Teilnahmevoraussetzungen Musterklauseln

Teilnahmevoraussetzungen. Versicherte mit gesicherter Herzinsuffizienz (I50.-) bei welchen im Rahmen des Vorsorgepro- gramms ein Eisenmangel (E61.1) diagnostiziert wurde. • Die Verlaufskontrolle bzw. die Nachsorge folgt grundsätzlich klinischen Gesichtspunkten und ist einmal im Behandlungsfall und maximal achtmal innerhalb eines Zeitraums von neun Quar- talen möglich. • Die Grundlage des Nachsorgeprogramms stellt ein intensives Behandlungsgespräch dar. Hier- bei werden insbesondere die körperliche Belastbarkeit, Symptome der Herzinsuffizienz und die aktuellen Alltagseinschränkungen evaluiert, welche sich durch einen bestehenden Xxxxxxxx- gel verschlechtern können. Gleichzeitig wird evaluiert, ob eine vorliegende Symptomver- schlechterung auf eine Verschlechterung der kardialen Funktion zurückzuführen ist. o Eine Objektivierung und Verlaufskontrolle der Lebensqualität im Rahmen der Nach- sorge kann durch den Einsatz ausführlicher Fragebögen umgesetzt werden. Eine An- wendung finden dabei -nach Präferenz des Arztes- durch die S3-Leitlinie empfohlene, validierte Fragebögen, wie z.B. EuroQoL-5 Dimensionen (EQ-5D), Short Form Health Survey 12 (SF-12) o.ä.. o Es erfolgt zudem eine erneute Evaluation des Schweregrades der Herzinsuffizienz nach NYHA. • Es erfolgt eine ärztliche Ernährungsberatung hinsichtlich einer Umstellung auf eine eisenhalti- gere Ernährung einschließlich einer Auflistung besonders eisenhaltiger Lebensmittel. • Dem Versicherten wird die Möglichkeit einer oralen Eisensupplementation gemäß der S1 Ei- senmangelanämie-Leitlinie in der aktuellsten Fassung erläutert, dabei wird von ärztlicher Seite intensiv auf das Nebenwirkungsprofil eingegangen. • Versicherte mit gesicherter Herzinsuffizienz NYHA-Stadium III (I50.04, I50.13), bei welchen im Rahmen des Vorsorgeprogramms ein Eisenmangel festgestellt wurde und welche aufgrund der Symptomatik, in ihren Alltagaktivitäten eingeschränkt sind, erhalten die Möglichkeit einer intra- venösen Eisensubstitution gemäß der S1 Eisenmangelanämie-Leitlinie in der aktuellsten Fas- sung. Hierbei sind aufgrund der Möglichkeit eines anaphylaktischen Schocks besondere Vor- sichtsmaßnahmen zu treffen. • Es erfolgt eine Evaluation der Therapien etwaig weiterhin zugrundeliegender Grunderkrankun- gen (beispielsweise hinsichtlich einer NSAR-Therapie), welche einen Eisenmangel weiterhin begünstigen können. Gegebenenfalls kann eine mit dem Versicherten eine gemeinsame Ent- scheidungsfindung hinsichtlich Gabe von Blutungs-prophylaktischen Medikamente (z...
Teilnahmevoraussetzungen. ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarkt...
