Common use of Angebote, Preise Clause in Contracts

Angebote, Preise. 4.1 Alle Preisangaben in den Angeboten sind in EURO und ohne Umsatz- steuer und ohne Fracht und Verpackung, soweit nichts anderes verein- bart ist. Umsatzsteuer ist in der Höhe fällig, die am Tag der Lieferung maßgeblich ist. 4.2 Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nur ein, wenn dies im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4.3 Werden die im Auftrag vereinbarten Termine länger als 3 Monate ver- zögert, und ist die Verzögerung auf den Auftraggeber zurückzuführen, ist der Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.. Xxxxx der Auftraggeber aufgrund der Preisanpassung vom Vertrag zurück, sind dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. 4.4 Stellen sich nach Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, so können diese zusätzlich berechnet werden. Die Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu bestätigen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragsprei- ses, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwendungen sind im Falle des Rück- tritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5 Ändert sich der Wert des in einer anderen Währung als Euro vertraglich vereinbarten Entgelts um mehr als 5 % (z.B. aufgrund einer Änderung der Währungsparität), ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. 4.6 Bei nicht vorhersehbaren Rohstoff-, Energie- oder Produktionskostenstei- gerungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verkaufspreise zum Lie- ferdatum entsprechend anzupassen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragspreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwen- dungen sind im Falle des Rücktritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.7 Änderungen an angelieferten oder übertragenen Daten sowie ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden separat mit einem Stundensatz von 70,00 EURO (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteu- er) in Rechnung gestellt. 4.8 Bei Stornierung des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers wäh- rend der laufenden Auftragsbearbeitung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die bislang verursachten Produktionskosten und/oder Kosten des Maschinenstillstandes sowie entstandene Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote, Preise. 4.1 2.1. Alle Preisangaben in den Angeboten Anbote sind in EURO und ohne Umsatz- steuer und ohne Fracht und Verpackung, soweit – sofern nichts anderes verein- bart ist. Umsatzsteuer ist in der Höhe fällig, die am Tag der Lieferung maßgeblich istfestgehalten – freibleibend. 4.2 2.2. Die Preise Angebote des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen VerpackungAuftragnehmers, Frachtob schriftlich, Versicherung und sonstige Versandkosten nur einmündlich oder telefonisch sind, wenn dies im Angebot nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurdeanders vermerkt ist, gültig ab Werk. 4.3 Werden die im Auftrag vereinbarten Termine länger als 3 Monate ver- zögert2.3. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich den Zwischenverkauf vor. 2.4. Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, und ist die Verzögerung auf den Auftraggeber zurückzuführen, ist wenn der Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.. Xxxxx innerhalb der Auftraggeber aufgrund der Preisanpassung vom Vertrag zurück, sind dem Auftragnehmer Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bis dahin entstandenen Kosten zu erstattenbestellten Vertragsgegenstände liefert. 4.4 Stellen sich nach Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, so können diese zusätzlich berechnet werden2.5. Die Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu bestätigen. Übersteigt genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs- sowie Verzollungskosten, allfälliger Verpackungsmaterialkosten und gelten nur dann, sofern die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragsprei- ses, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtgesamte angebotene Menge abgenommen wird. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwendungen sind im Falle des Rück- tritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5 Ändert sich der Wert des in einer anderen Währung als Euro vertraglich vereinbarten Entgelts um mehr als 5 % (z.B. aufgrund einer Änderung der Währungsparität)genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer, ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. 4.6 Bei sofern diese nicht vorhersehbaren Rohstoff-, Energie- oder Produktionskostenstei- gerungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verkaufspreise zum Lie- ferdatum entsprechend anzupassen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragspreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtexplizit angegeben ist. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwen- dungen sind im Falle des Rücktritts vom genannten Kosten werden dem Auftraggeber zu erstatten. 4.7 Änderungen an angelieferten oder übertragenen Daten sowie ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden separat mit einem Stundensatz von 70,00 EURO (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteu- er) zusätzlich in Rechnung gestellt. 4.8 2.6. Die Berechnung der Preise erfolgt in EURO. Sofern kein konkreter Preis vereinbart wurde, sind die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Ein allfälliges Währungsrisiko trägt der Auftraggeber. 2.7. Die Zurverfügungstellung von Ladehilfsmittel (beispielsweise Paletten) wird dem Auftraggeber verrechnet. Bei Stornierung des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers wäh- rend Rückgabe der laufenden Auftragsbearbeitung behält sich Ladehilfsmittel im einwandfreien Zustand wird der verrechnete Einsatz, vermindert um das Entgelt für die Abnützung der Ladehilfsmittel, sowie um etwaige dem Auftragnehmer entstandene Rückholkosten vergütet. Es werden jedenfalls nur Ladehilfsmittel in jener Menge zurückgenommen, wie sie der Auftragnehmer das Recht vor, die bislang verursachten Produktionskosten und/oder Kosten des Maschinenstillstandes sowie entstandene Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellenverrechnet hat.

