Andere Finanzinstrumente Musterklauseln

Andere Finanzinstrumente. Für den Handel von anderen Finanzinstrumenten (z.B. OTC-Derivate oder börsengehandelte Derivate) können wir vom Geschäftspartner oder Kontra- henten des Kunden eine Zuwendung erhalten, deren Höhe abhängig von der konkreten Geschäftsausgestaltung sowie des Ordervolumens variieren kann.
Andere Finanzinstrumente. Soweit wir Zuwendungen, die der Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungen dienen, bezüglich anderer Finanzinstrumente erhal- ten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall gesondert mitteilen.
Andere Finanzinstrumente. Soweit die Bank Zuwendungen, die der Verbesserung der Qualität ihrer Dienstleistungen dienen, bezüglich anderer Finanzinstrumente erhält oder gewährt, werden diese im Einzelfall den Kundinnen und Kunden gesondert mitgeteilt.

Related to Andere Finanzinstrumente

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.