Angebot Musterklauseln
Angebot. Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.
Angebot. 2.1 Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend.
2.2 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Verkäufer unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.
Angebot. 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande oder wenn wir eine Versandanzeige, einen Lieferschein oder eine Rechnung erteilt ha- ben.
2.2. Für die richtige Auswahl der Betonsorte, -eigenschaften und -menge ist allein der Käufer verantwortlich. Für das Angebot gelten die jeweiligen Preislisten und Betonverzeichnisse.
2.3. Muster, Proben und Prospektangaben vermitteln keinen Anspruch auf eine bestimmte Beschaffenheit der Ware. Sie liefern ledig- lich Anhaltspunkte für die durchschnittliche Warenbeschaffenheit, sofern nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Eine Zusage über die Beschaffenheit wird nur im Ausnahmefall übernommen und muss ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
2.4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag einschließ- lich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaiger Zusatzbestimmungen des Verkäufers (bspw. Preislisten/besondere Vertragsbestimmungen). Die vorstehend genannten Dokumente geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertrags- gegenstand vollständig wieder. Vorvertraglich erteilte mündliche Zusagen oder Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berech- tigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen.
Angebot. 1.1 Bei unverlangter oder bestellter Einsen dung oder bei Vorlage eines jeden Bei trages wird angegeben, ob der Beitrag in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröf fentlichung (exklusiv), zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angeboten wird. Enthält das Angebot diese Angabe nicht, dann gilt der Beitrag als zum Erstdruck ange boten.
1.2 Beiträge, die im Bereich der Presse und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) angeboten werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffent lichung angeboten, es sei denn, das Ange bot enthält eine andere Angabe.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu sivrecht) schließt eine anderweitige Ver fügung des freien Journalisten über den Beitrag in Deutschland für ein Jahr seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 aus.
1.4 Beim Erstdruckrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffent lichung des Beitrages in seinem Verbrei tungsgebiet, gegebenenfalls im Verbrei tungsgebiet der Ausgaben, für welche der Beitrag angenommen wird. Der freie Journalist darf also den gleichen Beitrag nicht zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbreitungsgebiet an derweitig anbieten.
1.5 Beim Zweitdruckrecht muss der Abneh mer mit der vorherigen oder gleichzei tigen Veröffentlichung des Beitrages in seinem Verbreitungsgebiet rechnen. Der freie Journalist kann also den gleichen Beitrag auch vor Veröffentlichung durch den Abnehmer zum vorherigen oder gleichzeitigen Abdruck in diesem Verbrei tungsgebiet anderweitig anbieten.
1.6 Der Abnehmer erhält stets nur das Recht zur einmaligen Veröffentlichung des Bei trages in den Ausgaben, für die er ange nommen ist, es sei denn, es ist ausdrück lich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Angebot. Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge, sofern nicht zur Gewinnerzielung Nicht anwendbar; die Erlöse aus den Wertpapieren werden zur Absicherung der aus der Begebung der Wertpapiere entstehenden Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Vereinbarungen mit Goldman Sachs International und zu Zwecken der üblichen Geschäftstätigkeit der Emittentin verwendet (die Emittentin ist in jedem Fall in der Verwendung der Erlöse aus der Ausgabe der Wertpapiere frei).
Angebot. 1.1 Bei unverlangter oder bestellter Einsen- dung oder bei Vorlage eines jeden Bei- trags an Mediendienst-Anbieter für Nut- zungen im Wege des Internet wird ange- geben, ob der Beitrag in der vorliegenden Fassung zur Alleinveröffentlichung (ex- klusiv), zur Erst- oder zur Zweitveröffent- lichung angeboten wird. Im Zweifel gilt der Beitrag als zur Erstveröffentlichung angeboten.
1.2 Beiträge, die im Bereich Presse- und Öf- fentlichkeitsarbeit (z.B. Pressestellen) an- geboten werden, gelten abweichend von Ziffer 1.1 Satz 2 als zur Alleinveröffentli- chung angeboten, es sei denn, das Ange- bot enthält eine andere Angabe.
1.3 Das Alleinveröffentlichungsrecht (Exklu- sivrecht) schließt eine anderweitige Ver- fügung des freien Journalisten über den Beitrag für drei Monate seit Ablieferung des Beitrages gemäß Ziffer 2.1 aus.
1.4 Beim Erstveröffentlichungsrecht hat der Abnehmer Anspruch auf die Priorität der Veröffentlichung des Beitrages gegen- über Mediendiensten mit gleichem Nut- zerkreis. Der freie Journalist darf also an- deren Mediendiensten mit gleichem Nut- zerkreis den Beitrag nicht zur vorherigen oder gleichzeitigen Veröffentlichung an- bieten. Bei Angeboten für Mediendiens- te im Bereich des Internets besteht dabei der Nutzerkreis nicht aus sämtlichen ak- tuellen oder zukünftigen Nutzern des In- ternets, sondern dem Personenkreis, an den sich das Medium nach dem Vertrag oder nach den Umständen regelmäßig und typischerweise wendet.
1.5 Beim Zweitveröffentlichungsrecht muss der Abnehmer mit der vorherigen oder gleichzeitigen Veröffentlichung des Bei- trages auch in anderen Mediendiensten, z.B. mit gleichem Nutzerkreis rechnen. Der freie Journalist kann also den glei- chen Beitrag auch vor Veröffentlichung anderen Mediendiensten mit gleichem Nutzerkreis zur vorherigen oder gleichzei- tigen Veröffentlichung anderweitig an- bieten.
1.6 Der Abnehmer erhält stets – im Falle des Fehlens einer ausdrücklichen und schrift- lichen abweichenden Vereinbarung – nur das Recht zur einmaligen Veröffentli- chung des Beitrages unter dem jeweiligen namentlich benannten Internetangebot (Titel, z.B. DJV-Online) und zugleich zur Nutzung unter einem einzigen Domain- namen (z.B. xxx.xxx.xx). Der jeweilige Titel und Domainname, für die das Nut- zungsrecht eingeräumt wird, werden ex- plizit bei Angebot/Beauftragung/Annah- me bezeichnet; im Zweifel sind die ver- einbarten Titel/Domainnamen nach den Umständen des Vertragsschlusses zu er- mitteln. Eine Nutzung in Internet-Ange- boten...
Angebot. 6.1 Der AN hat sich im Angebot genau an die Spezifikation und den Wortlaut der Anfrage zu halten. Im Falle von Abweichungen ist ausdrücklich darauf hinzuweisen. Das Angebot hat kostenlos zu erfolgen.
6.2 Der AN hat unter den Voraussetzungen des § 48 EStG mit Abgabe des Angebots eine gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EStG in lesbarer Kopie bzw. bei auftragsbezogener Bescheinigung im Original vorzulegen. Über einen eventuellen Widerruf einer gültigen Freistellungsbescheinigung hat der AN den AG unverzüglich zu informieren.
Angebot. 2.1 Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers er- folgen unentgeltlich und begründen für den Auftraggeber keine Verpflichtungen.
2.2 Der Auftragnehmer wird in seinem Angebot auf eventuelle Abweichungen gegenüber der Anfrage des Auftraggebers aus- drücklich hinweisen und dem Auftraggeber Alternativen, die im Vergleich zur Anfrage technisch oder wirtschaftlich günstiger sind, zusätzlich anbieten.
Angebot. Punkt Beschreibung Geforderte Angaben
Angebot. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, vom Käufer als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.