Common use of Angebote, Preise Clause in Contracts

Angebote, Preise. 4.1 Alle Preisangaben in den Angeboten sind in EURO und ohne Umsatz- steuer und ohne Fracht und Verpackung, soweit nichts anderes verein- bart ist. Umsatzsteuer ist in der Höhe fällig, die am Tag der Lieferung maßgeblich ist. 4.2 Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nur ein, wenn dies im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4.3 Werden die im Auftrag vereinbarten Termine länger als 3 Monate ver- zögert, und ist die Verzögerung auf den Auftraggeber zurückzuführen, ist der Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.. Xxxxx der Auftraggeber aufgrund der Preisanpassung vom Vertrag zurück, sind dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. 4.4 Stellen sich nach Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, so können diese zusätzlich berechnet werden. Die Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu bestätigen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragsprei- ses, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwendungen sind im Falle des Rück- tritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5 Ändert sich der Wert des in einer anderen Währung als Euro vertraglich vereinbarten Entgelts um mehr als 5 % (z.B. aufgrund einer Änderung der Währungsparität), ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. 4.6 Bei nicht vorhersehbaren Rohstoff-, Energie- oder Produktionskostenstei- gerungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verkaufspreise zum Lie- ferdatum entsprechend anzupassen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragspreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwen- dungen sind im Falle des Rücktritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.7 Änderungen an angelieferten oder übertragenen Daten sowie ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden separat mit einem Stundensatz von 70,00 EURO (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteu- er) in Rechnung gestellt. 4.8 Bei Stornierung des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers wäh- rend der laufenden Auftragsbearbeitung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die bislang verursachten Produktionskosten und/oder Kosten des Maschinenstillstandes sowie entstandene Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote, Preise. 4.1 2.1. Alle Preisangaben in den Angeboten Anbote sind in EURO und ohne Umsatz- steuer und ohne Fracht und Verpackung, soweit - sofern nichts anderes verein- bart ist. Umsatzsteuer ist in der Höhe fällig, die am Tag der Lieferung maßgeblich istfestgehalten - freibleibend. 4.2 2.2. Die Preise Angebote des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen VerpackungAuftragnehmers, Frachtob schriftlich, Versicherung und sonstige Versandkosten nur einmündlich oder telefonisch sind, wenn dies im Angebot nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurdeanders vermerkt ist, gültig ab Lager. 4.3 Werden 2.3. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich den Zwischenverkauf vor. Bei Fliesen beinhaltet die im Auftrag vereinbarten Termine länger als 3 Monate ver- zögertVerrechnungsmenge auch den üblichen Fugenabstand in verlegtem Zustand. 2.4. Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, und ist wenn der Auftragnehmer innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die Verzögerung auf den bestellten Vertragsgegenstände liefert. Ist der Auftraggeber zurückzuführenVerbraucher, ist der Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.. Xxxxx der Auftraggeber aufgrund der Preisanpassung vom Vertrag zurück, sind dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten zu erstattenauch eine mündliche Bestätigung ausreichend. 4.4 Stellen sich nach Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, so können diese zusätzlich berechnet werden2.5. Die Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu bestätigen. Übersteigt genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs-, Aufstellungskosten, allfälliger Verpackungsmaterialkosten und gelten nur dann, sofern die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragsprei- ses, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtgesamte angebotene Menge abgenommen wird. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwendungen sind im Falle des Rück- tritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5 Ändert sich der Wert des in einer anderen Währung als Euro vertraglich vereinbarten Entgelts um mehr als 5 % (z.B. aufgrund einer Änderung der Währungsparität)genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer, ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. 