Angebot. Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.
Angebot. 1.1 Angebote des Lieferers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausnahmsweise ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind und eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen sind rechtlich verbindliche Angebote zum Vertragsabschluss. Eine Bestellung gilt erst als angenommen und der Umfang der Lieferung als festgelegt, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt ist, was auch durch einen Lieferschein oder eine Rechnung geschehen kann. Für die Annahme einer Bestellung hat der Lieferer 14 Tage nach Zugang der Bestellung Zeit. Bei Bestellung zur sofortigen Lieferung, auch mündlich oder telefonisch, gelten die Lieferbedingungen des Lieferers als vereinbart; hierbei gilt der Lieferschein oder die Rechnung als Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen des vereinbarten Lieferumfangs sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt worden sind. Zur Wahrung der Textform genügt auch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail.
1.2 Die zu dem Angebot des Lieferers gehörenden Unterlagen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gleiches gilt für Leistungs- und Verbrauchsangaben. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – (nachfolgend "Informationen") behält sich der Lieferer das uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, verwertet, vervielfältigt oder verändert werden, soweit der Lieferer dem nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Der Besteller hat die Informationen ausschließlich für die vertraglichen Zwecke zu verwenden und auf Verlangen des Lieferers vollständig an diesen zurückzugeben und etwaig vorhandene (auch elektronische) Kopien zu vernichten (bzw. zu löschen), soweit die Informationen von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nicht mehr benötigt werden. Der Besteller hat dem Lieferer auf dessen Anforderung die Vollständigkeit der Rückgabe und Vernichtung/Löschung zu bestätigen bzw. darzulegen, welche der Informationen er aus welchen Gründen noch benötigt.
1.3 Der schriftliche Vertrag, einschließlich dieser Lieferbedingungen und der Angebotsbestätigung gibt die zwischen Lieferer und Besteller getroffenen Abreden vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Lieferers sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden...
Angebot. 2.1 Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend.
2.2 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Verkäufer unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.
Angebot. 1.1 Bei unverlangter oder bestellter Einsen dung oder bei Vorlage eines jeden Bei trages wird angegeben, ob der Beitrag in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröf fentlichung (exklusiv), zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wird. Enthält das Angebot diese Angabe nicht, dann gilt der Beitrag als zum Erstdruck ange boten.
1.2 Beiträge, die im Bereich der Presse und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) angeboten werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffent lichung angeboten, es sei denn, das Ange bot enthält eine andere Angabe.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu sivrecht) schließt eine anderweitige Ver fügung des freien Journalisten über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 aus.
1.4 Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffent lichung des Beitrages in seinem Verbrei tungsgebiet, gegebenenfalls im Verbrei tungsgebiet der Ausgaben, für welche der Beitrag angenommen wird. Der freie Journalist darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet an derweitig anbieten.
1.5 Beim Zweitdruckrecht muss der Abneh mer mit der vorherigen oder gleichzei tigen Veröffentlichung des Beitrages in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. Der freie Journalist kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbrei tungsgebiet anderweitig anbieten.
1.6 Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Bei trages in den Ausgaben, für die er ange nommen ist, es sei denn, es ist ausdrück lich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Angebot. Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge, sofern nicht zur Gewinnerzielung Nicht anwendbar; die Erlöse aus den Wertpapieren werden zur Absicherung der aus der Begebung der Wertpapiere entstehenden Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Vereinbarungen mit Goldman Sachs International und zu Zwecken der üblichen Geschäftstätigkeit der Emittentin verwendet (die Emittentin ist in jedem Fall in der Verwendung der Erlöse aus der Ausgabe der Wertpapiere frei).
Angebot. 1.1 Bei unverlangter oder bestellter Einsen- dung oder bei Vorlage eines jeden Bei- trags an Mediendienst-Anbieter für Nut- zungen im Wege des Internet wird ange- geben, ob der Beitrag in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröffentlichung (ex- klusiv), zur Erst- oder zur Zweitveröffent- lichung angeboten wird. Im Zweifel gilt der Beitrag als zur Erstveröffentlichung angeboten.
1.2 Beiträge, die im Bereich Presse- und Öf- fentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) an- geboten werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffentli- chung angeboten, es sei denn, das Ange- bot enthält eine andere Angabe.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu- sivrecht) schließt eine anderweitige Ver- fügung des freien Journalisten über den Beitrag für drei Monate seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 aus.
1.4 Beim Erstveröffentlichungsrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffentlichung des Beitrages gegen- über Mediendiensten mit gleichem Nut- zerkreis. Der freie Journalist darf also an- deren Mediendiensten mit gleichem Nut- zerkreis den Beitrag nicht zur vorherigen oder gleichzeitigen Veröffentlichung an- bieten. Bei Angeboten für Mediendiens- te im Bereich des Internets besteht dabei der Nutzerkreis nicht aus sämtlichen ak- tuellen oder zukünftigen Nutzern des In- ternets, sondern dem Personenkreis, an den sich das Medium nach dem Vertrag oder nach den Umständen regelmäßig und typischerweise wendet.
1.5 Beim Zweitveröffentlichungsrecht muss der Abnehmer mit der vorherigen oder gleichzeitigen Veröffentlichung des Bei- trages auch in anderen Mediendiensten, z.B. mit gleichem Nutzerkreis rechnen. Der freie Journalist kann also den glei- chen Beitrag auch vor Veröffentlichung anderen Mediendiensten mit gleichem Nutzerkreis zur vorherigen oder gleichzei- tigen Veröffentlichung anderweitig an- bieten.
1.6 Der Abnehmer erhält stets – im Falle des Fehlens einer ausdrücklichen und schrift- lichen abweichenden Vereinbarung – nur das Recht zur einmaligen Veröffentli- chung des Beitrages unter dem jeweiligen namentlich benannten Internetangebot (Titel, z.B. DJV-Online) und zugleich zur Nutzung unter einem einzigen Domain- namen (z.B. xxx.xxx.xx). Der jeweilige Titel und Domainname, für die das Nut- zungsrecht eingeräumt wird, werden ex- plizit bei Angebot/Beauftragung/Annah- me bezeichnet; im Zweifel sind die ver- einbarten Titel/Domainnamen nach den Umständen des Vertragsschlusses zu er- mitteln. Eine Nutzung in Internet-Ange- boten...
Angebot. 7.1 Der AN hat sich im Angebot genau an die Spezifikation und den Wortlaut der Anfrage zu halten. Im Falle von Abweichungen ist ausdrücklich darauf hinzuweisen. Das Angebot hat kostenlos zu erfolgen.
7.2 Der AN hat unter den Voraussetzungen des § 48 EStG mit Abgabe des Angebots eine gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EStG in lesbarer Kopie bzw. bei auftragsbezogener Bescheinigung im Original vorzulegen. Über einen eventuellen Widerruf einer gültigen Freistellungsbescheinigung hat der AN den AG unverzüglich zu informieren.
Angebot. 2.1 Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers er- folgen unentgeltlich und begründen für den Auftraggeber keine Verpflichtungen.
2.2 Der Auftragnehmer wird in seinem Angebot auf eventuelle Abweichungen gegenüber der Anfrage des Auftraggebers aus- drücklich hinweisen und dem Auftraggeber Alternativen, die im Vergleich zur Anfrage technisch oder wirtschaftlich günstiger sind, zusätzlich anbieten.
Angebot. Punkt Beschreibung Geforderte Angaben
Angebot. 2.1 Ein Angebot ist während der von der Leistungserbringerin genannten Frist verbindlich. Enthält ein Angebot keine Frist, bleibt die Leistungserbringerin während 30 Tagen gebunden.