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Samples: Sales Contracts

Angebote, Preise. 4.1 Alle Preisangaben 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mengen- und Gewichtsabgaben können geringfügig abweichen. Es gelten die schriftlich vereinbarten oder unsere Listenpreise oder die branchenüblichen Tagespreise. Die Preise verste- hen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. 2.2. Ein Vertrag kommt entweder mündlich (auch fernmündlich), schriftlich oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zu- stande. Wenn solches nicht erfolgt, beispielsweise bei Bestellung per Telefax, durch Übergabe des Lieferscheines oder auch der Rechnung. 2.3. Proben und Muster gelten nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe. 2.4. Verpackungskosten wie Paletten gehen ebenso wie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials zu Lasten des Käu- fers. Der Käufer trägt die Palettenabnutzungsgebühr, das ist die Differenz zwischen der bei Lieferung berechneten und der bei Rück- nahme erstatteten Gebühr, welche auch vom Zulieferer des Verwenders berechnet wird. 2.5. Frachtkosten sind nicht in den Angeboten sind in EURO und ohne Umsatz- steuer und ohne Fracht und VerpackungPreisen enthalten, soweit nichts anderes verein- bart ist. Umsatzsteuer ist in der Höhe fällig, die am Tag der Lieferung maßgeblich ist. 4.2 Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nur ein, wenn dies im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4.3 Werden die im Auftrag vereinbarten Termine länger als 3 Monate ver- zögert, und ist die Verzögerung auf den Auftraggeber zurückzuführen, ist der Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.. Xxxxx der Auftraggeber aufgrund der Preisanpassung vom Vertrag zurück, sind sondern werden dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. 4.4 Stellen sich nach Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, so können diese zusätzlich berechnet werden. Die Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu bestätigen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragsprei- ses, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwendungen sind im Falle des Rück- tritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5 Ändert sich der Wert des in einer anderen Währung als Euro vertraglich vereinbarten Entgelts um mehr als 5 % (z.B. aufgrund einer Änderung der Währungsparität), ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. 4.6 Bei nicht vorhersehbaren Rohstoff-, Energie- oder Produktionskostenstei- gerungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verkaufspreise zum Lie- ferdatum entsprechend anzupassen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragspreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwen- dungen sind im Falle des Rücktritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.7 Änderungen an angelieferten oder übertragenen Daten sowie ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden separat mit einem Stundensatz von 70,00 EURO (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteu- er) Käufer gesondert in Rechnung gestellt. 4.8 2.6. Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn dies schriftlich vereinbart oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung zugesagt wird. 2.7. Wir sind berechtigt, einen Preisaufschlag zu berechnen, wenn der Kunde eine auf Abruf mit uns vereinbarte Lieferung erst vier Monate nach Vertragsabschluss ganz oder zum Teil abruft, bei Sukzessivlieferungen jederzeit. Ist der Vertragspartner Kaufmann, so können auch innerhalb von vier Monaten Preiserhöhungen vorgenommen werden, wenn diese sich an der Erhöhung des Marktpreises orientieren. Bei Stornierung des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers wäh- rend der laufenden Auftragsbearbeitung behält sich der Auftragnehmer Verträgen mit Verbrauchern steht diesen das Recht vorzu, die bislang verursachten Produktionskosten und/nach Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht bei Sonderanfertigungen oder Kosten des Maschinenstillstandes sowie entstandene Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellenindividuell bereitgestellten Lieferungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote, Preise. 