Angebot. E.2b Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.
Angebot. 2.1 Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend.
Angebot. 2.1 Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers erfolgen unentgeltlich und begründen für den Auftraggeber keine Verpflichtungen.
Angebot. 2.1 Das Angebot einschliesslich Demonstration erfolgt unent- geltlich, sofern in der Offertanfrage nichts anderes vermerkt ist.
Angebot. E.2b Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge, sofern nicht zur Gewinnerzielung Nicht anwendbar; die Erlöse aus den Wertpapieren werden zur Absicherung der aus der Begebung der Wertpapiere entstehenden Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Vereinbarungen mit Goldman Sachs International und zu Zwecken der üblichen Geschäftstätigkeit der Emittentin verwendet (die Emittentin ist in jedem Fall in der Verwendung der Erlöse aus der Ausgabe der Wertpapiere frei).
Angebot. 6.1 Der AN hat sich im Angebot genau an die Spezifikation und den Wortlaut der Anfrage zu halten. Im Falle von Abweichungen ist ausdrücklich darauf hinzuweisen. Das Angebot hat kostenlos zu erfolgen.
Angebot. 2.1 Ein Angebot ist während der von der Leistungserbringerin genannten Frist verbindlich. Enthält ein Angebot keine Frist, bleibt die Leistungserbringerin während 30 Tagen gebunden.
Angebot. Punkt Beschreibung Geforderte Angaben
Angebot. 2.1 Ein Angebot ist während der von der AEK genannten Frist verbindlich. Enthält ein Angebot keine Frist, bleibt die AEK während 30 Tagen gebunden.
Angebot. 2.1 Der Lieferant hat sich im Angebot genau an die Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen.