Anbindung DATEV Kassenarchiv online Musterklauseln

Anbindung DATEV Kassenarchiv online. 2.10.1. Das Modul Anbindung DATEV Kassenarchiv online bietet dem Betreiber die Möglichkeit, seine steuerrechtlich relevanten Kassentransaktionsdaten (sog. “Fiskaldaten“) auf Basis des Taxonomie-Standards automatisiert durch den Anbieter an das DATEV Kassenarchiv online, betrieben von der DATEV eG Nürnberg, zu übermitteln.
Anbindung DATEV Kassenarchiv online. 2.10.1 Das Modul Anbindung DATEV Kassenarchiv online bietet dem Betreiber die Möglichkeit, seine steuerrechtlich relevanten Kassentransaktionsdaten (sog. “Fiskaldaten“) auf Basis des Taxonomie-Standards automatisiert durch den Anbieter an das DATEV Kassenarchiv online, betrieben von der DATEV eG Nürnberg, zu übermitteln. Die konkrete Leistungsbeschreibung des Moduls Anbindung DATEV Kassenarchiv online kann unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx abgerufen werden. Voraussetzung für die Unterstützung des Moduls Anbindung DATEV Kassenarchiv online ist die Nutzung von mindestens Vectron POS 6.4.4.0 oder höher bzw. Duratec POS Gastronomie Deutschland 2.2.14.0 oder höher bzw. Duratec POS Multi Business Deutschland 1.5.14.0 oder höher. 2.10.2 Das Modul Anbindung DATEV Kassenarchiv online ist nur in Deutschland erhältlich.

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  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).