4.6 Bei sofern diese nicht vorhersehbaren Rohstoff-, Energie- oder Produktionskostenstei- gerungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verkaufspreise zum Lie- ferdatum entsprechend anzupassen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragspreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtexplizit angegeben ist. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwen- dungen sind im Falle des Rücktritts vom genannten Kosten werden dem Auftraggeber zu erstatten. 4.7 Änderungen an angelieferten oder übertragenen Daten sowie ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden separat mit einem Stundensatz von 70,00 EURO (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteu- er) zusätzlich in Rechnung gestellt. 4.8 Bei Stornierung des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers wäh- rend 2.6. Für Unternehmer gilt, dass im Fall eines Streckengeschäftes die vom Lieferanten oder Hersteller verrechneten Nebenkosten, wie etwa Silogebühr, Transportkosten, Mindestmengenzuschlag, Zuschlag für Eillierferungen und Kosten für Ladehilfsmittel insbesondere Palettengebühr, an den Auftraggeber weiterverrechnet werden, soweit diese im Angebot nicht enthalten sind. 2.7. Die Berechnung der laufenden Auftragsbearbeitung behält sich Preise erfolgt in EURO und sofern kein konkreter Preis vereinbart wurde, sind die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Ein allfälliges Währungsrisiko trägt der Auftraggeber. 2.8. Für Waren, die der Auftragnehmer das Recht vornicht ständig auf Lager führt, wird in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet. 2.9. Für geliefertes Verpackungsmaterial wurde bereits ein Entsorgungsbeitrag entrichtet. Für die bislang verursachten Produktionskosten und/oder Kosten des Maschinenstillstandes sowie entstandene Aufwendungen ordnungsgemäße Entsorgung hat der Auftraggeber zu sorgen. Die Zurverfügungstellung von Ladehilfsmittel (wie beispielsweise Paletten) wird dem Auftraggeber verrechnet. Bei Rückgabe der Ladehilfsmittel im einwandfreien Zustand wird der verrechnete Einsatz, vermindert um das Entgelt für die Abnützung der Ladehilfsmittel, sowie um etwaige dem Auftragnehmer entstandene Rückholkosten vergütet. Es werden jedenfalls nur Ladehilfsmittel in Rechnung zu stellenjener Menge zurückgenommen, wie sie der Auftragnehmer verrechnet hat.

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Angebote, Preise. 4.1 Alle Preisangaben 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Angebote, Offerten, angenommenen Bestellungen, Aufträge, Vereinbarungen bzw. andere Verträge sowie auch auf sämtliche Verhandlungen - ggf. unter Vermittlung eines Bevollmächtigten - Anwendung. 2. Die Anwendung etwaiger Einkaufsbedingungen oder anderer (allgemeiner) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich abgelehnt. Falls und soweit sich XxxXxx abweichend von den obigen Ausführungen vor dem Schließen eines Vertrags schriftlich mit (allgemeinen) Geschäftsbedingungen (bzw. Einkaufsbedingungen) des Auftraggebers einverstanden erklärt hat, gilt dieses Einverständnis lediglich und ausschließlich für den betreffenden Vertrag. 3. Hat der Auftraggeber einmal unter Rechtsgeltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen gekauft, wird bei einer ggf. danach aufgegebenen Bestellung vom stillschweigenden Einverständnis mit der Anwendbarkeit der Geschäftsbedingungen von CurTec ausgegangen, ungeachtet dessen, ob eine solche Bestellung schriftlich bestätigt wurde. 1. Angebote, ungeachtet ihrer Form, sind unverbindlich, bis der sich daraus ergebende Auftrag auf die in den Artikel 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen umschriebene Weise verbindlich geworden ist. 2. Sämtliche von CurTec gemachten Äußerungen bzw. Angebote sind einen (1) Kalendermonat gültig, ausgenommen, wenn in einer Äußerung oder einem Angebot etwas anderes genannt wird. Offensichtliche Irrtümer, Druck- bzw. Setzfehler in Angeboten und anderen Äußerungen sind in EURO für CurTec nicht verbindlich. 1. Die von CurTec angewendeten Preise und ohne Umsatz- steuer Ermäßigungen sind die Preise und ohne Fracht und Verpackung, soweit nichts anderes verein- bart ist. Umsatzsteuer ist in der Höhe fälligErmäßigungen, die am Tag der Lieferung maßgeblich istdes Zustandekommens des Vertrages zwischen CurTec und dem Auftraggeber gelten, wenn nicht schriftlich anders vereinbart. 