Teilnahmevoraussetzungen. (1) Versicherte können auf freiwilliger Basis an der Versorgung gemäß dieses Vertrages teilnehmen, sofern die nachfolgenden Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 3 Anlage 9 bzw. 11 der DMP- A-RL erfüllt sind:
Teilnahmevoraussetzungen. (1) Versicherte können freiwillig auf Basis eines zugelassenen DMP ihrer Krankenkasse an der Versorgung nach dieser Vereinbarung teilnehmen, wenn die nachfolgenden Teilnah- mevoraussetzungen gemäß Anlage 7 bzw. Anlage 1 Nummern 3 der DMP-A-RL erfüllt sind
Teilnahmevoraussetzungen. 1. Persönliche Voraussetzungen: Bitte beachten Sie: Erfüllen Sie persönlich eine oder mehrere persönliche Teilnahmevoraussetzungen nicht, können Sie nicht an diesem Vertrag teilnehmen. Ermächtigte Ärzte dürfen nur im Rahmen ihrer persönlichen Ermächtigung teilnehmen (Nachweis: KV Zulassung oder KV-Ermächtigung). Ich habe eine Zulassung zur fachärztlichen Versorgung gem. § 73 Abs. 1a Satz 2 SGB V als Facharzt für Innere Medizin mit oder ohne Schwerpunkt Pneumologie bzw. Teilgebiet Lungen- und Bronchialheilkunde oder als Lungenarzt (Nachweis: Selbstauskunft) Zulassung, Vertragsarztsitz und Hauptbetriebsstätte sind in Baden-Württemberg (Nachweis: KV-Zulassung oder KV-Registerauszug) Teilnahme an einer Vertragsschulung ist bereits erfolgt (Nachweis: Teilnahmebescheinigung) Erfüllung der Fortbildungspflichten nach § 95 d SGB V (Nachweis: Selbstauskunft) Bereitschaft zum Besuch von mindestens 2 Fortbildungen pro Jahr mit insgesamt 8 CME Punkten (ab Vertragsstart) zu den inhaltlichen Schwerpunktthe- men des Pneumologievertrages (gemäß Anlage 2) (Nachweis: Selbstauskunft, Stichproben durch die Managementgesellschaft)
Teilnahmevoraussetzungen. ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt empfohlene Schulungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumentationen hintereinander nicht fristgerecht bei der Krankenkasse eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt vereinbarten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hier- durch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. DMP-Vertrag Diabetes Typ 2 vom 01.04.2006 i.d.F.d. 10. Nachtrages vom 30.06.2015 Anlage 8‌ indikationsübergreifende Dokumentation zu Anlage 2 DMP-A-RL Indikationsübergreifende Dokumentation (ausgenommen Brustkrebs)‌ zum Vertrag nach § 137f SGB V über die Durchführung eines strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) auf der Grundlage des § 83 SGB V zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 Lfd. Nr. Dokumentationsparameter Ausprägung 1 DMP-Fallnummer Nummer 2 Name der/des Versicherten Nachname, Vorname
Teilnahmevoraussetzungen. (1) Versicherte der Krankenkassen können auf freiwilliger Basis an der Versorgung entsprechend dieses Vertrags teilnehmen, sofern folgende Einschreibekriterien erfüllt sind: - die vorliegende schriftliche Bestätigung der gesicherten Diagnose durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt gemäß Ziffer 1.2 (Diagnostik) der Anlage 7 DMP-A-RL, - die schriftliche Einwilligung in die Teilnahme und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten, - die umfassende, auch schriftliche Information der Versicherten über die Programminhalte, über die mit der Teilnahme verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten, insbesondere darüber, dass Befunddaten an die Krankenkasse übermittelt werden und von ihr im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms verarbeitet und genutzt werden und dass in den Fällen des § 28f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 die Daten zur Pseudonymisierung des Versichertenbezuges einer Arbeitsgemeinschaft oder von dieser beauftragten Dritten übermittelt werden können, über die Aufgabenverteilung und Versorgungsziele, die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme, die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einwilligung, ihrer Mitwirkungspflichten sowie darüber, wann eine fehlende Mitwirkung das Ende der Teilnahme an dem Programm zur Folge hat, - der Versicherte von der Einschreibung im Hinblick auf die in Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele profitiert, - die Einleitung bzw. Durchführung einer Insulintherapie gemäß Ziffer 1.3.4 der Anlage 7 DMP-A-RL und - der Versicherte aktiv an der Umsetzung mitwirken kann. Die Teilnahmevoraussetzungen gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Teilnahmeerklärung für Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres durch ihre gesetzlichen Vertreter abgegeben wird (Ziffer 3.1 der Anlage 7 DMP-A-RL).
