Allgemeine Anmerkungen zu CO2-Emissionsgrenzwerten bei PKW und LNF Musterklauseln

Allgemeine Anmerkungen zu CO2-Emissionsgrenzwerten bei PKW und LNF. Mit der EU-Verordnung 2023/851 vom 19. April 2023 werden CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge verschärft. Danach sollen neue PKW und leichte Nutzfahrzeug ab 2035 emissionsfrei werden. Das bedeutet faktisch ein „Aus des Verbrennerautos“. Deutschland drängte die Kommission zuvor einen Vorschlag zu unterbreiten, wonach Fahrzeuge zuzulassen sind, die über das Jahr 2035 hinaus „ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen“ betrieben werden. Damit sollen Verbrennerautos nach 2035 mit E-Fuels betrieben werden können. Hinter den Kulissen wurde eine Einigung zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission erzielt, um die neuen CO2-Normen am Leben zu erhalten. Die EU-Kommission garantierte einen Gesetzesmechanismus, der den Weg dafür ebnen würde, dass mit CO2-neutralen Kraftstoffen angetriebene Fahrzeuge nach 2035 legal erworben werden können. Stand/Gesetzgebungsprozess (CO2-Emissionsgrenzwerten bei schweren Nutzfahrzeugen): Vorschlag der Kommission für neue Emissionsgrenzwerte bei schweren Nutzfahrzeugen. Trilogeinigung fand am 17.04.2024 statt, Verfahrensnummer: 2023/0042/COD