4.2 2. Die von CurTec angewendeten Preise des Auftragnehmers gelten ab Werkverstehen sich in Euro einschließlich Standardverpackung, jedoch zzgl. Sie schließen VerpackungUmsatzsteuer (USt), FrachtVerbrauchssteuern und etwaiger anderer Abgaben, Versicherung und sonstige Versandkosten nur eindie behördlicherseits erhoben werden, ausgenommen, wenn dies im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurdevon CurTec explizit anders angegeben wird. 4.3 Werden 3. CurTec hat das Recht, die im Auftrag vereinbarten Termine länger als 3 Monate ver- zögertPreise für die Lieferung aufgrund von Erhöhungen der Einkaufspreise bzw. der Frachttarife der Produkte bzw. der Rohstoffe, die für die Herstellung der Produkte erforderlich sind, bzw. der Zuschläge auf Abgaben, die behördlicherseits auferlegt werden, zu erhöhen. Ist der Auftraggeber mit einer Erhöhung der Preise bzw. Xxxxxx nicht einverstanden, die CurTec mitgeteilt hat, und ist die Verzögerung auf den Auftraggeber zurückzuführenbeträgt diese Erhöhung mehr als 10 %, ist der Auftragnehmer Auftraggeber berechtigt, den Vertrag innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der genannten Mitteilung von CurTec in Bezug auf die Preisänderung schriftlich zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.. Xxxxx kündigen bzw. den Auftrag zum in der Auftraggeber aufgrund der Preisanpassung vom Vertrag zurück, sind dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten Mitteilung genannten Datum zu erstattenannullieren. 4.4 Stellen sich nach Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus4. CurTec ist frei, die bei Vertragsabschluss zweckmäßige Verpackung und einen geeigneten Versand zu wählen. Werden betreffend den Vertrag zahlbare Kosten, wie Frachtkosten, Ein- und Ausfuhrzölle, Terminalgebühren, Aufbewahrungs-, Bewachungs-, Einfuhr- und Ausfuhrkosten, Steuern oder andere Abgaben nach dem Schließen des Vertrags eingeführt oder erhöht, gehen diese zulasten des Auftraggebers, ebenso die Folgen geänderter Wechselkurse, wenn nicht erkennbar waren, so können diese zusätzlich berechnet werden. Die Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu bestätigen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragsprei- ses, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwendungen sind im Falle des Rück- tritts vom Auftraggeber zu erstattenausdrücklich anders vereinbart. 4.5 Ändert sich der Wert des in einer anderen Währung als Euro vertraglich vereinbarten Entgelts um mehr als 5 % (z.B. aufgrund einer Änderung der Währungsparität), ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. 4.6 Bei nicht vorhersehbaren Rohstoff-, Energie- oder Produktionskostenstei- gerungen ist der Auftragnehmer berechtigt5. Für Produkte, die Verkaufspreise zum Lie- ferdatum entsprechend anzupassen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des GesamtauftragspreisesCurTec fristgerecht oder auf Abruf zu liefern hat, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwen- dungen sind im Falle des Rücktritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.7 Änderungen an angelieferten oder übertragenen Daten sowie ähnliche Vorarbeitenund für Produkte, die vom Auftraggeber veranlasst wurdenCurTec bei Eingang des Auftrags nicht oder nur teilweise vorrätig hat und die CurTec für eine schnellstmögliche Lieferung vormerkt, werden separat mit einem Stundensatz von 70,00 EURO (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteu- er) in Rechnung gestellt. 4.8 Bei Stornierung des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers wäh- rend der laufenden Auftragsbearbeitung behält sich der Auftragnehmer CurTec das Recht vor, ohne nähere Mitteilung die bislang verursachten Produktionskosten und/oder im Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise und Kosten des Maschinenstillstandes sowie entstandene Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellenberechnen, ungeachtet einer vorausgehenden Bestätigung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebote, Preise. 4.1 2.1 Alle Preisangaben Anbote sind - sofern nichts anderes festgehalten - freibleibend. 2.2 Die Angebote des Auftragnehmers, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, gültig ab Lager. 2.3 Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich den Zwischenverkauf vor. Bei Fliesen bein-haltet die Verrechnungsmenge auch den üblichen Fugenabstand in verlegtem Zustand. 2.4 Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Annahme-frist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten Vertragsgegenstände liefert. Ist der Auftraggeber Verbraucher, ist auch eine mündliche Bestätigung ausreichend. 2.5 Die genannten Preise gelten exklusive Transport-, Versicherungs-, Aufstellungskosten, allfälliger Verpackungsmaterialkosten und gelten nur dann, sofern die gesamte an-gebotene Menge abgenommen wird. Die genannten Preise enthalten keine Umsatz-steuer, sofern diese nicht explizit angegeben ist. Die genannten Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Ist der Auftraggeber Verbraucher, wird der Auftragnehmer über den Angeboten sind Gesamtpreis der Leistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben, wenn aber der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Leistungen vernünftiger-weise nicht im Voraus berechnet werden kann, über die Art der Preisberechnung und gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder, wenn diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, über das allfällige Anfallen solcher zusätzlicher Kosten in EURO klarer und ohne Umsatz- steuer verständlicher Weise informieren. 