Teilnahmevoraussetzungen Musterklauseln

Teilnahmevoraussetzungen. ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt empfohlene Schulungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumentationen hintereinander nicht fristgerecht bei der Krankenkasse eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt vereinbarten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können auch Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hier- durch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturiertes Behandlungsprogramm Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease- Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv bera- ten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krankheit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele bei chronischen Erkrankungen sind: Diabetes Typ 1 und 2 Koronare Herzkrankheit Asthma und COPD Vermeidung von – typischen Symptomen wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen – Folgeschäden an Nieren und Auge...
Teilnahmevoraussetzungen. Versicherte, bei welchen im Rahmen der Früherkennung Schmerzen bzw. eine Funktionsbeeinträchtigung durch Arthrose des Hüft- und/oder Kniegelenks (M16.-, M17.-) vorliegen. • Die Verlaufskontrolle bzw. die Nachsorge folgt grundsätzlich klinischen Gesichtspunkten und ist einmal im Behandlungsfall und maximal achtmal innerhalb eines Zeitraums von neun Quartalen möglich. • Der Arzt versucht einen positiven Einfluss auf bestehende Risikofaktoren der Arthrose zu nehmen. So soll bei vorliegender Adipositas eine Gewichtsreduktion konkret angesprochen und nachdrücklich empfohlen werden. Ein Mangel an körperlicher Aktivität soll ebenfalls thematisiert und die im Folgenden dargelegten, aktivitätsfördernden Maßnahmen nahegelegt werden. Auch die Therapie bestehender Stoffwechselerkrankungen wie beispielsweise eines Diabetes Mellitus sollen, um den Erkrankungsverlauf günstig zu beeinflussen, bestmöglich und leitliniengetreu therapiert werden. • Um ein besseres Erkrankungsverständnis und eine hohe Compliance des Versicherten zu erreichen soll der Arzt das Konzept des Shared Decision Making anwenden und sich dadurch eine ausreichende Zeit für die Beratung nehmen: o Es werden verschiedene Handlungs- bzw. Behandlungsoptionen aufgezeigt. Dabei achtet der Arzt darauf, dass die verschiedenen Optionen vollständig gezeigt, laienverständlich und nachvollziehbar vermittelt werden. o Dadurch soll ausreichendes Wissen über die Krankheit erlangt werden, sodass die präferierte Behandlungsoption in Abstimmung mit dem Arzt erfolgen kann. • Um die Lebensqualität der Versicherten zu verbessern sowie eine schmerzbedingte Übungs-/ Aktivitätseinschränkung zu verringern, soll eine leitliniengerechte analgetische Medikation zur symptomatischen Therapie durch den Hausarzt begleitet werden. Die in Abschnitt „IV. Gesundheits-Apps/Online-Therapien“ aufgeführten Möglichkeiten der digitalen Dokumentation können dabei zur Erhöhung der Therapieadhärenz genutzt werden. Eine Objektivierung und Verlaufskontrolle der Lebensqualität im Rahmen der Nachsorge kann durch den Einsatz ausführlicher Fragebögen umgesetzt werden. Eine Anwendung finden dabei -nach Präferenz des Arztes- durch die S3-Leitlinie empfohlene, validierte Fragebögen (z.B. EuroQoL-5 Dimensionen (EQ-5D), Short Form Health Survey 12 (SF-12) o.ä.). • Um die Ziele der Arthrosetherapie zu erreichen und ein optimales Arzneimittelmanagement zu erzielen, erstellt der Arzt einen individuellen Therapieplan, welche die medikamentöse Schmerztherapie gemä...
Teilnahmevoraussetzungen. 1. Persönliche Voraussetzungen: Bitte beachten Sie: Erfüllen Sie persönlich eine oder mehrere persönliche Teilnahmevoraussetzungen nicht, können Sie nicht an diesem Vertrag teilnehmen. Ermächtigte Ärzte dürfen nur im Rahmen ihrer persönlichen Ermächtigung teilnehmen (Nachweis: KV Zulassung oder KV-Ermächtigung). Ich habe eine Zulassung zur fachärztlichen Versorgung gem. § 73 Abs. 1a Satz 2 SGB V als Facharzt für Innere Medizin mit oder ohne Schwerpunkt Pneumologie bzw. Teilgebiet Lungen- und Bronchialheilkunde oder als Lungenarzt (Nachweis: Selbstauskunft) Zulassung, Vertragsarztsitz und Hauptbetriebsstätte sind in Baden-Württemberg (Nachweis: KV-Zulassung oder KV-Registerauszug) Teilnahme an einer Vertragsschulung ist bereits erfolgt (Nachweis: Teilnahmebescheinigung) Erfüllung der Fortbildungspflichten nach § 95 d SGB V (Nachweis: Selbstauskunft) Bereitschaft zum Besuch von mindestens 2 Fortbildungen pro Jahr mit insgesamt 8 CME Punkten (ab Vertragsstart) zu den inhaltlichen Schwerpunktthe- men des Pneumologievertrages (gemäß Anlage 2) (Nachweis: Selbstauskunft, Stichproben durch die Managementgesellschaft)
Teilnahmevoraussetzungen. (1) Versicherte können auf freiwilliger Basis an der Versorgung gemäß dieses Vertrages teilnehmen, sofern die nachfolgenden Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 3 Anlage 9 bzw. 11 der DMP- A-RL erfüllt sind:
Teilnahmevoraussetzungen. (1) Versicherte können freiwillig auf Basis eines zugelassenen DMP KHK ihrer Krankenkasse an der Versorgung nach dieser Vereinbarung teilnehmen, wenn die nachfolgenden Teilnahmevo- raussetzungen gemäß Anlage 5 Nummer 3 der DMP-A-RL erfüllt sind:
