Angeborene Leiden. Der Versicherer übernimmt die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 200.000 EUR über die gesamte Lebensdauer für alle bei der Geburt vorhandenen Störungen oder Erkrankungen, Anomalien, Geburtsfehler, für Frühgeburtlichkeit und Fehlbildungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Erkrankungen. Krebstherapie, onkologische Arzneimittel und Heilbehandlung, inklusive wiederherstellender Chirurgie nach Brustkrebs Der Versicherer übernimmt im Rahmen einer stationären Heilbehandlung die erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen, diagnostische Tests, Strahlentherapie, Krebstherapie, Arzneimittel und Krankenhauskosten. Knochenmark- und Organtransplantation (Kosten für den Spender und den Empfänger) Bei einer Knochenmark- bzw. Organtransplantation (zum Beispiel Herz, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse) übernimmt der Versicherer die erstattungsfähigen Aufwendungen sowohl für den Erkrankten als auch für den Spender. Erstattungsfähig sind dabei die mit der Organbeschaffung beim Organspender verbundenen Kosten, die Kosten für den Transport des Organs zum Erkrankten sowie die Aufwendungen für eine eventuelle stationäre Mitaufnahme des Spenders, nicht jedoch für die Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender.
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Samples: www.florida-krankenversicherung.de, www.deutsche-im-ausland.org
Angeborene Leiden. Der Versicherer übernimmt die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 200.000 100.000 EUR über die gesamte Lebensdauer für alle bei der Geburt vorhandenen Störungen oder Erkrankungen, Anomalien, Geburtsfehler, für Frühgeburtlichkeit und Fehlbildungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Erkrankungen. Krebstherapie, onkologische Arzneimittel und Heilbehandlung, inklusive wiederherstellender Chirurgie nach Brustkrebs Der Versicherer übernimmt im Rahmen einer stationären Heilbehandlung die erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen, diagnostische Tests, Strahlentherapie, Krebstherapie, Arzneimittel Arznei mittel und Krankenhauskosten. Knochenmark- und Organtransplantation (Kosten für den Spender und den Empfänger) Bei einer Knochenmark- bzw. Organtransplantation (zum Beispiel Herz, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse) übernimmt der Versicherer die erstattungsfähigen Aufwendungen sowohl für den Erkrankten als auch für den SpenderSpender bis zum Höchstbetrag von 150.000 EUR über die gesamte Lebensdauer. Erstattungsfähig sind dabei die mit der Organbeschaffung beim Organspender verbundenen Kosten, die Kosten für den Transport des Organs zum Erkrankten sowie die Aufwendungen für eine eventuelle stationäre Mitaufnahme des Spenders, nicht jedoch für die Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender.
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Samples: www.deutsche-im-ausland.org
Angeborene Leiden. Der Versicherer übernimmt die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 200.000 150.000 EUR über die gesamte Lebensdauer für alle bei der Geburt vorhandenen Störungen oder Erkrankungen, Anomalien, Geburtsfehler, für Frühgeburtlichkeit und Fehlbildungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Erkrankungen. Krebstherapie, onkologische Arzneimittel und Heilbehandlung, inklusive wiederherstellender Chirurgie nach Brustkrebs Der Versicherer übernimmt im Rahmen einer stationären Heilbehandlung die erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen, diagnostische Tests, Strahlentherapie, Krebstherapie, Arzneimittel Arznei mittel und Krankenhauskosten. Knochenmark- und Organtransplantation (Kosten für den Spender und den Empfänger) Bei einer Knochenmark- bzw. Organtransplantation (zum Beispiel Herz, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse) übernimmt der Versicherer die erstattungsfähigen Aufwendungen sowohl für den Erkrankten als auch für den SpenderSpender bis zum Höchstbetrag von 200.000 EUR über die gesamte Lebensdauer. Erstattungsfähig sind dabei die mit der Organbeschaffung beim Organspender verbundenen Kosten, die Kosten für den Transport des Organs zum Erkrankten sowie die Aufwendungen für eine eventuelle stationäre Mitaufnahme des Spenders, nicht jedoch für die Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender.
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