Angeborene Leiden. Der Versicherer übernimmt die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 100.000 EUR über die gesamte Lebensdauer für alle bei der Geburt vorhandenen Störungen oder Erkrankungen, Anomalien, Geburtsfehler, für Frühgeburtlichkeit und Fehlbildungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Erkrankungen. Akupunktur (Nadeltechnik), Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik, inklusive Arznei- und An den erstattungsfähigen Aufwendungen beteiligt sich der Versicherer nur dann, wenn die vorgenannten Behandlungen durch Ärzte oder andere Behandler erfolgen, die eine in dem Land, in dem die Behandlung erfolgt, anerkannte entsprechende Ausbildung vorweisen können und dort zur Ausübung der Behandlung zugelassen bzw. berechtigt sind. Von diesen Ärzten oder Behandlern anlässlich der Behandlung verordnete Arznei- und Verbandmittel sind ebenfalls erstattungsfähig. Der Versicherer erstattet diese Leistungen bis zu einem Betrag von 1.000 EUR* pro Versicherungsjahr.
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Angeborene Leiden. Der Versicherer übernimmt die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 100.000 200.000 EUR über die gesamte Lebensdauer für alle bei der Geburt vorhandenen Störungen oder Erkrankungen, Anomalien, Geburtsfehler, für Frühgeburtlichkeit und Fehlbildungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Erkrankungen. * Die genann4en Be4räge gel4en — sowei4 nich4 anders fes4geleg4 — pro Person und Versicherungsjahr, Akupunktur (Nadeltechnik), Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik, inklusive Arznei- und An den erstattungsfähigen Aufwendungen beteiligt sich der Versicherer nur dann, wenn die vorgenannten Behandlungen durch Ärzte oder andere Behandler erfolgen, die eine in dem Land, in dem die Behandlung erfolgt, anerkannte entsprechende Ausbildung vorweisen können und dort zur Ausübung der Behandlung zugelassen bzw. berechtigt sind. Von diesen Ärzten oder Behandlern anlässlich der Behandlung verordnete Arznei- und Verbandmittel sind ebenfalls erstattungsfähig. Der Versicherer erstattet diese Leistungen bis zu einem Betrag von 1.000 5.000 EUR* pro Versicherungsjahr.
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Angeborene Leiden. Der Versicherer übernimmt die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 100.000 150.000 EUR über die gesamte Lebensdauer für alle bei der Geburt vorhandenen Störungen oder Erkrankungen, Anomalien, Geburtsfehler, für Frühgeburtlichkeit und Fehlbildungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Erkrankungen. * Die genannten Beträge gelten – soweit nicht anders festgelegt – pro Person und Versicherungsjahr. Akupunktur (Nadeltechnik), Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik, inklusive Arznei- und An den erstattungsfähigen Aufwendungen beteiligt sich der Versicherer nur dann, wenn die vorgenannten Behandlungen durch Ärzte oder andere Behandler erfolgen, die eine in dem Land, in dem die Behandlung erfolgt, anerkannte entsprechende Ausbildung vorweisen können und dort zur Ausübung der Behandlung zugelassen bzw. berechtigt sind. Von diesen Ärzten oder Behandlern anlässlich der Behandlung verordnete Arznei- und Verbandmittel sind ebenfalls erstattungsfähig. Der Versicherer erstattet diese Leistungen bis zu einem Betrag von 1.000 2.500 EUR* pro Versicherungsjahr.
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Angeborene Leiden. Der Versicherer übernimmt die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 100.000 200.000 EUR über die gesamte Lebensdauer für alle bei der Geburt vorhandenen Störungen oder Erkrankungen, Anomalien, Geburtsfehler, für Frühgeburtlichkeit und Fehlbildungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Erkrankungen. * Die genannten Beträge gelten – soweit nicht anders festgelegt – pro Person und Versicherungsjahr. Akupunktur (Nadeltechnik), Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik, inklusive Arznei- und An den erstattungsfähigen Aufwendungen beteiligt sich der Versicherer nur dann, wenn die vorgenannten Behandlungen durch Ärzte oder andere Behandler erfolgen, die eine in dem Land, in dem die Behandlung erfolgt, anerkannte entsprechende Ausbildung vorweisen können und dort zur Ausübung der Behandlung zugelassen bzw. berechtigt sind. Von diesen Ärzten oder Behandlern anlässlich der Behandlung verordnete Arznei- und Verbandmittel sind ebenfalls erstattungsfähig. Der Versicherer erstattet diese Leistungen bis zu einem Betrag von 1.000 5.000 EUR* pro Versicherungsjahr.
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