4.1 2.1. Alle Preisangaben von HARGASSNER in den Angeboten und Preislisten angeführten Preise sind in EURO freibleibend und Nettopreise ohne Umsatz- steuer und ohne Fracht und VerpackungMehrwertsteuer, soweit nichts anderes verein- bart sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer mitumfasst ist. Umsatzsteuer Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt gesondert nach Maßgabe der am Tage der Lieferung bzw. Leistung geltenden gesetzlichen Vorschriften. Technische sowie sonstige Änderungen durch HARGASSNER bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2.2. Enthält die Bestellung eines Kunden keine Preisangaben, gelten für diese Bestellung die für den Tag des Einlangens der Bestellung maßgeblichen Preislisten von HARGASSNER. 2.3. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, sind jedoch unverbindlich und es wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Auftragsänderungen bzw. Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden; Kostenvoranschläge sind unentgeltlich. 2.4. Erfolgt die Lieferung - ohne dass HARGASSNER schuldhaft einen Lieferverzug zu verantworten hat - erst nach dem vereinbarten Liefertermin, so ist HARGASSNER zur entsprechenden Anhebung der vereinbarten Preise berechtigt. Diese Preisanpassung erfolgt unter Berücksichtigung der Veränderung der kollektivvertraglichen Lohnkosten oder anderer zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeitenfinanzierung etc. zwischen dem vereinbarten und dem tatsächlichen Liefertermin. 2.5. Exportlieferungen werden grundsätzlich in Euro verrechnet und sind auch in Euro zu bezahlen. Wird ausdrücklich eine andere Währung vereinbart, so erfolgt die Fakturierung auf Basis der Höhe fällig, die Kursrelation zum Euro am Tag der Lieferung maßgeblich istAuftragsbestätigung durch HARGASSNER. Für diese Berechnung ist ausschließlich die Kursberechnung der österreichischen Banken relevant. 4.2 Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nur ein, wenn dies im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4.3 Werden die im Auftrag vereinbarten Termine länger als 3 Monate ver- zögert, und ist die Verzögerung auf den Auftraggeber zurückzuführen, ist der Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.. Xxxxx der Auftraggeber aufgrund der Preisanpassung vom Vertrag zurück, sind dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. 4.4 Stellen sich nach Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, so können diese zusätzlich berechnet werden. Die Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu bestätigen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragsprei- ses, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwendungen sind im Falle des Rück- tritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5 Ändert sich der Wert des in einer anderen Währung als Euro vertraglich vereinbarten Entgelts um mehr als 5 % (z.B. aufgrund einer Änderung der Währungsparität), ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. 4.6 Bei nicht vorhersehbaren Rohstoff-, Energie- oder Produktionskostenstei- gerungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verkaufspreise zum Lie- ferdatum entsprechend anzupassen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragspreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwen- dungen sind im Falle des Rücktritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.7 Änderungen an angelieferten oder übertragenen Daten sowie ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden separat mit einem Stundensatz von 70,00 EURO (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteu- er) in Rechnung gestellt. 4.8 Bei Stornierung des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers wäh- rend der laufenden Auftragsbearbeitung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die bislang verursachten Produktionskosten und/oder Kosten des Maschinenstillstandes sowie entstandene Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

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