Gewichtung Musterklauseln

Gewichtung. Die Gewichtung der Kriterien erfolgt nach Maßgabe der dem Kunden vorab mitgeteilten Kundeneinstufung (Privatkunde oder Professioneller Kunde). Dabei hat die Bank bei der Ausführung oder Weiterleitung eines Kundenauf- trags gem. § 82 WpHG vorrangig das Gesamtentgelt berücksichtigt. Das Gesamtentgelt beinhaltet grundsätzlich den Preis für das Finanzinstrument sowie sämtliche mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Zu den bei der Berechnung des Gesamtentgelts zu berücksichtigenden Kosten zählen • Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, an dem das Geschäft ausgeführt wird, • Entgelte, die an Dritte gezahlt werden, die an der Auftragsausführung beteiligt sind, • Kosten für Clearing und Abwicklung sowie ggf. Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, sowie eigenen Provisionen oder Gebühren, die die Bank dem Kunden für eine Wertpapierdienstleistung in Rechnung stellt. Darüber hinaus wurde das Kriterium Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, das ebenfalls Auswirkungen auf das Gesamtentgelt haben kann, berücksichtigt. Folgende qualitative Faktoren (Handelszeiten der einzelnen Ausführungs- plätze, Überwachung des Handels, Zugang zu Handelsplätzen, Bereitstel- lung von Handelstechniken) sind unter dem Kriterium Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung mitberücksichtigt. Bei elektronisch, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erteilten,weisungsfrei- en Orders verfährt die Bank zur Erreichung einer bestmöglichen Ausführung wie folgt: Bei Lieferkunden (hier erfolgt die Geschäftsabwicklung Lieferung gegen Zahlung über ein Drittinstitut, da bei der Bankkein Kundendepot unterhalten wird): Preis 75% Kosten 0% Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung 25% Preis 50% Kosten 25% Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung 25% Bei Depotkunden: ————————————————————
Gewichtung. Die Bank berücksichtigt bei der Ausführung oder Weiterleitung eines Kundenauftrags die vorgegebenen Kriterien unter besonderer Reflektion des Gesamtentgeltes. Das Gesamtentgelt beinhaltet den Preis für das Finanzinstrument sowie sämtliche mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Darüber hinaus wurden die Kriterien Geschwindigkeit der Ausführung, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Wahrscheinlichkeit der Abwicklung berücksichtigt. Folgende qualitative Faktoren (Handelszeiten der einzelnen Ausführungsplätze, Überwachung des Handels, Zugang zu Handelsplätzen, Bereitstellung von Handelstechniken) sind ebenso unter den Kriterien Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Wahrscheinlichkeit der Abwicklung mitberücksichtigt. Gewichtung der Kriterien für die Auswahl des Ausführungsplatzes Kriterium Gewichtung1 Preis 50 % Kosten 15 % Geschwindigkeit der Ausführung 15 % Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10 %
Gewichtung. Die Arbeitsgruppe hat darauf verzichtet, eine Modellgewichtung der einzelnen Leistungskri- terien vorzunehmen. Die Gewichtung der einzelnen Leistungskriterien hängt sehr stark von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab. Die Gesamtsumme bei der Gewichtung muss 100 % ergeben. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, anhand der unterschiedlichen Gewich- tung sein gefordertes Leistungsprofil zu verdeutlichen. Zur Veranschaulichung dient das Beispiel in der Anlage 4. Wie eine Gewichtung in der Praxis erfolgen kann, zeigen die Musterbeispiele in der Anlage 8 dieser Handreichung (siehe unter V. 2.).
Gewichtung. Die Gewichtung der einzelnen Leistungskriterien hängt in der Praxis ebenfalls von den Aufgaben, Befugnissen und Schwerpunkten der Mitarbeiter ab. Anhaltspunkte hierfür können die Stellenbeschreibungen sein. Arbeitsorganisation 25% 20% soziale Kompetenz 25% 35% wirtschaftliche Verantwortung 20% 20% Fachkompetenz 25% 20% weitere Kompetenzen 5% 5% In der Praxis sind – bei der Festlegung der Prozentwerte – die Unterschiede zwischen Fach- und Hilfskräfte zu berücksichtigen. Im Musterbeispiel wurde entschieden, dass bei den Hilfs- kräften vor allem die „Soziale Kompetenz“ ein wesentliches Kriterium darstellt. Bei den Fach- kräften liegt die Gewichtung in den drei Bereichen „Arbeitsorganisation“, „soziale Kompetenz“ und „Fachkompetenz“ gleich hoch und höher als die anderen beiden Kriterien, da diese Berei- che als gleichwertig und als wichtiger gegenüber den anderen Kriterien angesehen werden. In der Praxis sind hierzu von der betrieblichen Kommission bzw. vom Arbeitgeber (vgl. oben 2 bzw. Handreichung Punkt I Nr.5) entsprechende Entscheidungen zu treffen.
Gewichtung. Zu Beginn jedes unmittelbar auf den Sondierungstag folgenden Anlagezeitraums wird die aktuelle Gewichtung der Korbbestandteile während der Umsetzungsperiode soweit praktisch möglich an die Zielgewichtung angepasst (Ziffer 3.2.2).

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.