2.6 Für Unternehmer gilt, dass im Fall eines Streckengeschäftes die vom Lieferanten oder Hersteller verrechneten Nebenkosten, wie etwa Silogebühr, Transportkosten, Mindestmengenzuschlag, Zuschlag für Eillierferungen und ohne Fracht und VerpackungKosten für Ladehilfsmittel insbesondere Palettengebühr, an den Auftraggeber weiterverrechnet werden, soweit nichts anderes verein- bart diese im Angebot nicht enthalten sind. 2.7 Die Berechnung der Preise erfolgt in EURO. Sofern kein konkreter Preis mit einem Auftraggeber, der Unternehmer ist, vereinbart wurde, sind die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Umsatzsteuer ist in Sofern ein konkreter Preis vereinbart wurde, versteht sich dieser auf Grund der Höhe fälligam Tag des Angebotes gültigen Listenpreises inkl. von Vorlieferanten sonstiger verrechneter Aufschläge (im Weiteren gemeinsam als „Listenpreis“ bezeichnet) und verändert sich automatisch, wenn am Tag der Lieferung an den Auftraggeber neue Listenpreise gelten. Ist der Auftraggeber Verbraucher gelten gegenüber diesen auch die am Tag der Lieferung maßgeblich istgeltenden geringeren Listenpreise. Ein allfälliges Währungsrisiko trägt der Auftraggeber. 4.2 2.8 Für Waren, die der Auftragnehmer nicht ständig auf Lager führt, wird in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet. Ist der Auftraggeber Xxxxxxxxxxx, ist Punkt 2.5 letzter Satz vom Auftragnehmer anzuwenden. 2.9 Für geliefertes Verpackungsmaterial wurde bereits ein Entsorgungsbeitrag entrichtet. Für die ordnungsgemäße Entsorgung hat der Auftraggeber zu sorgen. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab WerkZurverfügungstellung von Ladehilfsmittel (wie beispielsweise Paletten) wird dem Auftraggeber verrechnet (wobei gegenüber Verbrauchern der Punkt 2.5 letzter Satz an-zuwenden ist). Sie schließen Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nur ein, wenn dies Bei Rückgabe der Lade-hilfsmittel im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4.3 Werden einwandfreien Zustand wird der verrechnete Einsatz, vermindert um das Entgelt für die im Auftrag vereinbarten Termine länger als 3 Monate ver- zögertAbnützung der Lade-hilfsmittel, und ist die Verzögerung auf den Auftraggeber zurückzuführensowie um etwaige dem Auftrag-nehmer entstandene Rückholkosten vergütet. Es werden jedenfalls nur Ladehilfsmittel in jener Menge zurückgenommen, ist wie sie der Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.. Xxxxx der Auftraggeber aufgrund der Preisanpassung vom Vertrag zurück, sind dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten zu erstattenverrechnet hat. 4.4 Stellen sich nach Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, so können diese zusätzlich berechnet werden. Die Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu bestätigen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragsprei- ses, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwendungen sind im Falle des Rück- tritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5 Ändert sich der Wert des in einer anderen Währung als Euro vertraglich vereinbarten Entgelts um mehr als 5 % (z.B. aufgrund einer Änderung der Währungsparität), ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. 4.6 Bei nicht vorhersehbaren Rohstoff-, Energie- oder Produktionskostenstei- gerungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verkaufspreise zum Lie- ferdatum entsprechend anzupassen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragspreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwen- dungen sind im Falle des Rücktritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.7 Änderungen an angelieferten oder übertragenen Daten sowie ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden separat mit einem Stundensatz von 70,00 EURO (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteu- er) in Rechnung gestellt. 4.8 Bei Stornierung des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers wäh- rend der laufenden Auftragsbearbeitung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die bislang verursachten Produktionskosten und/oder Kosten des Maschinenstillstandes sowie entstandene Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

