten angemessen einvernehmlich zu regeln. 7. Der Besteller hat das Recht, Termine und Mengen jederzeit seinem tatsächlichen Bedarf anzupassen. 8. Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der andere Vertragsteil berechtigt, für den nicht erfüllten Teil von der jeweiligen Einzelvereinbarung zurückzutreten.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Gleichstellung Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

  • Zahnbehandlung inklusive professioneller Zahnreinigung und sonstiger Maßnahmen für Zahnprophylaxe nach dem Abschnitt der Gebührenordnung für Zahnärzte, der prophylaktische Leistungen regelt,

  • Bereitstellung Der Kunde stellt gemäß § 11 Abs. 1 AVBFernwärmeV zu diesem Zweck dem Fernwärmeversorgungsunternehmen einen geeigneten Hausanschlussraum unentgeltlich zur Verfügung. Der Raum muss die im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen (s. a. DIN 18012 - Haus- Anschlusseinrichtungen). Können im Einzelfall diese Anforderungen an den Hausanschlussraum nicht eingehalten werden, ist eine Abstimmung mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erforderlich.

  • Bestellungen ISBN: 978-3-96225-079-9 Über jede Buchhandlung und beim Verlag. Abbestellungen jederzeit gegenüber dem Verlag möglich.

  • Beistellungen 8.1 Das von uns beigestellte Material darf nur für unsere Bestellung verwendet werden. 8.2 Auf Mängel des beigestellten Materials, die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären, kann sich der Auftragnehmer nach Verarbeitung des Materials nicht mehr berufen. Die Bereitstellung von Material durch uns entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Gewährleis- tungsverpflichtung. Sofern sich bei den gestellten Materialien Abweichungen ergeben, z. B. zwi- schen Muster und Zeichnung, hat uns der Auftragnehmer vor Aufnahme der Produktion auf die Abweichungen schriftlich hinzuweisen. 8.3 Der Auftragnehmer haftet für den Verlust oder die Beschädigung beigestellten Materials. Er hat uns von Verlust oder Beschädigung unverzüglich zu unterrichten. Außerdem hat uns der Auftragnehmer zu unterrichten, wenn beigestelltes Material gepfändet wird, eine Pfändung droht oder in sonstiger Weise gefährdet wird. Der Auftragnehmer hat für einen angemessenen Versicherungsschutz auf eigene Kosten Sorge zu tragen. 8.4 Das von uns beigestellte Material bleibt in jeder Verarbeitungsstufe unser Eigentum. Verarbei- tungen oder Umbildungen durch den Auftragnehmer werden für uns vorgenommen. Wird unser Material mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Mitei- gentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Materials zu den anderen verarbei- teten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 8.5 Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Materials zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so geht die bestellte Ware anteilig in Höhe der geleisteten Vorauszahlung in unser Miteigentum über. Der Auftragnehmer verwahrt das Miteigentum für uns unentgeltlich. 8.6 Werkzeuge, die dem Auftragnehmer leihweise überlassen worden sind, werden von Lieferanten pfleglich behandelt und gelagert sowie auf den neuesten Zeichnungsstand einsatzfähig gehalten. Die Werkzeuge werden ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Ware eingesetzt. Der Auftragnehmer hat die Werkzeuge auf seine Kosten gegen Feuer, Diebstahl und sonstige Schä- den zu versichern. 8.7 Auftragsbezogene Fertigungsmittel, die auf unsere Kosten vom Auftragnehmer hergestellt oder beschafft werden, gehen nach Bezahlung in unser Eigentum über und sind uns zu übergeben. Der Auftragnehmer verwahrt bis zur Übergabe die Fertigungsmittel für uns unentgeltlich.

  • Beitragsfreistellung Dauert ein erstattungsfähiger vollstationärer Krankenhausaufenthalt länger als acht Wochen an, erhält der Versicherungsnehmer für die beim Versicherer bestehenden Krankheitskostentarife der betroffenen versicherten Person für den laufenden Monat eine Beitragsgutschrift. Dies gilt entsprechend auch für die nächsten Monate, in denen die vollstationäre Heilbehandlung fortbesteht. Voraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Versicherungsdauer bei Beginn der vollstationären Heilbehandlung.

  • Feststellung Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: a) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles; b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.