Teilnahmevoraussetzungen. (1) Versicherte können freiwillig auf Basis eines akkreditierten Disease- Management-Programmes ihrer Krankenkasse an der Versorgung nach dieser Vereinbarung teilnehmen, sofern folgende Einschreibekriterien erfüllt sind und der behandelnde Arzt geprüft hat, ob der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer 1.3.1 der Anlage 1 RSAV in der bis 31.12.2011 geltenden Fassung dieses Ver- trages genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann:
Teilnahmevoraussetzungen. Teilnehmen können Versicherte ab 45 Jahren, bei welchen noch keine Arthrose des Hüft- oder Kniegelenks (M16.-, M17.-) bekannt* ist und bei denen mindestens eine der folgenden Diagnosen und auf Arthrose verdächtige Schmerzen bzw. Funktionsbeeinträchtigung vorliegen: • Gelenkschmerzen im Hüft- oder Kniegelenk (M25.50, M25.55, M25.56, M25.59) • Stoffwechselstörungen wie Hyperurikämie (E79.0), Gicht (M10.-) oder Diabetes Mellitus (E10.- , E11.-, E12.-, E13.- oder E14.-) • Adipositas (E66.-) • Varus- oder Valgusfehlstellung des Hüft- bzw. Kniegelenks (M21.15, M21.05, M21.16, M21.06) *Als bekannt gilt eine im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr gesicherte Diagnose einer Hüft- oder Kniegelenksarthrose (M16.-, M17.-). • , es erfolgt eine leitliniengetreue Anamnese auf das Vorliegen einer Arthrose, diese sollte die Schmerzanamnese sowie die Medikationsanamnese implizieren. Um dies besonders genau und objektivierbar durchführen zu können, soll ein valider, von der Leitlinie-empfohlener Fragebogen (z.B. KOOS-Score, Xxxxxx Hip Score, o.Ä.) vom Arzt verwendet werden. Der gewählte Fragebogen dient dabei als Leitfaden für das Anamnesegespräch und erlaubt eine intensive Auseinandersetzung mit den Beschwerden des Versicherten und somit eine höhere Diagnosesicherheit. • Der Arzt führt eine allgemeine und spezielle klinische Untersuchung der Gelenke durch. Bei sich erhärtendem Verdacht auf eine Arthrose erfolgt, falls nötig, eine radiologische Diagnosesicherung. • Kann eine vollständige diagnostische bzw. therapeutische Betreuung nicht durch den teilnehmenden Hausarzt durchgeführt werden, soll eine Zuweisung mit einer gezielten Fragestellung zum entsprechenden Facharzt erfolgen. Nach Erbringung der indizierten fachärztlichen Leistungen sollte die weitere Versorgung erneut vom teilnehmenden Hausarzt erfolgen, es sei denn medizinische Gründe sprechen dagegen.
Teilnahmevoraussetzungen. ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ Ihre Brustkrebserkrankung bzw. das Wiederauftreten der Erkrankung ist eindeutig diagnostiziert, die Diagnosestellung liegt bei Ihnen nicht länger als fünf Jahre zurück, es sei denn, Sie sind zwischenzeitlich wieder erkrankt oder bei Ihnen liegen Fernmetastasen der Brustkrebserkrankung vor, Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem niedergelassenen Arzt, betreuenden Krankenhausarzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre Teilnahme endet automatisch, wenn fünfeinhalb Jahre nach der Diagnosestellung keine Wiedererkrankung mehr auf- getreten ist. Beim Vorliegen von Fernmetastasen können Sie dauerhaft im Programm verbleiben. Die Teilnahme am Programm kann jedoch auch jederzeit von Ihnen ohne Angabe von Gründen beendet werden, ohne dass Ihnen dabei persönliche Nach- teile entstehen. Ihre aktive Mitarbeit ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie vorzeitig aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn beispielsweise zwei Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingehen, weil beispielshalber die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Qualitätssicherung Brustkrebs‌