Teilnahmevoraussetzungen. (1) Versicherte der Krankenkassen können auf freiwilliger Basis an der Versorgung gemäß diesem Vertrag teilnehmen, sofern gemäß Abschnitt 3 der jeweiligen medizinischen Ver- sorgungsinhalte, die nachfolgenden Einschreibekriterien erfüllt sind:
Teilnahmevoraussetzungen. (1) Versicherte der Krankenkassen können auf freiwilliger Basis an der Versorgung entsprechend dieses Vertrags teilnehmen, sofern folgende Einschreibekriterien erfüllt sind: - die vorliegende schriftliche Bestätigung der gesicherten Diagnose durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt gemäß Ziffer 1.2 (Diagnostik) der Anlage 7 RSAV, - die schriftliche Einwilligung in die Teilnahme und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten, - die umfassende, auch schriftliche Information der Versicherten über die Programminhalte, über die mit der Teilnahme verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten, insbesondere darüber, dass Befunddaten an die Krankenkasse übermittelt werden und von ihr im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms verarbeitet und genutzt werden und dass in den Fällen des § 28f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 die Daten zur Pseudonymisierung des Versichertenbezuges einer Arbeitsgemeinschaft oder von dieser beauftragten Dritten übermittelt werden können, über die Aufgabenverteilung und Versorgungsziele, die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme, die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einwilligung, ihrer Mitwirkungspflichten sowie darüber, wann eine fehlende Mitwirkung das Ende der Teilnahme an dem Programm zur Folge hat, - der Versicherte von der Einschreibung im Hinblick auf die in Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele profitiert, - die Einleitung bzw. Durchführung einer Insulintherapie gemäß Ziffer 1.3.4 der Anlage 7 RSAV und - der Versicherte aktiv an der Umsetzung mitwirken kann. Die Teilnahmevoraussetzungen gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Teilnahmeerklärung für Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres durch ihre gesetzlichen Vertreter abgegeben wird (Ziffer 3.1 der Anlage 7 RSAV).
Teilnahmevoraussetzungen. ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ Ihre Brustkrebserkrankung bzw. das Wiederauftreten der Erkrankung ist eindeutig diagnostiziert, die Diagnosestellung liegt bei Ihnen nicht länger als fünf Jahre zurück, es sei denn, Sie sind zwischenzeitlich wieder erkrankt oder bei Ihnen liegen Fernmetastasen der Brustkrebserkrankung vor, Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem niedergelassenen Arzt, betreuenden Krankenhausarzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre Teilnahme endet automatisch, wenn fünfeinhalb Jahre nach der Diagnosestellung keine Wiedererkrankung mehr auf- getreten ist. Beim Vorliegen von Fernmetastasen können Sie dauerhaft im Programm verbleiben. Die Teilnahme am Programm kann jedoch auch jederzeit von Ihnen ohne Angabe von Gründen beendet werden, ohne dass Ihnen dabei persönliche Nach- teile entstehen. Ihre aktive Mitarbeit ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie vorzeitig aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn beispielsweise zwei Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingehen, weil beispielshalber die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Qualitätssicherung Brustkrebs‌
Teilnahmevoraussetzungen. (1) Versicherte können freiwillig auf Basis eines akkreditierten Disease- Management-Programmes ihrer Krankenkasse an der Versorgung nach dieser Vereinbarung teilnehmen, sofern folgende Einschreibekriterien erfüllt sind und der behandelnde Arzt geprüft hat, ob der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer 1.3.1 der Anlage 1 RSAV in der bis 31.12.2011 geltenden Fassung dieses Ver- trages genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann:
Teilnahmevoraussetzungen. Versicherte, bei denen folgende Voraussetzungen erfüllt sind und bei denen noch keine pAVK* bekannt ist: • Gesicherte Diagnose einer peripheren arteriellen Gefäßkrankheit n.n.b.(I73.9 Periphere Gefäßkrankheit, n.n.bez.) oder Gesicherte Diagnose einer Atherosklerose (I70.0, I70.1, I70.8 oder I70.9) • oder Versicherte mit einer gesicherten Diagnose einer KHK (I25.0, I25.1-, I25.3, I25.4, I25.6, I25.8 oder I25.9), eines Diabetes Mellitus (E10.-, E11.-, E12.-, E13.- oder E14.-) einer Hypertonie (I10.-) die zum Zeitpunkt der Früherkennung das 50 Lebensjahr vollendet ha- ben. • männliche Raucher ab dem 60. Lebensjahr. *Als bekannt gilt eine im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr gesicherte Diagnose einer pAVK (I70.2-). • Der Arzt führt die Früherkennung einer pAVK gemäß der „S3-Leitlinie zur Diagnostik, The- rapie und Nachsorge der peripheren Arteriellenverschlusskrankheit“ der Deutschen Gesell- schaft für Angiologie/Gesellschaft für Gefäßmedizin in der jeweils geltenden Fassung durch. • Dabei soll der Versicherte den im Anhang 1 beigefügten Fragebogen ausfüllen, dieser soll dann durch den Arzt ausgewertet werden. • Kann eine vollständige diagnostische bzw. therapeutische Betreuung nicht durch den teil- nehmenden Hausarzt durchgeführt werden, soll eine Zuweisung mit einer gezielten Frage- stellung zum entsprechenden Facharzt erfolgen. Nach Erbringung der indizierten fachärzt- lichen Leistungen sollte die weitere Versorgung erneut vom teilnehmenden Hausarzt erfol- gen, es sei denn medizinische Gründe sprechen dagegen.