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Angebote, Preise. 4.1 Alle Preisangaben in den Angeboten sind in EURO und ohne Umsatz- steuer und ohne Fracht und Verpackung1. Angebote von VEGA sind, soweit nichts anderes verein- bart istsie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, in allen Teilen freibleibend. 2. Umsatzsteuer Bei als verbindlich gekennzeichneten Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn das Angebot vom Besteller innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Angebotsdatum angenommen wird. Nach Ablauf dieser Frist ist XXXX an das Angebot nicht mehr gebunden. Im Übrigen führen Bestellungen erst mit der Bestätigung von XXXX zum Vertrag. Soweit in seiner Bestellung nicht anders angegeben, ist der Kunde für die Dauer von zwei Wochen ab Zugang seiner Bestellung bei VEGA an diese gebunden. Dieser Zeitraum verlängert sich entsprechend, wenn besondere Umstände vorliegen (z.B. erforderliche kaufmännische und technische Rückfragen, Sonderwünsche des Bestellers, Betriebsferien). VEGA behält sich vor, Bestellungen abzulehnen oder Sicherheiten zu fordern. 3. Soweit nicht anders vereinbart, sind handelsübliche oder geringfügige Abweichungen der Qualität, Farbe, Maße oder des Gewichts keine Mängel. Dasselbe gilt für geringfügige Änderungen in der Höhe fälligKonstruktion oder in Bauteilen im Rahmen des technischen Fortschritts, soweit diese die am Tag Verwendbarkeit der Lieferung maßgeblich istWare beim Besteller nicht nachteilig beeinflussen. 4.2 4. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werkvon VEGA verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen beinhalten weder Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll, Porto noch Versicherung und oder sonstige Versandkosten Versandkosten. 5. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, gelten die aktuellen VEGA-Preise. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, später als sechs Monate nach Vertragsabschluss zur Auslieferung, so gilt der bei der Lieferung gültige VEGA-Preis als vereinbart; war ein anderer als der VEGA-Preis vereinbart, so erhöht sich dieser im selben Verhältnis, wie sich der VEGA-Preis erhöht hat. 6. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers werden für VEGA nur einverbindlich, wenn dies im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurdesich beide Seiten zuvor über deren technische Machbarkeit, erforderliche längere Lieferzeiten und eine angemessene Vergütung des bei VEGA entstehenden Mehraufwandes geeinigt haben. 4.3 Werden 7. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behält VEGA sich die im Auftrag vereinbarten Termine länger als 3 Monate ver- zögert, Eigentums- und ist die Verzögerung auf den Auftraggeber zurückzuführen, ist der Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.. Xxxxx der Auftraggeber aufgrund der Preisanpassung vom Vertrag zurück, sind dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten zu erstattenNutzungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit Zustimmung von VEGA zugänglich gemacht werden. 4.4 Stellen sich nach Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsabschluss nicht erkennbar waren, so können diese zusätzlich berechnet werden. Die Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu bestätigen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragsprei- ses, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwendungen sind im Falle des Rück- tritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5 Ändert sich der Wert des in einer anderen Währung als Euro vertraglich vereinbarten Entgelts um mehr als 5 % (z.B. aufgrund einer Änderung der Währungsparität), ist der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. 4.6 Bei nicht vorhersehbaren Rohstoff-, Energie- oder Produktionskostenstei- gerungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verkaufspreise zum Lie- ferdatum entsprechend anzupassen. Übersteigt die Preisanpassung 10% des Gesamtauftragspreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die bis dahin entstandenen notwendigen Aufwen- dungen sind im Falle des Rücktritts vom Auftraggeber zu erstatten. 4.7 Änderungen an angelieferten oder übertragenen Daten sowie ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden separat mit einem Stundensatz von 70,00 EURO (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteu- er) in Rechnung gestellt. 4.8 Bei Stornierung des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers wäh- rend der laufenden Auftragsbearbeitung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die bislang verursachten Produktionskosten und/oder Kosten des Maschinenstillstandes sowie entstandene Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

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