Angebot von Schuldverschreibungen Musterklauseln

Angebot von Schuldverschreibungen. E.2b Gründe für das Angebot und Zweckbestim- mung der Erlöse, sofern diese nicht in der Ge- winnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risi- ken liegen Der Nettoerlös aus der Emission der Schuldverschreibungen wird für allgemeine Unternehmenszwecke der Emittentin ver- wendet.
Angebot von Schuldverschreibungen. E.2b Gründe für das Angebot und Zweckbestim- mung der Erlöse, sofern diese Der Nettoerlös aus der Emission der Schuldverschreibungen wird für allgemeine Unternehmenszwecke der Emittentin ver- wendet.
Angebot von Schuldverschreibungen. E.2b Gründe für das Angebot und Zweckbestim- mung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegen Der Nettoerlös aus der Emission der Schuldverschreibungen dient der Stärkung des regulatorischen Gesamtkapitals der Emittentin.
Angebot von Schuldverschreibungen. E.7 Schätzung der Ausgaben, die dem Anleger von der Emittentin oder dem Anbie- ter in Rechnung gestellt werden Nicht anwendbar. Dem Anleger werden von der Emittentin oder dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung gestellt. Dem Anleger wird von dem Finanzintermediär ein Ausgabeauf- schlag in Höhe von 0,50% des Nennbetrages in Rechnung ge- stellt.
Angebot von Schuldverschreibungen. E.7 Schätzung der Nicht anwendbar. Dem Anleger werden von der Emittentin oder Ausgaben, die dem Anbieter keine Ausgaben in Rechnung gestellt. dem Anleger von der Emittentin oder dem Anbie- ter in Rechnung gestellt werden This summary (the "Summary") is made up of disclosure requirements known as " Elements". These elements are numbered in Sections A – E (A.1 – E.7). This Summary contains all the Elements required to be included in a summary for this type of notes and issuer. Because some Elements are not required to be addressed, there may be gaps in the numbering sequence of the Elements. Even though an Element may be required to be inserted in this Summary because of the type of notes and issuer, it is possible that no relevant information can be given regarding the Element. In this case, a short description of the Element is included in this Summary with the statement "not applicable". A.1 Warnings - This Summary should be read as an introduction to the Base Prospectus of IKB Deutsche Industriebank Aktieng- esellschaft (the "Issuer" or "IKB AG" and, together with its consolidated subsidiaries and special purpose entities, "IKB" or the "IKB Group"). - Any decision to invest in the Notes should be based on consideration of the Base Prospectus as a whole by the in- vestor. - Where a claim relating to the information contained in the Base Prospectus is brought before a court, the plaintiff in- vestor might, under the national legislation of the Member States, have to bear the costs of translating the Base Pro- spectus before the legal proceedings are initiated. - Civil liability attaches only to IKB AG which has taken re- sponsibility for this Summary, including any translation thereof, but only if this Summary is misleading, inaccurate or inconsistent when read together with the other parts of the Base Prospectus or it does not provide, when read to- gether with the other parts of the Base Prospectus, key in- formation in order to aid investors when considering whether to invest in the Notes.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.